Diskussion:John Graudenz

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Rechtskräftige Urteile[Quelltext bearbeiten]

Auch RKG-Urteile wurden nicht mit dem Zeitpunkt der Verkündung rechtskräftig. Dass die gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht eingehalten wurden, ist bei den im Artikel angegebenen und gut belegten Daten offensichtlich und kann nur von jemandem übersehen werden, der „inkompetent oder bösartig“ (Zitat aus der LD) ist. Orsika 15:22, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Dann nenn mir mal nähere Fakten zur Rechtskraft im vorliegenden Fall. Und das unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass
  1. Das RKG letzte Instanz war
  2. Die Rechtskraft "Unanfechtbarkeit" bedeutet und diese durch ein letztinstanzliches Urteil gegeben ist
  3. Das Einlegen von Rechtsmitteln in letzter Instanz nicht mehr möglich ist.

Nur um das noch einmal klar zu stellen (durch deine bösartigen Vorwürfe oben scheinst du derartiges nahezulegen): Über die ethische Einschätzung von RKG-Urteilen sind wir sicherlich gleicher Ansicht. Das ist aber nichts, was für die Rechtskraft aus damaliger Sicht eine Rolle spielt. Solange es keine konkrete Quelle für die Beurteilung dieses Falles als "nicht rechtskräftig" gibt, ist und bleibt das (leider) Theoriefindung und hat hier nichts zu suchen. Sollte ein solcher Beleg nicht innerhalb der nächsten Zeit erfolgen, werde ich die Formulierung deshalb wieder entfernen müssen. Im übrigen fordere ich dich auf, deinen aggressiven Angriff von oben zurückzunehmen. --Tarantelle 16:12, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

nach BK:

  1. Es gab weder hier noch an anderer Stelle einen „aggressiven Angriff“ von mir. Du kennst die Originalstelle für das Zitat – und die Einschätzung wurde dort gut begründet. Ohne Deinen drollig-trolligen „Argumentations-“ und Diskussionsstil mit den irgendwie immer wieder gleichen persönlichen Angriffen und sonstigen Absurditäten ließe sich die inhaltliche Diskussion auch sehr gut sachlich führen, wie es bspw. mit vernunftbegabten Benutzern problemlos möglich ist.
  1. Auch letztinstanzliche Urteile sind nie mit der Verkündung rechtskräftig.
  1. Für RKG-Urteile bestand auch durch die NS-Gesetze nicht geändert, grundsätzlich die Möglichkeit für Gnadengesuche „binnen Monatsfrist“.

Also bitte demnächst vor dem Anzetteln eines edit-wars das eigene Hirn bemühen. Der karierte Flop ist leider ein gutes Beispiel dafür, dass das nicht immer der Fall ist. Orsika 16:27, 31. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wurden alle Urteil des RKG im Jahre 2002 aufgehoben, oder nur die gegen Deserteure der Wehrmacht? Auch letztinstanzliche Urteile sind nie mit der Verkündung rechtskräftig Quelle? Dass die gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht eingehalten wurden, ist bei den im Artikel angegebenen und gut belegten Daten offentsichtlich Äh, wo denn? Quelle? schriftliche Anweisung von Adolf Hitler Quelle? grundsätzlich die Möglichkeit für Gnadengesuche „binnen Monatsfrist wurde diese gestellt oder nicht? Entweder Punkte referenzieren (und damit bitte mit Printwerk) oder sie werden "gewikified". -- Yikrazuul 12:57, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gibt es irgend eine konkrete Frage? Orsika 13:39, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]