Diskussion:Juckpulver

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von HH58 in Abschnitt "empfehlenswert"
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"empfehlenswert"[Quelltext bearbeiten]

Gemahlene Glaswolle ist, da gesundheitsschädlich, nicht empfehlenswert. - die Verwendung von Juckpulver dürfte in allen Fällen den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, wenn auch in den meisten Fällen die Verletzung nur gering ist und keine bleibenden Schäden zurückbleiben. "Empfehlenswert" ist also keine der Varianten. --HH58 (Diskussion) 00:10, 12. Feb. 2024 (CET)Beantworten