Diskussion:Joint Venture

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von AHert in Abschnitt Verschiedene Änderungen
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Bilanzielle, steuerliche Fragen wären vielleicht noch interessant.

Visa, Bezahlungsformen, Versicherungsmodalitäten[Quelltext bearbeiten]

Es ist auch interessant, wie Joint Ventures vermögen, einen Mitarbeiter in einem Land zu beschäftigen, der dort unter normalen Bedingungen keiner geldvergüteter Tätigkeit nachgehen dürfte. So kann eine Firma zB einen Mitarbeiter nach Japan oder in die USA holen, dort arbeitet er in einem Team, bezahlen tut ihn aber eine deutsche Firma. Der Geldausgleich ist bei exportorientierten Unternehmen recht einfach durch den Verrechnungswert der Waren möglich.

So arbeiten idR Softwareentwicklungsfirmen, Öl-Handelsgesellschaften, Planungsbüros, etc. Es ist auf diese Weise recht einfach, eine Arbeitskraft nach Deutschland zu bekommen, und somit hier die enormen Lohnnebenkosten zu umgehen, da der Arbeiter zB in England oder in Irland registriert ist, Länder mit recht hohen Lebenshaltungskosten. Dadurch kann das Gehalt wiederum verhältnismäßig moderat sein. Voraussetzung für solche Arbeitsverhältnisse ist natürlich, dass durch die Tätigkeit der verliehenen Arbeitskraft beiden beteiligten Unternehmen einen Vorteil verschafft. --Slashatdot 12:24, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet "rechtlihc selbstständige Geschäftseinheit"? --Pinchorrero 15:15, 13. Feb. 2009 (CET)

Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Nach dem amtlichen Wörterverzeichnis von 2006 wird Joint Venture, auch wenn H005 dies anders sieht, ausschließlich getrennt geschrieben. Die Begründung dafür ist, dass beide Bestandteile etwa gleich stark betont werden. Auch der Rechtschreibduden von 2006 (24. Auflage) verzeichnet nur Joint Venture. --85.182.71.142 13:31, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Erledigt mit der Verschiebung des Artikels zu Joint Venture durch Alofok am 21. Januar 2010. --85.177.222.71 08:59, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wischi-Waschi-Begriff[Quelltext bearbeiten]

Ein Joint Venture ist keineswegs immer eine gemeinsame GmbH/Ltd/Sarl etc. Mit Joint Venture werden alle möglichen gemeinsamen Abenteuer bezeichnet, u.a. z.B. eine Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium. Der Begriff selbst sagt überhaupt nichts, man muss schon genau hinschauen, um was es sich handelt. --AHert (Diskussion) 15:33, 23. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Gemeinschaftsunternehmen[Quelltext bearbeiten]

Besteht ein definitorischer Unterschied zwischen "Joint Venture" und "Gemeinschaftsunternehmen" oder werden die Begriffe synonym verwendet? Wenn dem so ist, dann würde ich das Lemma mal zur Diskussion stellen wollen. Ein spontaner Abgleich via dem Leipziger Wortschatzlexikon ergab für beide Begriffe HK 14. Meinem subjektivem Empfinden nach ist der Begriff "Gemeinschaftsunternehmen" deutlich weiter verbreitet insbesondere in der "zivilen" Welt. Ich habe zumindest als Laie noch niemand von einem "Joint Venture" reden hören, wenn von Gemeinschaftsunternehmen die Rede war. "Joint Venture" scheint wohl der im internationalen Wirtschaftssprech und in Fachliteratur vorherrschende Begriff zu sein. Ich denke man sollte den Begriff Gemeinschaftsunternehmen im Einleitungssatz zumindest fett hervorheben und es nicht nur als eine sinngemäße, scheinbar nahezu ungebräuchlich Übersetzung erscheinen lassen. Auch diverse Wirtschaftslexika kennen den Begriff immerhin und in artverwandten WP-Artikeln kam mir ebenfalls häufiger "Gemeinschaftsunternehmen" unter.--Ickerbocker (Diskussion) 13:40, 20. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt Bilanzierung veraltet?[Quelltext bearbeiten]

Die referenzierten IAS-Standards wurden zum 01.01.2014 durch IIFRS 10,11 und 12 abgelöst. Ich denke, der Bereich muss dringend überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 88.77.43.200 (Diskussion) 13:03, 8. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Verschiedene Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Einleitung geändert, um deutlich zu machen, dass der Begriff keine Aussage über die Art und Weise der Kooperation enthält. Weitere kleine Änderungen bzw. Kritikpunkte:

  • Ob beim contractual JV die Partner im eigenen Namen auftreten (müssen), kann von Land zu Land unterschiedlich sein; ich habe es deshalb gestrichen.
  • Paritätisches JV: Equity handelt von Geld, nicht von Gleichheit.
  • Kooperationsrichtung: Beim horizontalen Joint Venture ...: Das scheinen mir akademische Unterscheidungen zu sein, die nur auf einen begrenzten Kreis von JVs zutreffen. Z.B. ist das JV zum Bau einer Industrieanlage, das verschiedenste Mitglieder hat (Bau, Stahlbau, Maschinenlieferanten A, B und C, Know-How-Träger, Elektro-Installateur (sorry für den Begriff, das kann auch Siemens mit einem Auftragsanteil von vielen, vielen Mio. sein)) wohl kaum als konglomerate JV zu bezeichen. Bei dieser Art von JV oder Konsortium gibt es auch keine Kapitalbeteiligung, keine Einlage und keine prozentuale Beteiligung an was auch immer. Die Partner haften dem Kunden gegenüber regelmäßig gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des ganzen Vertrages, intern aber nur für ihren Leistunngsanteil, dessen Wert sich unabhängig von den anderen änderen kann. Wer dabei wieviel Gewinn macht, stellt sich für jeden getrennt heraus und geht die anderen nichts an.
  • Mir fehlt auch das JV/Gemeinschaftsunternehmen, das z. B. zwei Autounternehmen zur Entwicklung einer Komponente betreiben, das aber auch im Erfolgsfall nicht selbst am Markt auftritt,, sondern die Ergebnisse seinen Partnern übergibt. Gruß --AHert (Diskussion) 22:28, 27. Dez. 2018 (CET)Beantworten