Diskussion:Jugendamt/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Groovebox(de) in Abschnitt konstruktive Kritik
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wofür ist ein Jugendamt zuständig?

Leider verweißt die Kraft durch Freude Seite jetzt auf diese Seite. Nur war das "Jugendamt" im dritten Reich völlig anders strukturiert und hatte auch nicht die heutigen Aufgaben. Wie unterteilt man jetzt diesen Begriff ?? Ich bitte um Hilfe. Emma-Linus 21.10.04 12:55

Einfach eine Überschrift "Historische Entwicklung in Deutschland" - und Info hinzufügen. --Aineias © 16:39, 22. Okt 2004 (CEST)

unklarheiten

habe eben den artikel jugendamt gelesen und bin jetzt etwas verwirrt. im abschnitt historische entwicklung lese ich folgendes:

"Das Jugendamt wurde von 1947 bis 1952 dem Innenministerium (Polizei) und nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt. Damit wurden eine Vielzahl Kinder - die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden - nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben. Die Identität und die Namen der Kinder wurden mit Amtshilfe der Meldebehörden und der Polizei geändert, die leiblichen Eltern nicht informiert. Per Gerichtsbeschluss, "der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung" wurden die Kinder an deutsche Adoptiv-Familien "transferiert"."

das würde bedeuten, dass nach kriegsende kinder ihren eltern entzogen wurden. und wie kann ein deutsches jugendamt im europäischen ausland tätig werden? ich sehe auch keine quellen zu dieser seltsamen aussage.

was passierte 1945? und was nach 1952?

also vielleicht könnte da mal ein informierter etwas klarheit schaffen. ich selbst kenne mich mit der materie leider garnicht aus. Moca 22:19, 19. Feb. 2007 (CET)moca

Benutzer:84.173.106.65 - Vandale

Vandale:

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84.173.106.65 (Diskussion • Beiträge • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • Whois • GeoIP • RBLs) Vandale

Hallo und Willkommen bei der Wikipedia!

Wie du gesehen hast, kann man Wikipedia frei bearbeiten. Tests, Löschungen oder Unsinnsbeiträge in Artikeln werden jedoch nicht gern gesehen. Benutze bitte für Experimente die Wikipedia:Spielwiese. Wie du konstruktiv mitarbeiten kannst, erfährst du auf Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel.

Und bitte unterlasse es, grössere Textabschnitte einfach zu löschen. Wenn Du etwas diskutieren möchtest, dient die Diskussionsseite dazu. Hier beziehe ich mich auf Deine Löschungen meines Beitrages zum Jugendamt, siehe Deine Version vom 09:49, 5. Apr. 2007 - siehe auch Benutzer Diskussion:84.173.106.65

Grüße, Franz Romer 15:05, 7. Apr. 2007 (CEST)

Kritik in allen Ehren

... aber wenn der Teil zur Kritik die Hälfte des Textes einnimmt, und jemand bei den Links als erstes die Menschenrechskonventionen reinpappt, dann stimmt etwas nicht. So ist mir z.B. der unstreitige Teil der Arbeit des Jugendamtes doch etwas arg knapp. -- AlexR 11:59, 11. Mai 2007 (CEST)

Stimme dem zu. Unstreitig in Einzelfällen vorhandene Defizite bei einzelnen Jugendämtern im Rahmen des Kinderschutzes werden gegenüber der vielerorts guten und engagierten Arbeit der dortigen Sozialarbeiter überbetont. So nach dem aus der Tagespresse allseits bekannten Motto: nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht.

HDeinert2002 09:52, 12. Mai 2007 (CEST)

@AlexR und HDeinert2002. Ich arbeite daran mit einem Team, wie das verbessert werden kann. Meine Frage ist: welche genaue inhaltliche Verbesserung seht Ihr im Unter-Lemma: Kritik am Jugendamt, die hier nach Euerer Meinung greifen sollte, also, was sind genau die Punkte, die kritikwürdig sind. Bei HDeinert2002 sehe ich eher kritisch, dass er Nutzer der Nutzungsgemeinschaft sein könnte, jedoch total positiv, dass mit offenem Visier gearbeitet wird.
Nur zu dem Punkt Einzelfälle meine Gegenkritik: 6.000 Millionen Juden im Dritten Reich, waren tatsächlich 6 Millionen Einzelfälle. Einzelfälle sind gern genutze "Totschlag"argumente. Ich bin keine Tageszeitung die schlechte nachrichten sucht, sondern das, was diesen menschen passiert ist eben bedauerlicherweise so, wie es ist: die Wahrheit ist schlimm genug, es braucht nichts dazugedichtet zu werden.Jeder Einzelfall muss sicher bdauert werden. Wenn es jedoch so krass ist, wie in den Fällen Haase, Münster, oder den weiteren beschriebenen: kann doch nur noch von einer systemischen und systematischen Straftat ausgegangen werden, die perpetuierenden und andauernden Menschenrechtsverletzung. Dazu mal ein Zitat aus einer Korrespondenz mit der Uni Potsdam auf meiner Unter-Nutzerseite: Benutzer_Diskussion:Franzja/menschenrechtsverletzung.
Das ist mir auch klar, das Thema ist absoult erschreckend für jeden, der sich damit beschäftigt: was mit den Kindern und Eltern da passiert und ich kann als privater Experte fesstellen: jede Menge Fälle, die aus der Willkür geboren sind.
auf meiner Sammlungsseite zum Thema Jugendamt Benutzer_Diskussion:Franzja/jugendamt
Zahlen Destatis: 185.000 (2005) Kinder in Heimen und Pflegefamilien vesus 64.000 Strafgefangene mal als Vergleichszahl sprechen eine eigene Sprache.


Zum eigentlichen Inhalt der Kritik: Die Zusammenfassung Bad Boll im Eingang finde ich ok. Das Kupffer-Zitat, beschreibt exakt und in seltener Prägnanz und Klarheit, um was es wirklich geht, aus Sicht eines Experten, der jetzt Chefredakteur der Zeitung des Kinderschutzbundes ist. Ich könnte mir vorstellen, dass die Fälle der Menschenrechtsopfer in jeweils eigenen Lemmas umkopiert und dort beschrieben werden könnten, und von der JuA-Seite dorthin gegenseitig verlinkt wird. Aber da habe ich noch keine Idee, wie so was angepackt werden kann, wie es zu gliedern wäre. Inhaltlich, finde ich, dass es in Ordnung ist. Das wäre meine Idee dazu - wie ist Euere? -- Franz Romer 18:15, 12. Mai 2007 (CEST)
Hallo, Franz Romer, stammt die obige Vergleichszahl Fremdplatzierungen von Kindern vs Strafgefangene von Dir? Ich kann das nicht eindeutig erkennen. Wenn ja, dann kann ich dazu nur sagen, das ist ja wohl der abwegigste Vergleich, der mir je untergekommen ist. Kinder, die außerhalb der Ursprungsfamilie aufwachsen, tun dies ja wohl in aller Regel, weil sich die leiblichen Eltern als absolut ungeeignet erwiesen haben. Diese mit Straftätern zu vergleichen, ist ja wohl das allerletzte. Und zum dem obigen Hinweis, ich könne "Nutzer der Nutzungsgemeinschaft" sein, kann ich nun wirklich wenig anfangen. Es ist so, dass ich tatsächlich 20 Jahre Mitarbeiter eines Jugendamtes war, soll das damit gemeint sein? Soll die Wikipedia ein Forum für viele fristierte Eltern(teile) sein, die natürlich nicht einsehen können, warum ihnen das Sorgerecht entzogen wurde? Das reicht von beleidigter Eitelkeit über Uneinsichtigkeit in Bezug auf gewaltfreie Erziehungsmethoden bis hin zu psychisch erkrankten Eltern, vor denen man die Kinder dringend schützen musste. Ich denke, für solche Fragen gibt es im Internet genug Foren, bei der Wikipedia sollte es doch wohl etwas neutraler zugehen.

HDeinert2002 11:19, 13. Mai 2007 (CEST)

Hallo HDeinert2002 - die Zahlen stammen von Destatis. Ich will hier auch keine Inhalte beliebiger Foren wiederkäuen, die an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten sind. Die Aussagen der EGMR-Richter in den angeführten EGMR-Fällen sind jedoch an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Da werden innerdeutsche Gesetzlichkeiten der Menschenrechtskonvention nicht gerecht. Bitte nicht missverstehen, wo Gefahr für Leib und Leben von Kindern besteht, müssen die Kinder vor den Eltern geschützt werden, das passiert weltweit. Das Jugendamt gerät massiv unter Beschuss des Petitionsausschusses des Europaparlementes und es sind dort schon tausende Fälle vorgetragen worde, wo es nicht um Gefahr von Leib und Leben geht. Das ist Dir bekannt? Wollen wir das ausserhalb diskutieren, damit wir uns hier nicht in die Haare geraten? Schönen Sonntag noch --Franz Romer 12:16, 13. Mai 2007 (CEST)
Hallo, ich bezweifle nicht die (amtlich erhobenen) Zahlenangaben als solche, ich sehe aber in der Verknüpfung der dortigen Sachverhalte einen unzulässigen Vergleich, das wäre nichts anderes als ein Vergleich von Handybesitzern und Joggern. Und dass im gleichen Diskussionsbeitrag von der Judenvernichtung die Rede ist, führt auch nicht zu einer Objektivierung. Es wird doch letztlich mit der völlig neben der Sache liegenden Assoziation: Jugendamt - Kinderklau - Bestrafung von Eltern - Überwachungsstaat - Staatsterror - gearbeitet. Das wird mit Sicherheit nicht den Tausenden von Sozialarbeitern und anderen Fachkräften in den Jugendmtern gerecht, die sich bemühen, Kinder zu schütze und zu helfen, eine bessere Lebensperspektive zu erhalten. Nochmal: ich habe nicht gesagt, dass nicht auch bei den Jugendämtern, im Bereich Inobhutnahme, Sorgerechtsentzug, Vormundschaft, Heim- und Pflegekinderdienst oder wo auch sonst, Fehler gemacht, Situationen fehleingeschätzt oder auch (in der Sicht der Rückschau) in Einzelfällen das Kindeswohl auch durch Jugendamtsmitarbeiter verletzt wurde. Aber doch dann wohl meist durch Nichteingreifen, in dem überforderten Eltern die Kinder gerade belassen wurden. Siehe Pressemeldungen der letzten Zeit. Letztlich gilt doch für das Jugendamt: wie mans macht, macht mans faksch, weil irgendeiner der Beteiligten sich in der Regel ins Unrecht gesetzt sieht. Und jedenfalls für meine Person abschließend zur generellen Thematik: egal in welchem Bereich staatlichen oder privaten Handelns gibt es Missbräuche; das sind meist mehr oder weniger spektakluräre Einzelfälle (und eher als Ausnahme eine systematische Menschenrechtsverletzung). Solche Fälle gehören natürlich schon in die Wikipedia, aber im angemessenen Rahmen. Und ansonsten: natürlich kann man mit mir auch außerhalb der Wikipedia diskutieren, siehe meine eigene Internetseite.

HDeinert2002 13:50, 13. Mai 2007

@HDeinert2002 Ich werde Dich mal ausserhalb "anmorsen", damit wir die Kuh vom Eis bekommen. --Franz Romer 23:37, 14. Mai 2007 (CEST)


Überall werden tagtäglich Fehler begangen. Das bestreitet niemand. Die meisten Jugendämter sagen auch relativ offen, daß sie mehr Personal und Geld brauchen, um die Probleme in unserer Gesellschaft besser angehen zu können. Aber was hat das mit Staatsterror zu tun? 141.53.95.190 (Diskussion • Beiträge • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • Whois • GeoIP • RBLs)

Was ist das für eine elend lange Kritik über das Jugendamt? Allein ein 17 Zeilen langes Zitat von Kupffer. Das kann man locker auf ein Viertel, maximal ein Drittel eindampfen. Das ist ein Artikel über das Jugendamt und keine Auflistung sämtlicher Verfehlungen die jemals in *irgendeinem* Jugendamt getätigt wurden.

Habe den Teil der Jugendamtskritik, der m.E. den Rahmen dieses Artikels gesprengt hat, in ein eigenes Lemma ausgegliedert und darauf verlinkt sowie den Neutralitätsbaustein gelöscht.

HDeinert2002 23:34, 12. Juni 2007

Nachdem ich wieder von einer Messe zurück bin, kann ich mich dieser Sache wieder widmen. Zunächst halte ich es gelinde gesagt für ein nicht akzeptables Vorgehen von HDeinert2002. Das klingt wohl eher wie ein schlechter Taschenspielertrick: HDeinert2002 beschwert sich über POV, lagert die Kritik in Gänze in ein neues Lemma aus und stellt einen Löschantrag [1] zum Taschenspieler-Lemma Jugendamtskritik. HDeinert2002 ist selber Partei als ehemaliger Jugendamtsmitarbeiter, wie man über seine Benutzerseite erfahren kann. Womöglich und hoffentlich nicht in diesen Fall involviert: [2]. Also ich sehe das klar als ein parteiliches Eingreifen, nur um diese Kritik aus den Füssen zu bekommen. Ich habe gar kein Problem, wenn das Kupffer-Zitat gekürzt wird oder der Artikel sonst weiter verbessert wird. Dafür dient aber die Diskussionsseite und nicht solche Taschenspielertricks.
Ich habe auch schon erwähnt, dass ich eigene Artikel vorbereite zu den EGMR-Fällen Görgülü und Haase, etc., dann kann da auch ein weiterer Teil der Kritik aus der Jugendamtskritik rausgenommen werden und dorthin verlinkt werden. Ich bin deshalb auch für die Löschung dieses Taschenspieler-Lemmas und habe deshalb den Artikel beim Jugendamt wiederhergestellt, dort kann und soll er verbessert werden. Grosse Bitte an BerndtF: ich kann leider nicht feststellen, wo Du an dem Artikel verbessert hast - könntest Du das auf der Seite Jugendamt bitte nachziehen? Das wäre nett. Franz Romer 16:25, 22. Jun. 2007 (CEST)
Hallo, die obige Anschuldigung ist ja wohl das Allerletzte. Die Tatsache, dass ich einmal in einem Jugendamt tätig war, heißt ja wohl nicht, dass ich an Kinderklau o.ä. beteiligt bin. Ich bin vielleicht nur insoweit Partei, als dass ich beurteilen kann, dass mit den wieder eingefügten Einzelfallbeispielen Stimmung gegen die Jugendämter als solche gemacht werden soll. So etwas gehört nicht in die Wikipedia als Versuch, ein wertneutrales Lexikon zu werden. Für Skandelberichte gibts genug Internetforen. Ich habe daher den in Jugendamtskritik ausgelagerten Teil hier wieder gelöscht.

HDeinert2002 11:34, 25. Jun. 2007 (CEST)

Menschenrechte und Bundesrecht

Anscheinend herrscht hier bei vielen Autoren und Diskussionsteilnehmern ein Missverständnis über das Verhältnis der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Bundesrecht: Die Europäische Menschenrechtskonvention hat wie alle völkerrechtlichen Verträge den Status eines Bundesgesetzes, da die völkerrechtlichen Verträge jeweils durch Bundesgesetz ratifiziert werden. Die Europäische Menschenrechtskonvention und andere völkerrechtliche Verträge gehen aber nicht etwa dem Bundesrecht vor (das ist ein weitverbreiteter Irrtum). Nur allgemeine Grundsätze des Völkerrechts gehen gemäß Art. 25 GG dem Bundesrecht vor, zu diesen allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts zählt aber die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. --Thomas Dancker 12:39, 5. Jul. 2007 (CEST)

Satz entfernt

Ich habe folgenden Satz entfernt: So können z.B. Jugendamtmitarbeiter nicht wegen uneidlicher Falschaussage bestraft werden, weil § 153 StGB nur Zeugen und Sachverständige mit Strafe bedroht. Dieser Satz klingt so, wie er dasteht, sehr polemisch (als könnten Mitarbeiter des Jugendamtes ungestraft lügen). Hier wird ein Skandal angedeutet, der keiner ist: In vielen FGG-Sachen habe Behörden den Status von Verfahrensbeteiligten: Etwa das Ordungsamt in Unterbringungssachen, das Standesamt in Personenstandssachen etc. Trotzdem können Mitarbeiter dieser Behörden ggf. auch als Zeugen vernommen werden und dann unter Umständen wegen Falschaussage bestraft werden. --Thomas Dancker 11:18, 13. Jul. 2007 (CEST)

Abschnitt "Kritik am Jugendamt" gelöscht

Ich habe den Abschnitt „Kritik am Jugendamt“ gelöscht. Schon die Überschrift ist unsinnig: Geht es um Kritik an der Institution „Jugendamt“ als solches, oder geht es um Kritik an einzelnen Jugendämtern? Der Abschnitt selbst enthielt auch kein enzyklopädisches Wissen, sondern eine Art essayistische Abhandlung und Meinungsäußerung (Beispiel: „Hier ist die Politik gefragt.“). Der Abschnitt war unzulässige persönliche Meinungsäußerung und Theoriefindung. Wikipedia dient der Darstellung von Wissen, nicht der Verbreitung der eigenen Meinung. Ich habe auch drei Weblinks entfernt, die mit dem Lemma nichts zu tun haben. Damit dürften auch die Neutralitätsbedenken ausgeräumt sein, sodass ich den diesbezüglichen Baustein entfernt habe. --Thomas Dancker 12:26, 5. Jul. 2007 (CEST)

So wie der Abschnitt jetzt dasteht, ist er weitgehend in Ordnung. Ich habe aber einen Satz gelöscht: Einer der Kritikpunkte ist, dass die Jugendämter in Deutschland nur einen "halben" Dienstherren haben, nämlich einen der die Rechtsaufsicht ausübt, der jedoch keine Fachaufsicht über sein Jugendamt hat. Der Satz kann so nicht stehenbleiben, so lange nicht gesagt und belegt wird, wer diese Kritik äußert. Die Kritik ist m. E. auch unsinnig. Städte und Landkreise unterliegen in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten - so wie alle Selbstverwaltungskörperschaften - nur einer Rechtsaufsicht, keiner Fachaufsicht. Weder die Rechtsaufsicht noch die Fachausfsicht ist im übrigen Dienstherr. --Thomas Dancker 11:09, 13. Jul. 2007 (CEST)

Manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass Thomas Dancker hier in der Wikipedia, wie ein Grundrichter arbeiten, der sich auch in Familiensenaten gut auskennt. Thomas Dancker stellt soviel auf den Kopf und löschen mit fadenscheinigen Gründen alles Mögliche raus und braucht, um den Sinngehalt zu entstellen 15 min. 'Wenn Thomas Dancker etwas diskutieren will, dann bitte hier diskutieren und nicht wild rum löschen und auch nicht den Sinngehalt löschen .' Die EGMR-Fälle sind Fälle, in denen Deutschland vom EGMR verurteilt wurde, ohne dass sich jemand an das Urteil hält oder es umsetzten würden. Genau die gleichen Argumente, wie Thomas Dancker: Bundesjustiz-, -Familien- und -Innenminister habe kein Durchgriff auf die Jugendämter, noch nicht mal die Landesminister, wurde bei einem Hearing in Berlin vom Petitionsausschuss des Europarates scharf kritisiert. Die fehlende Fachaufsicht wurde scharf angeprangert und das ist völlig korrekt. Denn damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, sie wird gefördert. Es ist schon interessant, welche Dinge Thomas Dancker hier nivellieren, ganz generell in der Wikipedia. Aussagen von Prof. Kupffer sind keine Theoriefindung und Meinungsäusserungen, sonder klare Analysen unhaltbarere Zustände, wie wir viele in Deutschland finden. Ich komme darauf zurück. Franz Romer 23:26, 15. Jul. 2007 (CEST)
Auf Diskussionsbeiträge, die den Wikipedia-Gepflogenheiten erheblich widersprechen (hier: demonstrative Verwendung des „Sie“), antworte ich nicht.--Thomas Dancker 13:37, 16. Jul. 2007 (CEST)
@Thomas Dancker - gefällt es jetzt besser? Auch in der Wikipedia gibt es selbstbestimmte Menschen, die genau das machen, was sie wollen und nicht das, was irgendwelche Gepflogenheit - ein Fall von Exegese? - angeblich verlangen. Franz Romer 19:44, 16. Jul. 2007 (CEST)

Lebensbornabschnitt

@ Benutzer:Thorbjoern Der folgende Satz hat denselben Bezug wie der Hinweis auf Hitler-Jugend und BDM. Dieser Abschnitt zeigt den Kontext der staatlichen Kontrolle. Deshalb habe ich den Satz wieder hinzugefügt, denn hier gehört er hin. Ich habe auch nicht mehr als 8.000 Kinder im Lebensborn angegeben. Die 14.000 Norwegischen Kinder kannst Du gerne beim EGMR nachlesen, dort werden Sie im Zusammenhang mit der verspäteten Klage auch angegeben. Wenn Du an dem Satz etwas zu verbessern hast, dann ist hier der Platz:

Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch. Heranwachsende Jungen wurden von der Hitler-Jugend (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken wurde neben allgemeinen monetären Hilfen auch Säuglinge in Lebensbornheimen unter der Kontrolle der SS grossgezogen (etwa 8.000 in Deutschland, 14.000 In Norwegen). Franz Romer 02:13, 11. Sep. 2007 (CEST)

Neutralitätshinweis von der stillgelegten Wartungsseite

Kritik in allen Ehren, aber wenn der Teil zur Kritik die Hälfte des Textes einnimmt, und jemand bei den Links als erstes die Menschenrechskonventionen reinpappt, dann stimmt etwas nicht. So ist mir z.B. der unstreitige Teil der Arbeit des Jugendamtes doch etwas arg knapp. -- AlexR 12:00, 11. Mai 2007 (CEST)

Bamberger Erklärung - Kritikabschnitt

Die hab ich gerade rausgenommen - diese webseite läßt mich nach der Wirkmächtigkeit und Rezeption der "BAMBERGER ERKLÄRUNG" fragen. Immerhin gibt es in Bamberg offensichtlich recht viel zu erklären.--LKD 17:49, 7. Nov. 2007 (CET)

Die BAMBERGER ERKLÄRUNG wurde verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung von Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nicht-Regierungs-Organisationen des Europarates.
Die Teilnehmer stellten fest: "-Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.".BAMBERGER ERKLÄRUNG, mehr als 1200 Treffer mit Google 84.48.50.3 16:33, 9. Nov. 2007 (CET)
Die Konferenz der Internationalen Nicht-Regierungs-Organisationen des Europarates (Mitglieder hier) ist sehr relevant und wurde auch an den Menschenrechtskommissar und den EU Petitionsausschuss gesendet: deshalb unbedingt beibehalten.84.48.50.3 16:40, 9. Nov. 2007 (CET)
Nun hat der Vorsitzende des Peititonsausschusses des Europäischen Parlamentes das am 24.2.2008 in einem Brief an die deutsche Familienministerin aufgegriffen 80.202.28.230 11:16, 5. Apr. 2008 (CEST)

Löschungen durch IP 80.143.37.167

@ Beiträge von 80.143.37.167: ZurAnmerkung: "(Den ASD quasi im ersten Satz zu benennen ist m.E. nicht sinnvoll. Er könnte bspw. unter Organisation aufgef. werden. Da JÄ aber völlig untersch. org. sind, ist es fragl. ob dies überh. sinnvoll ist.)": Bitte nicht nur löschen, sondern schreiben!!! Bei den IP's macht sich eine Schreibfaulheit bemerkbar. Franz Romer 15:52, 14. Jan. 2008 (CET)

"Nach 1945" völlig unbelegt

Gibt es Belege dafür, dass die Aussage, die Jugendämter seien von 1947-52 dem Innen- und nicht dem Justizministerium unterstellt waren, für ganz Deutschland zutrifft? Und gibt es Belege für die Aussage "Damit wurden eine Vielzahl Kinder - die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden - nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben." und vor allem dafür, dass diese ursächlich ("damit") mit der Unterstellung unter das Innenministerium zusammenhängt? --NoInsperation 21:29, 13. Mär. 2008 (CET)

Kritik-Abschnitt

Dieser Abschnitt sollte _sehr_ deutlich unterscheiden zwischen Kritik an einzelnen Jugendämtern und Kritik an der Instanz als solcher. Ich sehe dort fast ausschließlich Einzelfälle, die einzige Kritik an der Instanz ist wohl die mangelnde Kontrolle (vorletzter Absatz). --TheK? 11:08, 14. Mär. 2008 (CET)

Wie willst du das anstellen?--PowerBreaker 22:07, 14. Mär. 2008 (CET)

TheK gibt hier das beste Beispiel, wie man Diskussionen beendet, indem man die grossflächige Löschung kurzerhand besiegelt. Es geht hier um generelle Kritik an der Institution JuA. Die Summe der vielen Einzefälle macht dies ja Kritikwürdig. Wenn an Einzelfäälen die Systematik nicht aufgezeigt werden. Wenn sich der Petitionsausschuss des EuP schon mit einer Vielzahl von Petitionen zur Auflösung der Institution JuA beschäftigt und zwar schon seit Mitte letzten Jahres, dann können wir nicht mehr von Einzelfällen sprechen (zynisch könnte man dann auch behaupten, ja, wenn es wieder 5,1 - 6 Mio Fälle wären, dann wäre es gerechtfertigt.

Wer lesen kann ist im Vorteil und sei hier verwiesen auf den FAZ-Artikel - es reicht aus, dass eine Grosßfamilie beim Bundepräsidenten um eine Patenschaft für das siebte Kind nachsucht und schon erlegt und atomisiert die Institution eine bislang intakte Familie, in der es den Kinder bei beengten Verhältnissen nicht am Kindeswohl mangelte: http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~E08BB7E957FFF4DBB89448391292BD291~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Wenn hier kein systemischer Fehler vorläge, dann würde sich das EuP nicht dafür interessieren. Entscheidend im FAZ-Fall Familie Siegfried Hoffmann, Soest ist doch wohl, wie in einer Vielzahl von Fällen, dass die sich hier gebildete Vierte Gewalt, die im GG nicht beschrieben ist, nicht das Eltern- und Kinderrecht ausreichend schützt, sondern sich ein wesentlicher Markt gebildete hat, der ein Volumen von 21 Mrd. EUR erreicht hat. Belege reiche ich gerne nach. Und offenkundig versteht man in Deutschland Kinder völlig anders, mindestens aus Sicht der Staatsorgane, wie im übrigen Europa, hat ja jeder schon erlebt, wenn er ausserhalb Deutschlands in Europa Urlaub machte.

Die inkriminierte und gelöschte Passage sei hier wiederholt, wobei ich mir vorstellen könnte, den

1. Absatz auszulagern zu Karin Jäckel und hier lediglich ein Verweis gemacht wird. Allerdings ist der ursprüngliche erste Absatz auch schwer gebutelt worden und lautete ursprünglich: Durch Fälle im Jahre 2006, beispielsweise den Fall Kevin aus Bremen, bei dem ein kleiner Junge trotz behördlicher Überwachung tot im Kühlschrank aufgefunden wurde, nimmt die Kritik in der Presse am Jugendamt zu, insbesondere an der personellen Ausstattung und der teilweise unzureichenden Sicherstellung der fachlichen Qualifikation seiner Fachkräfte.

Der zweite Absatz zeigt die Arbeit der Institution in Worms, der dritte und vierte Absatz sind seid Monaten ohne Beanstandung gewesen, der letzte Absatz ist neu hinzugekommen und weist auf spezielle Praktiken hin. Hier sei auf den Fall des Münchner Jugendamtes hingewiesen, der sich im Heim in Bad Dürrheim abspielte: zum Schluss erschoss der 15 jährige nach Misshandlungen im Heim und einem Ausflug zum Sozialpädagogen nach Griechenland diesen mit dessen früherem Arbeitsgerät, einem Bolzenschussapparat und sitzt seit 8 Jahren im Gefängnis in Athen:

Kritik an der Institution „Jugendamt“ Durch das Buch "Nicht ohne meine Kinder" <ref>"Nicht ohne meine Kinder - Eine Mutter kämpft gegen das Jugendamt" ist eine wahre geschichte. [3]</ref> von Dr. Karin Jäckel und Joumana Gebara gerrieten die Skandale des Jugendamtes zum ersten Mal unter der Lupe der Öffentlichkeit. Das Einschreiten der Organization "CEED" <ref>Die Organnisation CEED wurde von Oliver Karrer gegründet um Eltern in Not zu helfen. [4]</ref> machte aufmerksam auf Fälle. Beispielsweise den Fall Kevin, eines, trotz behördlicher Überwachung, tot aufgefundenen misshandelten Kleinkinds aus Bremen, nimmt die Kritik in der Presse am Jugendamt zu, insbesondere an der Personalausstattung und der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation seiner Mitarbeiter.

Im Zusammenhang mit den Wormser Prozessen geriet das Wormser Jugendamt in die Kritik, weil es trotz Freispruchs aller Angeklagten vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs „wegen erwiesener Unschuld“ 1997 die sofortige Rückkehr der in Kinderheimen untergebrachten betroffenen Kinder zu ihren Eltern verweigerte und im Falle der sechs Kinder im Ramsener Heim „Spatzennest“ jeglichen Kontakt unterband.<ref>*Berliner Zeitung vom 25.06.1997, siehe auch [5]</ref><ref>Das Sonntagsblatt, 22. August 1997, Nr. 34/1997. http://www.sonntagsblatt.de/1997/34/34-s2.htm</ref>

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat mehrere Petitionen gegen die Institution „Jugendamt“ aus dem Jahre 2006 für zulässig erklärt <ref>Wie wird eine für zulässig erklärte Petition weiterbehandelt?: - Verfahren bei zulässigen Petitionen.</ref> und behandelt das Thema anhand beispielhafter Fälle mit Anhörungen. Dabei wurden auch generell das Verhalten der Bundesrepublik in den Fällen, in denen Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt worden ist (Haase, Münster, Sorgerechtsfall Kazim Görgülü , Sahin, Sommerfeld u.a.) angesprochen. Der Petitionsausschuss behandelte u.a. einige Petitionen auf der Bearbeitungsliste <ref>Bearbeitungsliste vom 07.06.2007: - Bearbeitungsliste vom 07.06.2007 </ref> und in seiner Tagesagenda <ref>Tagesagenda-Entwurf vom 07.06.2007: - Agenda Entwurf.</ref> <ref>Pressebericht über die Sitzung vom 07.06.2007: - Presseblog.</ref> <ref>Presseberichte über die Sitzung vom 07.06.2007: - EFCR-Bericht über den Bericht in der Gazetta - http://www1.gazeta.pl/wyborcza/1,34471,1752082.html .</ref>

Die Präsidentin der Konferenz der Nicht-Regierung-Organisationen (NGO) des Europarates, Annelise Oeschger, überreichte zu den Jugendamtspetitionen beim Europaparlament im November 2007 die Bamberger Erklärung,<ref>http://www.petra-heller.com/fileadmin/user_upload/petra-heller/Dokumente/Bamberger-Erklaerung.pdf</ref> in der das Verhalten deutscher Jugendämter sowie die mangelhafte Kontrolle der Jugendämter mit dem Resultat der Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kritisiert wurden. Diese Erklärung ist das Ergebnis des Symposiums "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention", das im Oktober 2007 in Bamberg stattfand.<ref>http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071120028</ref><ref> http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021</ref>

Nicht unumstritten sind erlebnispädagogisch orientierte Maßnahmen<ref>Artikel im Spiegel vom 17.01.2008: - Umstrittene Erziehungsmaßnahme </ref>, wie sie durch das Format Teenager ausser Kontrolle auf RTL veranschaulicht werden. In der Praxis delegieren Jugendämter derartige Maßnahmen an Jugendhilfeeinrichtungen. So schickte das deutsche Bundesland Hessen einen 16-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Gießen nach Sibirien<ref>Artikel in der Süddeutschen vom 17.01.2008: - Hessen schickt Schüler nach Sibirien </ref>.

Nun erwarte ich einen Kommentar Franz Romer 22:49, 28. Mär. 2008 (CET)
Ich stimme Franz Romer zu. Im Übrigen würde es dem NPOV wiedersprechen Kritik zu unterddrücken 80.202.28.230 11:04, 5. Apr. 2008 (CEST)
Nachdem sich keiner mehr gemeldet hat, scheint dieser Punkt Anerkennung gefunden zu haben und ich nehme das Kennzeichen vorne wieder raus Franz Romer 19:43, 2. Aug. 2008 (CEST)

Geschichtliche Entwicklung in Deutschland - Ab 1900

Ich meine das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz trat 1922 in Kraft. Im Februar 1923 das Jugendgerichtsgesetz und zu dieser Zeit war das Jugendamt schon mit der Aufgabe der Jugendgerichtshilfe betraut. (nicht signierter Beitrag von 84.44.134.61 (Diskussion | Beiträge) 00:01, 3. Sep. 2009 (CEST))

Petitionsausschuss des Europaparlaments

Ich wäre dafür die Passage zum "Petitionsausschuss des Europaparlaments" aufgrund des Einzelfallcharakters herauszunehmen. Die 250 in den Referenzen des Artikels verlinkten Petitionen auf der Agenda am 07.06.2007 entpuppen sich beim Blick in die Quelle als zwölf. Jeder Bürger kann eine Petition beim EU-Parlament beantragen.

-- Robokon 21:32, 27. Sep. 2009 (CEST)

Ich gebe Dir Recht, dass da einiges zu überarbeiten ist - die Passage 'Kritik' ist ziemlich skandalig und wenig enzyklopädisch. Aber deswegen sollte man keine formalen, sachlich berechtigten und rechtlich absolut korrekten Referenzen löschen... --nb(NB) > ?! > +/- 22:31, 27. Sep. 2009 (CEST)

Heinrich Himmler Gründer?

Ich habe in einer italienischen Tageszeitung gelesen, dass Himmler der Gründer der Institution sein soll. Hab ein wenig gegoogelt, und ich habe hin und wieder diese Behauptung gelesen. Allerdings waren es fast immer Seiten die sich mit Kinder-Kidnapping von Seiten eines Elternteils befassen, und nicht gut auf das Jugendamt zu sprechen sind. weiß da jemand was genaueres?

Das stimmt nicht. Jugendämter wurden um die Jahrhundertwende gegründet, siehe auch: "Uwe Uhlendorff: Geschichte des Jugendamtes. Entwicklungslinien öffentlicher Jugendhilfe 1871 bis 1929. 1. Auflage 2003." --Groovebox(de) (Diskussion) 20:17, 19. Aug. 2013 (CEST)

Teenager außer Kontrolle

Also ich finde es wenig enzyklopädisch in dem Text auf RTLs "Teenager außer Kontrolle" einzugehen. Beim Wikipedia-Begriff Schulden wird man auch nicht auf den RTL-Schuldnerberater verweisen...

Die Passage ist jetzt herausgenommen. --Groovebox(de) (Diskussion) 14:58, 31. Jan. 2014 (CET)

konstruktive Kritik

An dieser Stelle könnten (noch nicht ganz ausgereifte) Abschnitte entwickelt werden, die dann - nach Diskussion oder bedächtigem Abwägen und Abwarten - in den Hauptartikel eingefügt werden oder zu einer sonstigen Verbesserung bzw. Veredelung des Artikels führen ("Gut' Ding braucht Weile"). Nachtrag Franz Romer 14:38, 10. Sep. 2007 (CEST) Beitrag ist von Fachhochschule Rhein-Sieg Spezial:Beiträge/194.95.67.1

Sinn und Zweck einer Diskussionsseite ist es den Beitrag zu verbessern. Meines Erachtens kann dieser Beitrag von 2007 daher ins Archiv verschoben werden. --Groovebox(de) (Diskussion) 16:17, 31. Jan. 2014 (CET)

Unklar

Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch. Heranwachsende Jungen wurden von der Hitler-Jugend (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt.

Hier wird dem Leser ein direkter Zusammenhang zwischen den Jugendämtern und den Organisationen HJ und BDM suggeriert. Ein WP-Artikel sollte am besten gar nichts suggerieren. Sondern das, was belegbar sit, deutlich sagen. Und zu allem anderen die Schnauze halten. Welcher Zusammenhang bestand tatsächlich zwischen JA und HJ? Welche Art von Kontrolle übte das JA aus? Inwiefern "von Geburt an"? (HJ und BDM waren ja nicht für diese Altergruppe vorgesehen). BerlinerSchule 18:38, 19. Jan. 2011 (CET)

Wandel zur Dienstleistungsbehörde?

Dieser Abschnitt klingt wie aus einer Werbebroschüre entnommen und hat somit in einer Enzyklopädie nichts verloren. Da jedwede Belege fehlen und sämtliche Umfragen unter den Kunden das Jugendamts ein völlig anderes Bild zeichnen, gehört er gestrichen.

Richtig ist, das es sich bei einer Vielzahl der Aufgaben des JA um vollwertige Sozialleistungen handelt, auf die mittlerweile ein Rechtsanspruch besteht. Ob dieser geänderten Rechtsgrundlagen von einem Paradigmenwechseln zu sprechen, entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage. Ausweislich der parlamentarischen Diskussion stellten diese Gesetzesänderungen vielmehr einer Reaktion auf die wachsende Kritik an der Arbeit des ASD dar. -- Biczycki 08:45, 27. Nov. 2011 (CET)

Criticismus

Polnische Familien: http://www.krakowpost.com/article/180 http://video.google.com/videoplay?docid=-6056390214643250502 (nicht signierter Beitrag von Rejedef (Diskussion | Beiträge) 05:50, 27. Dez. 2011 (CET))

Widerspruch Organisation des Jugendamtes

In dem Absatz beißt sich der Satz "Eine Fachaufsicht ist nicht vorhanden" mit "Dienst- und Fachaufsicht über das Jugendamt hat in den kreisfreien Städten der (Ober-)Bürgermeister, über die Kreisjugendämter der Landrat".

Gibt es eine Fachaufsicht, oder nicht? (nicht signierter Beitrag von 188.174.220.72 (Diskussion) 00:05, 27. Mär. 2012 (CEST))

Dienstaufsicht wahrscheinlich ja. Fachaufsicht Nein (der Landrat oder Bürgermeister wäre damit wohl fachlich überfordert und meines Wissens hat er nirgends jemand Fachkundigen danit beauftragr). --V ¿ 20:18, 8. Mai 2013 (CEST)

Beendigung von Inobhutnahmen

"Findet eine Inobhutnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten statt, muss das Jugendamt das Kind an den/die Sorgeberechtigten mit Ablauf des nächsten Tages herausgeben, wenn bis dahin nicht eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeigeführt wurde, welche anderes besagt."

Dieser Passus ist unzutreffend, da sich die Beendigung der Maßnahme am Folgetag (§ 42 Abs. 5 SGB VIII) auf freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631b BGB bezieht. Eine Inobhutnahme ist in der Regel keine freiheitsentziehende Maßnahme, da das Kind oder der Jugendliche nicht gegen seinen Willen in der Inobhutnahmestelle festgehalten wird, sondern diese grundsätzlich auch verlassen kann (ähnlich wie bei der Unterbringung in einer nicht-geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung nach § 34 SGB VIII).

Eine familiengerichtliche Entscheidung, die in Folge eines Widerspruchs der Eltern eingeholt wird, kann auch länger als zwei Tage dauern. Eine Beendigung der Inobhutnahme muss in einem solchen Fall vor der gerichtlichen Entscheidung nicht erfolgen. (nicht signierter Beitrag von 188.110.164.111 (Diskussion) 23:41, 10. Okt. 2012 (CEST))