Diskussion:Jürgen Herrlein

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von JochenZorn in Abschnitt Werbung
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Der Text Die Zeitschrift Wirtschaftswoche zählte ihn 2010 zum Kreis der 25 besten Mietrechtsanwälte Deutschlands, der heute wieder in den Artikel hineingenommen worden ist, enthält keine enzyklopädisch relevanten Angaben und dient lediglich der Werbung für Jürgen Herrlein. Es wäre darzustellen, was die „25 besten Mietrechtsanwälte“ von anderen Rechtsanwälten unterscheiden und weshalb dies in den Artikel gehören sollte. Um einen Editwar zu vermeiden, bitte ich höflich darum, diesen Edit zu begründen, sonst werde ich ihn selbst zurücksetzen. Danke.--Aschmidt 21:57, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Nach den Erläuterungen im Artikel der WiWo erging die Auswahl im Peer-Review-Verfahren. Die Mitglieder der Jury sind im Artikel genannt, die Grundzüge des Verfahrens dargestellt; insgesamt is die Jury ausgewogen, das Verfahren entspricht dem üblichen Standard. Damit ist die Auswahl verfahrenskonform. WP:Relevanz nennt als Kriterium für lebende Personen unter anderem "... dessen [...] Arbeitsleistung als herausragend anerkannt [...] ist ..." Die Nennung in der WiWo ist deshalb keine Werbung, sondern stützt (zusätzich zur Tätigkeit als Autor) die Relevanz. --JochenZorn 09:35, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten