Diskussion:Investitur

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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Investitur "für Laien" in der Überschrift; "an den Laien", "von Laien investiert" werden im Text. Unklar bleibt für mich der Satz "Einen rechtsmäßigen Anspruch als Verbot der Investitur direkt an den Laien erhob man erst ab 1080 auf der damaligen Fastensynode."

Ich vermute mal, es soll unterschieden werden zwischen dem Verbot von 1078 gegenüber dem Klerus, und einem Verbot von 1080, das gegenüber dem weltlichen Herrscher ausgesprochen wurde. Doch die Worte "Investitur an den Laien" bedeuten (für mich), dass kein Laie in ein geistliches Amt berufen werden konnte. Aber diese Frage der "Laieninvestitur" war doch nicht Kern der Auseinandersetzung von Gregor und Heinrich, oder? --KaPe, Schwarzwald 18:36, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Werde den Abschnitt in Kürze überarbeiten --Benutzer:Turukano

Augenscheinlich hatte Gregor ein großes Problem mit Simonie. Wenn sich ein Laie, also zB ein gut betuchter Händler für seinen Sohn ein Pfarramt erkauft, ist das Simonie in höchstem Maße und der Kleriker, also wohl ein Bischof, ist so schuldig wie der Händler, aber da Heinrich darauf wohl wirklich keinen Einfluss hatte, konnte ihm Gregor das schwer vorhalten. Ich hoffe den Abschnitt so geändert zu haben, dass klar ist, dass ich mit 1080 tatsächlich ein Verbot an weltliche Herrscher (den König) meinte. --Turukano 11:58, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Die beiden ersten Unterscheidungen sind sinnvoll, die Aufzählung Nr. 1 bis 4 wirkt klippschulmäßig. Du hast mein ursprüngliches Problem unverändert belassen - es ist der Satz "Einen rechtsmäßigen Anspruch als Verbot der Investitur direkt an den investierenden Laien erhob man erst ab 1080 auf der damaligen Fastensynode". Mit den Worten rechtsmäßig und dem Anspruch schafft er Verwirrung. Die Formulierung läßt unklar, was direkt an den Laien geht: der Anspruch, die Investitur, oder das Verbot? --KaPe, Schwarzwald 22:42, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Einen rechtsfähiges Verbot der Investitur direkt an den investierenden Laien gerichtet (also implizit: den König), Fall Nr. 1, erhob man erst ab 1080 auf der damaligen Fastensynode. Besser? --Turukano 19:41, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

weltliche Investitur[Quelltext bearbeiten]

Ein interwiki führt von hier nach en:Investiture und vice versa. Allerdings findet sich im hiesigen Artikel kein Hinweis über die Verwendung des übersetzten Begriffs im angelsächsischen Raum. --Gf1961 13:57, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Aktualisiert! --Turukano 10:21, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten
"Circa 22 Investituren finden jährlich durch die Königin von Großbritannien oder einem Mitglied der königlichen Familie für Ehrenmitglieder statt. Aktuell sind dies etwa 2600 Personen."
Und was heißt das nun? Von was werden sie denn Ehrenmitglieder? Von Großbritannien? Außerdem klingt "ca. 22 jährlich" ziemlich albern. Wegen Unklarheit erstmal entfernt. --Etagenklo 17:18, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hoch- und Niederkirchen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel verwendet die o.a. Begriffe. Ein Link ist eine BKS, der andere führt zu einem Ortsartikel. Die BKS enthält keinen Begriff, der in den Kontext des Artikels passt. Bitte prüfen--Neu1 09:30, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das Wort „Investitur“ erscheint im gesamten Kodex des kanonischen Rechts nicht ein einziges Mal, ist also im katholischen Rahmen nicht gebräuchlich.[Quelltext bearbeiten]

Dieser Schluss ist mit Sicherheit falsch. Die Bezeichnung ist in "katholischem Rahmen" durchaus gebräuchlich. Denn "Investitur" bedeutet die Einsetzung des hauptverantwortlichen Priesters an einer Pfarrstelle, während man bei der Amtseinsetzung eines weiteren Priesters von einer "Beauftragung" spricht. Dass es im CIC nicht verwendet wird, bedeutet nicht dass es nicht gebräuchlich ist. Ich nehm den Satz raus, sofern sich niemand dagegen sträubt-- Jogo30 (Diskussion) 00:11, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten