Diskussion:Itio in partes

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 87.172.172.192 in Abschnitt Sachangelegenheiten?
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Sachangelegenheiten?[Quelltext bearbeiten]

Bezog sich das Recht auf itio in partes im Reichstag nicht ausschließlich auf Religionssachen? Das es im Sinne der Obstruktionspolitik des Corp.Ev. z.T. auch in Sachentscheidungen angedroht wurde ist bekannt. Dies war aber dann doch nicht im Sinne der Reichsverfassung?--87.172.172.192 13:19, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten