Diskussion:Invalidenversicherung (Schweiz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Filzstift in Abschnitt Berechnung der Rente
Zur Navigation springen Zur Suche springen

IV-Rente[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand eine Ahnung, wie hoch eine 100 prozentige IV-Rente in der Schweiz ist?

--62.2.210.146 13:17, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Die Höhe einer einer IV-Rente hängt von zwei Faktoren ab. Von der Anzahl geleisteter Beitragsjahre und vom sogenannten "massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen". Die Berechnung ist kompliziert und vom Einzelfall abhängig. Deine Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden. Die Maximalrente beträgt im Jahr 2011 bei 100%iger Invalidität Fr. 2320 pro Monat. (nicht signierter Beitrag von Rumbak (Diskussion | Beiträge) 14:22, 22. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Höhe der Beiträge[Quelltext bearbeiten]

In der Version vom 25.01.11 fehlt die Höhe der Beiträge. Es wird nur auf die AHV hingewiesen. Jedoch unterscheiden sich die Beiträge. Für die AHV muss man 8,4% des Lohnes bezahlen, während der IV Beitrag 1,4% des Lohnes beträgt. Berücksichtigt werden muss jedoch, dass der Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags übernimmt.

Quelle: Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00139/index.html --Glendfiddich 21:34, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Du hast recht, die Beitragshöhe fehlt. Danke! Ich möchte zu deiner Version vom 29. Jan. 2011 noch etwas ergänzen. Das Wort "mindestens" ist ein wenig irreführend. Es hinterlässt den Eindruck, der Arbeitgeber könne den AN-Teil des AHV-Beitrags übernehmen (wie z.B. bei im UVG, wo der AG manchmal einen Teil oder die gesamte NBU-Prämie seiner Mitarbeiter bezahlt). Das ist aber nur theoretisch der Fall. Bezahlt der AG den AN-Beitrag, so gilt das als "Nettolohnvereinbarung" Der vom AG bezahlte AN-AHV-Beitrag ist dann also beitragspflichtiger Lohn. Der AN kriegt also eigentlich nicht seine AHV-Beiträge vom AG bezahlt, sondern hat einfach einen höheren Bruttolohn. Steht in der von dir angegebenen Quelle, Merkblatt 2.01, Kapitel 10, Buchstabe P. Oder hier auch gut beschrieben, im Kapitel 3.3 (http://www.medisuisse.ch/contento/LinkClick.aspx?fileticket=IiS3d%2F7CEXA%3D&tabid=70&mid=773&language=de-CH)

--rumbak 21:34, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Hallo rumbak, ja, du hast recht. Ich werde das "mindestens" auslassen. Eine ausführliche Erläuterung dieses Sachverhalts führt wahrscheinlich zu sehr ins Detail und verwirrt nur. Oder hast du noch einen besseren Vorschlag? --Glendfiddich 12:12, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Nein, passt tiptop, ohne das "mindestens". Alles übrige und detailliertere Ausführungen zum Thema Beiträge würde ich dann eher bei der AHV ansiedeln. --rumbak 21:34, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:47, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Finanzierungsquelle IV[Quelltext bearbeiten]

Wird die IV nicht auch durch die CO2 Abgabe gespeist oder betrifft das nur die AHV? Kalnietis2 (Diskussion) 07:22, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Berechnung der Rente[Quelltext bearbeiten]

Seit 2019 gilt eine maximale Vollrente von 2370.- und eine minimale Vollrente von 1185.- (nicht signierter Beitrag von 2A02:1206:4581:4C30:9189:BB72:A921:E841 (Diskussion) 19:50, 18. Nov. 2019 (CET)) Quelle: https://www.ahv-iv.ch/Portals/0/adam/AHV-IV/UKITLCbXa0m6pzqnUd0Qnw/Document/skala44_2019.pdf (nicht signierter Beitrag von 2A02:1206:4581:4C30:9189:BB72:A921:E841 (Diskussion) 19:51, 18. Nov. 2019 (CET))Beantworten

Danke für die Korrektur. Habe mir erlaubt, deine Korrektur im Artikel noch entsprechend zu belegen. --Filzstift (Diskussion) 09:45, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten