Diskussion:Jugendhilfeausschuss

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lecarior in Abschnitt Jugendhilfeausschuss und Jugendamt
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Weblinks fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Alle vier im Artikel aufgeführten Weblinks führen ins Leere (Seite nicht gefunden). --88.68.227.171 09:30, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Jugendhilfeausschuss und Jugendamt[Quelltext bearbeiten]

Der Jugendhilfeausschuss ist Strenggenommen nicht Teil des Jugendamtes, sondern gemeinsam mit dem Jugendamt Teil des öffentlichen Trägers. Die Formulierung ist daher irreführend. (nicht signierter Beitrag von NilsSnyder (Diskussion | Beiträge) 00:46, 14. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Doch, das ist er. Das Jugendamt ist eine zweigliedrige Behörde. Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen (§ 70 Abs. 1 SGB VIII). --Lecarior (Diskussion) 17:26, 9. Feb. 2021 (CET)Beantworten