Diskussion:Jean-Claude Duvalier/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Grey Geezer in Abschnitt Zitat II
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Duvalier-Vermögen

Das Duvalier-Vermögen, das auf Schweizer Bankkonten liegt, wurde nicht im Jahre 2007 an Duvalier rückerstattet. Die Konten wurden vom Bundesrat noch um ein weiteres Jahr bis am 31. August 2008 auf verwaltungsrechtlichem Wege gesperrt. Innerhalb dieser Frist müssen die haitianischen Behörden einen strafrechtlichen Prozess gegen Duvalier anstreben, um die kriminelle Herkunft des Vermögens darzulegen. So kann das Vermögen eingezogen und dem Staat Haiti rückerstattet werden. --Md007 14:15, 13. Apr. 2008 (CEST)

Zitat

Das Erdbeben von 2010 ist Anlaß, daß die Zeitung "Der Tagesspiegel" das Zitat wieder aufgegriffen hat. Der Tagesspiegel ist eine renomierte Zeitung, daher kann man nun davon ausgehen, daß dieses Zitat wahr ist und auch in der haitianischen Bevölkerung nicht als "allgemein" betrachtet worden ist. --Waldersee 22:43, 17. Jan. 2010 (CEST)

Den letzten Halbsatz ihreres Textes verstehe ich nicht, aber: Wenn man das Zitat reinnimmt, dann nur mit Quelle; "Tagesspiegel" ohne Artikelname, Ausgabe, Zeit ggf. Hyperlink etc. ist keine Quellenangabe. Bei Google ist nichts über das Zitat zu finden (d.h. Hyperlink gibt es anscheinend nicht? Oder es wurde falsch zitiert?). Bitte korrigieren oder rausnehmen! 78.48.195.201 00:28, 20. Jan. 2010 (CET)
Ok, ich schlage vor bei dem Zitat die Quelle "allezitate" zu löschen. Denn "Ist es das Schicksal der Leute von Haiti, zum zu leiden." ist vermutlich kein korrektes Zitat, sofern der Doc den Satz nicht versucht hat auf deutsch zu sagen. Außerdem sollte man dann richtig zitieren: Es ist das Schicksal der MENSCHEN... laut Tagesspiegel... 78.54.179.64 11:35, 20. Jan. 2010 (CET)

Zitat II

Unbestätigtes Zitat:

„Es ist das Schicksal der Menschen von Haiti, zu leiden“

Jean-Claude Duvalier[1]

Rausgenommen. Habe auf Franz. gesucht und dieses Zitat von einem hait. Schriftsteller gefunden. Wenn Duvalier-belegt, kann es wieder rein. GEEZERnil nisi bene 22:17, 18. Jan. 2011 (CET)

Einzelnachweise

  1. Ralf Nestler, Sandra Weiss: Erdbeben Haiti: Schreie unter Trümmern. In: Der Tagesspiegel 14. Januar 2010

Quellenangaben

Ich muss allerdings sagen, dass so gut wie alle Quellenangaben in diesem Artikel hinfällig sind. Es bringt nichts - garnichts!!! - einfach irgendeinen Zeitungsnamen hinzuschreiben. Dann die Quelle lieber weglassen oder www.google.de hinschreiben, da sind die Chancen eine Quelle zu finden wenigstens noch größer. Kann das bitte jemand überarbeiten? Ansonsten sollte man den "unzureichende Quellenangaben"-Banner über den Artikel stellen... 78.48.195.201 00:36, 20. Jan. 2010 (CET)

Da hast du absolut recht. Die Quellen waren zwar hinterlegt, aber falsch formatiert, sodass sie nicht angezeigt wurden. Ich habe das mal korrigiert. Jetzt sollten alle Quellen korrekt sichtbar und verlinkt sein. --Halbarath 10:53, 20. Jan. 2010 (CET)

Vermögen auf Schweizer Bankkonten

So wies jetzt steht ists meiner Ansicht nach falsch, weil das Urteil des Bundesgerichts noch aussteht. Das Urteil des Bundesstrafgerichts in Belinzona hab ich ja unten verlinkt. Dieses ist allerdings nicht das letztinstanzliche, sondern der Fall wurde ans Bundesgericht, die letzte schweizerische Instanz, weitergezogen. Die Quelle die für den letzten Satz angegeben wurde, bezieht sich auf ein Urteil einer unteren Instanz, das sogar noch vor dem Bundesstrafgerichtsurteil gefällt wurde, und sich mittlerweile durch das höherinstanzliche Urteil schon überholt hat. (nicht signierter Beitrag von Halbarath (Diskussion | Beiträge) 20:13, 20. Jan. 2010 (CET))

Ich habe den Absatz auf den heutigen Stand gebracht. Das Bundesgerichtsurteil ist in den Einzelnachweisen aufgeführt. --Halbarath 22:15, 3. Feb. 2010 (CET)