Diskussion:Josef Isensee

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Artikel 116 GG[Quelltext bearbeiten]

Sollte man anmerken, dass Isensees Vorwürfe völliger Unsinn sind, oder ist das unenzyklopädisch? In Artikel 116 GG, den er zitiert, wird ausdrücklich eine gesetzliche Regelung zugelassen, welche die Staatsbürgerschaft erweitert.

In Absatz 2 wird jedem die Staatsangehörigkeit zurückgegeben, dem sie aus "rassischen oder religiösen" Gründen aberkannt worden war. Jetzt will Isensee aus rassischen und religiösen Gründen die Staatsangehörigkeit aberkennen.

Das Geschwurbel von Identität ist leider normal geworden. Aber mich wundert immer, wie viel Unsinn, den Personen, über die ein Artikel besteht, so von sich gegeben haben, unkommentiert in der Enzyklopädie bleibt. Hilft da nicht schon ein Link auf dem entsprechenden Begriff, in diesem Fall durch Präzisierung seiner Aussage, wie er sie getätigt hat, und einem Link zu Artikel 116 GG? (Ich bin ja schon froh, dass seine spätere Interviews nicht im Artikel stehen, zumal ich den Mann eigentlich sehr schätze.) (nicht signierter Beitrag von 77.3.35.109 (Diskussion) 17:28, 25. Mär. 2020 (CET))[Beantworten]