Diskussion:Jonas K.

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Online wissen in Abschnitt Kategorie:Kriminalfall
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Kategorie:Kriminalfall[Quelltext bearbeiten]

Sowohl militärische Stellen, wie auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg haben ermittelt. Deshalb handelt es sich hier um einen Kriminalfall. Selbst wenn den ausbildern kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. --Online wissen (Diskussion) 13:03, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten