Diskussion:Juan María Fernández y Krohn

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Agathenon in Abschnitt Nieder mit dem "Papst" JP2?
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Nieder mit dem "Papst" JP2?[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel ist zu entnehmen, dass Fernández y Krohn vor dem Attentat zu einer bestehenden Sedisvakanz bekannte, JP2 aber als Papst bezeichnet habe. War er also zum Tatzeitpunkt kein Sedisvakantist mehr?

Danke für den Hinweis! Laut Einzelnachweis 2 war er sowohl vor als auch nach dem Attentat Sedisvakantist. Ob er das Wort Papst mit unhörbaren Anführungszeichen umgeben hatte oder schlicht inkonsequent war, steht leider nicht explizit in der Quelle oder war für die Berichterstatter nicht feststellbar. Freundliche Grüße, Agathenon 09:27, 22. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Laiisierung?[Quelltext bearbeiten]

Zunächst einmal danke für die Erstellung des Artikels. Was mir bei diesem bunten Lebenslauf irgendwie noch fehlt, ist ein Hinweis auf den „Verbleib“ des Priestertums, da eingangs ja gesagt wird, es handle sich um einen ehemaligen Priester. --Turris Davidica (Diskussion) 14:30, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Gern geschehen. :-) Nach expliziten Hinweisen auf eine Laisierung habe ich gesucht, aber leider nichts gefunden. Allerdings geben die Quellen an, er sei ein ehemaliger Priester. Dafür spricht auch, daß er einen Sohn hat. fg, Agathenon 14:36, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Da hatte ich mich auch gefragt, den hätte er womöglich aber auch schon aus der Zeit vor dem Eintritt ins Seminar haben können. --Turris Davidica (Diskussion)
Das können wir sicher ausschließen. Laut Quelle war der Sohn 2008 erst 18 Jahre alt. Agathenon 14:43, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Axo, danke, wwg. --Turris Davidica (Diskussion) 14:51, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
 Info: Der Artikel wurde in die Liste bekannter Attentate aufgenommen. Agathenon 15:17, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Was ich nicht verstehe ist, wie er in Belgien als Anwalt arbeiten konnte, wenn er in Spanien Wirtschaft studiert hat.

Was ich nicht verstehe ist, dass er offensichtlich als zurechnungsfähig eingestuft wurde. Wenn das kein Fall für die Psychiatrie ist, welcher dann? --2003:62:4C09:E747:A8A7:2384:912B:8B41 03:27, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Die Fragen nach dem Wie und Warum kann ich leider nicht beantworten; die Belege im Artikel bestätigen nur, daß es so war. – Als zurechnungsfähig wird m.W. jeder angesehen, der die Strafbarkeit seines Handelns zum Tatzeitpunkt erkennen konnte, und so weit hat es bei Krohn (aus Sicht des Gerichts) offenbar noch gereicht. fg, Agathenon 07:38, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten