Diskussion:Johannes Geismann

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@78.54.121.172[Quelltext bearbeiten]

Bitte nicht mehrere (hier: 9) ungesichtete Änderungen nacheinander vornehmen. Danke. --Malabon (Diskussion) 22:12, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Swap-Geschäfte als Stadtkämmerer[Quelltext bearbeiten]

m.E. sehr wohl relevant, siehe auch z.B. im Artikel Christel Augenstein. Dieses Thema wird breit diekutiert,nicht nur wenn wie beim letztgenannten Fall sogar strafrechtliche Pflichtverletzungen (bei Geismann nicht) geprüft werden.--78.55.162.81 02:41, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Die Erwähnung in anderen Wiki-Artikeln ist kein Beleg für eine Relevanz. Bitte Belege für die breite Diskussion liefern.--Asperatus (Diskussion) 14:16, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Der Nachweis ist mit dem Beleg aus der Aachener Zeitung bereits erbracht. Selbstverständlich wird über problematische Entscheidungen von Kämmerern nur in lokalen Medien berichtet. Bitte nicht das Thema BND-Aufsicht mit der lokalen Ebene aus der früheren Tätigkeit Geismanns verwechseln. --Koschi73 (Diskussion) 16:07, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Geismann war aber früher Stadtkämmerer (lokale Ebene), also gehört es in den Personenartikel, auch wenn er später eine andere Funktion (BND-Aufsicht) hatte.--78.54.114.12 18:58, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Das sehe ich auch so. Meine Anmerkung war an Asperatus gerichtet. --Koschi73 (Diskussion) 19:21, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Ruhestand[Quelltext bearbeiten]

1. Einstweilig ist nicht belegt, das Argument scheint mir Theoriefindung zu sein - ist die hier nicht verboten? 2. Dass die Position nicht neu besetzt wird, steht klar in der Quelle - daher möchte ich das neu einfügen.--78.54.114.12 19:01, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Etwas Kenntnisse im Beamtenrecht würden helfen. Mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze tritt der Beamte in den Ruhestand. Geismann hat diese unstrittig noch nicht erreicht. Vielmehr wurde er, wie viele politische Beamten zum Regierungswechsel, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Wortwahl zeigt Versetzung statt Eintritt zeigt hier den einstweiligen Ruhestand an.--Asperatus (Diskussion) 21:13, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Na gut, dafür haben Sie das Einfügen der Tatsache, dass die Position nicht mehr existiert, selbst eingefügt - nur anders formuliert - ist OK so, aber erwähnen wollen Sie es anscheinend auf keinen Fall, dass eine IP mal einen sinnvollen Gedanken haben kann...--78.54.114.12 23:53, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Und schauen Sie sich mal die Diskussion zu Reserveoffizier bei Bruno Kahl an.--78.54.114.12 00:03, 30. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Und dass Robri meinen Fehler im folgenden Abschnitt aus der Diskussionsseite weggelöscht hat, ist zwar seltsam, aber für mich OK. Für diesen Abschnitt kann er meine Argumente gut odet schlecht finden, aber einfach zu löschen, ist gegen jede sinnvolle Regel.--77.191.90.194 01:39, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Inhalte ohne Beleg[Quelltext bearbeiten]

Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter ist nicht belegt. Verheiratet und Kinder m.E. auch nicht, lasse ich stehen, da ich keinen plausiblen Grund sehe, warum man das erfinden sollte. (nicht signierter Beitrag von 78.55.39.205 (Diskussion) 02:14, 1. Jan. 2022 (CET))Beantworten

Es war beim Erstellen des Artikels belegt. Bitte zukünftig kurz checken und nicht sinnfrei löschen. --Roger (Diskussion) 14:02, 1. Jan. 2022 (CET)Beantworten

der (vorläufig) letzte Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes?[Quelltext bearbeiten]

Wenn man sich den Artikel mit Details zur Geschichte dieses Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes durchliest, sieht man, dass auch der Chef BKAMt mal dies Funktion hatte. Mir erscheint logisch, dass das auch jetzt nach Ablösung von Geismann wieder der Fall ist, auch wenn die Aufgaben zwischen dem Chef Wolfgang Schmidt und einer Abteilungsleiterin (oder einem Abteilungsleiter) aufgeteilt sind. Demnach wäre Geismann weder der letzte noch vorläufig letzte Beauftragte sondern allenfalls der vorläufig letzte mit dieser Aufgabe betraute Staatssekretär.--Charkow (Diskussion) 01:08, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Zuständigkeit für Bundesimmobilien -> auch für Bundesanstalt für Immobilenaufgaben[Quelltext bearbeiten]

Siehe den analogen Fall Bruno Kahl--78.55.104.131 01:57, 4. Mär. 2022 (CET)Beantworten