Diskussion:Johann Heinrich Jung (Bergmeister)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Baselbieter in Abschnitt Schulpflicht
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Schulpflicht[Quelltext bearbeiten]

Nach Ausweis der Heimatliteratur (Pastor Dr. Hermann Müller: Florenburgs Schulen, 1960 erschienen) bestand um 1720 für Kinder beiderlei Geschlechts im gesamten Fürstentum Nassau-Siegen Schulpflicht vom sechsten bis zum vierzehnten Lebensjahr. (nicht signierter Beitrag von Baselbieter (Diskussion | Beiträge) 22:00, 26. Mai 2014 (CEST))Beantworten