Diskussion:Jugendgerichtshilfe

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Dontknowname3 in Abschnitt Verwendung des Täter-Begriffs
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Text ist teilweise 1:1 aus dem Gesetz übernommen. Gesetzestexte sind gemeinfrei und tauchen auf dutzenden Seiten im Web auf. --Matthäus Wander 00:31, 27. Apr 2004 (CEST)

Präzisierung der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen! Ich habe heute mal die Einleitung präzisiert und in den richtigen Kontext gerückt: Weg von der Kriminalpflege, hin zur Jugendhilfe. Drückt sich insbesondere auf den Verweis auf das SGB VIII ("KJHG") aus. Ich als Fachkundiger denke, dass es so besser passt. Holger Engelke 10:58, 15. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Verwendung des Täter-Begriffs[Quelltext bearbeiten]

Die JGH ist ja vornehmlich während des Verfahrens tätig, in dem Geklärt wird ob der Beschuldigte die Tat begangen hat, insofern sollte der Straftäter Begriff erst angewendet werden wenn das Verfahren abgeschlossen ist, bis dahin sind vor Gericht alle nur Angeklagte. Dontknowname3 (Diskussion) 09:43, 19. Mai 2022 (CEST)Beantworten