Diskussion:Joß Fritz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:8109:9A40:1778:103F:3B3B:2E8C:8424 in Abschnitt 14 Artikel
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Ende des 15., Anfang des 16. Jhdts waren breite Schichten in Bewegung geraten. Sie drängte auf eine grundlegende Änderung der Verhältnisse in Stadt und Land. Außer der Bundschuhbewegung wäre noch der Arme Konrad zu nennen. --HorstTitus 12:59, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der Artikel ist leider teilweise Falsch. Joß Fritz lernte die Welt nicht als Landsknecht kennen. Hier sollte die bedeutende Literratur angegeben und auch gelesen werden. So heißt es bei Rosenkranz im Band 1 auf Seite 180f "Gerne wüßten wir, ob er in seinen jungen Jahren selber im Kriegshandwerk gedient hat. Jansen behauptet es. Doch gibt er weider eine Quelle für diese Nachricht an, noch sagt er des näheren, ob der Landsknechtdienst vor 1502 oder erst in den Jahren des flüchtigen Schweifens nach dem Scheitern der Bruchsaler Unternehmung stattgefunden hat." Die angegebene Aussage ist also falsch und müss geändert werden. Vielmehr sollte man im weiteren verlauf erwähnen dass er nach der gescheiterten Verschwörung in Lehen heimatlos war. Dort kam er zwar in Kontakt mit "arbeitslosen" Landknechten, Spielern, und Bettlern, doch als Landsknecht an sich hat er nie gedient.

Neben dieser Information fehlen auch etliche Aussagen über seinen Geburtsort. Man kann heute seine Charaktereigenschaften klar Skizzieren, und die im Rosenkranz angegeben Anekdote über die Beschaffung einer Bundschuhfahne würde den Artikel sehr bereichern. --Mecatron 18:05, 21. Jun. 2008 (CET)Beantworten

Na dann: Sei mutig. -- Rosenzweig δ 19:56, 22. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Der als Bild beigegebene Holzschnitt von Dürer wird in der Kunstgeschichte gängigerweise mit dem Titel "Fahnenträger" oder "Fähnrich" geführt; eine Zuweisung zu Joß Fritz ist nirgendwo belegt. Das Bild sollte daher als irreführend entfernt werden.--2.205.158.184 22:13, 8. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Merkwürdigerweise wird im Artikel zwar erwähnt, dass Else Schmid aus der Haft entlassen wurde, aber nirgendwo, dass sie verhaftet worden war. --Hll001 (Diskussion) 16:34, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

14 Artikel[Quelltext bearbeiten]

Als ein Absatz finde ich das schlecht zu lesen, ich hab es deshalb mal anders formatiertm öchte es aber nicht eigenmächtig im Artikel ändern. Deshalb stell ich es hier zur Ansicht und Diskussion, und wenn es Eure Zustimmung findet, kann es eingefügt werden:

Erstens: solle niemand mehr einen anderen Herrn als Gott, den Kaiser und den Papst anerkennen;
Zweitens: niemand anderswo, als an dem Ende, da er gesessen sei, vor Gericht stehen; das rottweilische Gericht soll ab, die geistlichen Gerichte sollen auf das Geistliche beschränkt sein;
Drittens: alle Zinsen, die so lange genossen wären, daß sie dem Kapital gleichkämen, sollen ab sein und die Zins- und Schuldbriefe vernichtet werden;
Viertens: bei Zinsen, da ein Gulden Geld unter zwanzig Gulden Kapital stände, solle so gehandelt werden, wie das göttliche Recht anzeige und unterweise;
Fünftens: Fisch- und Vogelfang, Holz, Wald und Weide solle frei, Armen und Reichen gemein sein;
Sechstens; jeder Geistliche solle auf eine Pfründe beschränkt sein;
Siebtens: die Klöster und Stifter sollen an Zahl beschränkt, ihre überflüssigen Güter zu Handen genommen und daraus eine Kriegskasse des Bundes gebildet werden;
Achtens: alle unbilligen Steuern und Zölle sollen ab sein;
Neuntens: in der ganzen Christenheit soll ein beständiger Friede gemacht, wer sich dawidersetze totgestochen, wer aber durchaus kriegen wolle, mit Handgeld wider die Türken und Ungläubigen geschickt werden;
Zehntens: wer dem Bund anhänge, solle seines Leibs und Guts gesichert sein; wer sich dawidersetze, gestraft werden;
Elftens: solle eine gute Stadt oder Feste zu Handen des Bundes genommen werden als Mittelpunkt und Halt des Unternehmens;
Zwölftens: jedes Bundesglied solle das Seinige zu den Mitteln der Ausführung beisteuern;
Dreizehntens: sobald die Haufen des Bundes sich vereinigt haben, soll kaiserlicher Majestät das Vornehmen geschrieben, und
Vierzehntens: wenn des Kaisers Majestät sie nicht annähme, die Eidgenossenschaft um Bündnis und Beistand angerufen werden.“[1]

--2A02:8109:9A40:1778:103F:3B3B:2E8C:8424 19:36, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

  1. Zitiert nach Zimmermann (der sich auf die Aussagen verschiedener Zeugen beruft), S. 52.