Diskussion:Jörg Hartmann und Lothar Schleusener

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Firmian in Abschnitt Verurteilung wegen was?
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52° 28′ 36″ N, 13° 28′ 16″ O[Quelltext bearbeiten]

Bitte mal prüfen. Ich bezweifele, dass dies tatsächlich der Tatort ist. -- Nemissimo RSX 11:43, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ich weiß es leider nicht - aber warum sollte das nicht der Tatort sein? Hier kreuzt der Heidkampgraben den ehemaligen Todesstreifen, das würde also passen. Soweit ich das aber von vor ein paar Jahren in Erinnerung habe, ist der Heidkampgraben hier inzwischen freigelegt. -- 217.227.211.134 18:46, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Laut diesem Foto und der Tartortskizze befindet sich das (A) (Google Maps) nicht auf dem Tatort, zeigt eher die Position eines Zeugen. Auch der grüne Pfeil (Google) ist ebenfalls daneben und liegt zu südlich. --pfvmh eigentlich blunt. 12:08, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn es nur um ein paar Meter geht (so verstehe ich den obigen Beitrag): das muss wirklich jemand bestätigen/korrigieren, der es ganz genau weiß. -- 217.224.234.125 15:16, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Neben der generellen Frage, ob man das Leben eines Menschen (oder das von zweien…) an genau einem Punkt verorten kann (bei Häusern oder geografischen Objekten ja, sonst eher nein), muss man sich da eher an den Quellen orientieren, die angegeben sind. --pfvmh eigentlich blunt. 21:23, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Sterbeort Lothar Schleusener[Quelltext bearbeiten]

Einer der Buben soll anschließend noch in ein Krankenhaus gefahren worden sein, und dort im Krankenhaus noch vernehmungsfähig gewesen sein. Er kam also offenbar nicht an der Stelle ums leben. --91.52.188.71 20:29, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Es steht ja schon im Artikel, dass Lothar Schleusener nicht sofort starb. Wenn sich der Transport in ein Krankenhaus belegen läßt, sollte der Artikel entsprechend ergänzt werden. Es erscheint zumindest naheliegend, dass selbst die DDR-Grenztruppen das Opfer nicht haben vor Ort sterben lassen. -- 217.224.234.125 15:16, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Die DDR-Grenzer haben Maueropfer häufiger verbluten lassen, wenn der Abtransport nicht unbemerkt vom Westen organisiert werden konnte. Die Vernichtung von Spuren hatte gegenüber der Ersthilfe die Priorität. Schleusener starb im Krankenhaus der Volkspolizei. --pfvmh eigentlich blunt. 21:23, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Verurteilung wegen was?[Quelltext bearbeiten]

" Im November 1997 verurteilte das Landgericht Berlin den ehemaligen Postenführer Siegfried B. zu einer Haftstrafe von 20 Monaten auf Bewährung."
Wegen was (Tatvorwurf) wurde der Mann denn verurteilt? Mord kann es nicht sein, da hätt er ja lebenslänglich kriegen müssen. Leider hat der Artikel keine einzige Quelle.
Nachtrag: Habe jetzt gegoogelt, dass er wegen Totschlag verurteilt wurde. Aber auch das macht keinen wirklichen Sinn, weil die Mindeststrafe bei 5 Jahren liegt. Und Strafmilderungsgrund wird wohl keiner vorliegen, ausser der Siegfried B. war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig. Aber selbst wenn er das war, kann man es nach gut 30 Jahren eigentlich nicht mehr feststellen. Weiß jemand näheres zu dem Urteil? --94.216.202.151 (12:12, 14. Mär. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten


Naja, das war über 30 Jahre vorher, und er wähnte sich im Recht - was ja auch aus der Belobigung hervorging. Da verstehe ich schon, dass es mildernde Umstände gab. Selbst wenn das im DDR-Strafgesetzbuch anders stand, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der Vorgesetzte gesagt hat "Naja, man kann ja das Alter nicht so genau einschätzen, also im Zweifel draufhalten". Firmian (Diskussion) 12:04, 12. Jul. 2021 (CEST)Beantworten