Diskussion:Internationaler Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von T.seppelt in Abschnitt Arbeit eingestellt?
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Bezeichnung als Gerichtshof[Quelltext bearbeiten]

Nur dass ich es richtig verstehe, weil ich beim Lesern darüber stolpere: Wir reden hier von einem Gerichtshof, der die Bezeichnung "Mechanismus" trägt? Ich muss fragen, weil mir das sehr unüblich vorkommt. Der en-Artikel beginnt halt auch irgendwie anders: "The International Residual Mechanism for Criminal Tribunals is a mechanism established by United Nations Security Council resolution 1966... (usw.)" --Scooter Backstage 19:18, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Die Bezeichnung finde ich in der Tat auch etwas ungewöhnlich. Der im Artikel unter Literatur angegebene Artikel schreibt aber schon in der Zusammenfassung: "The article begins with the background and context under which the UN’s newest international criminal tribunal, the International Residual Mechanism for Criminal Tribunals (IRMCT), was established." Und da dem IRMCT Richter und ein Ankläger angehören, er über Verfahrenskammern und eine Berufungskammer sowie ein Statut und Verfahrensregeln verfügt - kurzum: alles, was seine Vorgängerinstitutionen auch hatten - sehe ich keinen Grund, warum man den IRMCT hinsichtlich seiner Aufgabe nicht als Gerichtshof bezeichnen sollte. Er wird die Aufgaben des ICTY und des ICTR übernehmen, Angeklagte veurteilen bzw. freisprechen, über Berufungsanträge entscheiden und so weiter. Der wesentliche Unterschied zu diesen beiden Einrichtungen ist, dass der IRMCT keine neuen Verfahren mehr eröffnen wird (mit Ausnahme von Falschaussage oder Strafvereitelung), und dass seine Richter nur gelegentlich in Den Haag bzw. Arusha weilen werden. Meine persönliche Vermutung zur Benennung ist, dass nach zwei Jahrzehnten Tätigkeit der Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Abwicklungscharakter betont werden soll und dass sich, je länger der IRMCT besteht, die verbleibenden Aktivitäten auf entsprechende Aufgaben konzentrieren werden (Opferbetreuung, Archivierung, Auskunftserteilung etc.). --Uwe (Diskussion) 19:56, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Als Nachtrag noch ein anderes Beispiel: Der WTO Appellate Body (zu dem die de-WP momentan keinen eigenen Artikel hat) gilt in der Literatur auch als internationales Gericht, auch wenn er dies nicht im Namen führt (der angemessenerweise z.B. auch "International Court of Trade Law" lauten könnte). --Uwe (Diskussion) 20:42, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Noch ein Nachtrag: Auch in dem 2012 bei Oxford University Press erschienenem Buch "Unimaginable Atrocities: Justice, Politics, and Rights at the War Crimes Tribunals" heisst es auf S. 16: "In late 2010 a fifth ad hoc international criminal court was created, the International Residual Mechanism for Criminal Tribunals." --Uwe (Diskussion) 21:48, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Arbeit eingestellt?[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Absatz ist davon die Rede, dass die Vorgängergerichtshöfe bis voraussichtlich Ende 2014 die Arbeit einstellen. Ist das geschehen? Der Satz muss aktualisiert werden. T.seppelt (Diskussion) 09:49, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten