Diskussion:Jugendrichter

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 77.181.214.47
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HEYYY


Wollte Fragen was passiert,wenn z.B ein 17.jähriger jemanden beklaut,bedroht&ihn noch schlägt,ist dann der Jugendrichter oder das Jugendschüffengericht ztständing? (nicht signierter Beitrag von 188.96.120.35 (Diskussion) 14:51, 2. Feb. 2011 (CET)) Beantworten


Das lääst sich so allgemein nicht sagen, da dies davon abhängt, ob die anklagende Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass Jugendstrafe zu verhängen ist oder nicht. Bei einem Ersttäter, der auch keine schweren Verletzungen hervorgerufen hat, dürfte allerdings praktisch immer die Anklage beim Jugendrichter erhoben werden. 77.181.214.47 13:30, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten