Diskussion:Justizanstalt

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Plani in Abschnitt Gerichtliche Gefangenenhäuser
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Review vom 29. Dezember 2007 - 30. Januar 2008[Quelltext bearbeiten]

Ich arbeite nun bereits seit geraumer Zeit an dem Artikel und habe mich praktisch von vorne nach hinten durch das Strafvollzugsgesetz gewühlt, um Informationen zu finden. Ich hoffe, dass ich den Artikel nicht mit unnützen Dingen überladen habe und würde mich freuen, wenn ihr mir sagen könntet, was daran noch zu verbessern oder zu ergänzen ist. Vielen Dank im Voraus, Plani 12:09, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wäre es nicht sinnvoll, das mit Justizvollzugsanstalt zusammenzuführen? Dann könnte man auch gleich die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen D und A herausarbeiten. -- DrTom 09:37, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Prinzipiell auf den ersten Blick kein schlechter Vorschlag. Vielen Dank erstmal für dein Interesse. Auf den zweiten Blick muss ich deinen Vorschlag allerdings ablehnen. Das wäre wie wenn man die Artikel zur österreichischen und deutschen Bundesliga zusammenfassen würde, oder, um ein anderes Beispiel mit näherem Bezug zu nennen, wenn man die Artikel zum „Auswärtigen Amt“ und dem „Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten“ zusammenfassen würde. Außerdem müsste man sich dann beraten, unter welchem Lemma das ganze zu führen ist und letztlich würde dann doch wieder ein rein deutscher Artikel herauskommen, bei dem die österreichischen Justizanstalten lediglich als Vergleich oder unter dem Punkt "Situation in Österreich" vorkommen. Das möchte ich in jedem Fall verhindern. Sei mir deshalb bitte nicht böse, wenn ich deinen Vorschlag zwar zur Kenntnis nehme, ihn aber vorerst ad acta lege. Danke trotzdem für deine Aufmerksamkeit! Vielleicht fällt dir ja sonst noch etwas ein, was man verbessern könnte? Liebe Grüße, Plani 13:34, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Erfolgreiche KLA Diskussion vom 9. Februar 2008[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Justizanstalt (JA) bezeichnet in Österreich alle Einrichtungen des judikativen Strafvollzugs. Diese Gefängnisse sind dem Bundesministerium für Justiz unterstellt und für die Durchführung von Freiheitsstrafen und den Maßnahmenvollzug ausgelegt.

Nachdem ich nun - wie ich selbst erst kürzlich mit Erstaunen festgestellt habe - bereits seit über 10 Monaten an dem Artikel gefeilt habe und ihn auch zum Jahresende ein leider nicht besonders fruchtbares Review durchlaufen lassen habe, möchte ich ihn nun hier zur Lesenswert-Wahl stellen. Als Hauptautor stimme ich aber natürlich Neutral. Liebe Grüße Plani 17:17, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Pro --wdwd 18:38, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten
  • Die Einzelnachweise müssten anders dargestellt werden, vgl. WP:LIT. Statt Bericht zum Thema Welche Relevanz hat die dokumentierte Suizidalität in Gefangenensuiziden? müsste es lauten: Stefan Frühwald, Patrick Frottier, Reinhard Eher, Norbert Benda, Kristina Ritter: Welche Relevanz hat die dokumentierte Suizidalität in Gefangenensuiziden? Psychiatrische Praxis, Band 28, 2001, S. 326-329. DOI... gleiches gilt für die Zeitungsartikel, da gehört zumindest das Datum hinzu. Derzeit aus rein formalen Gründen nicht lesenswert. Griensteidl 13:55, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Vielen Dank erstmal für dein gründliches Feedback. Die Literaturangaben, wer hätte das gedacht? Ich in meinem Übereifer habe das natürlich komplett übersehen. Ist es so besser? Liebe Grüße, Plani 15:22, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Wesentlich besser. Den Artikel muss ich mir aber mal in Ruhe durchlesen. Griensteidl 23:57, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Neutral Pro vielleicht komme ich ja auch mal zum durchlesen. nur eine anmerkung: die (wohl) modernste JA österreichs in leoben sollte man schon erwähnen denke ich, vor allem weil sie ja heftig diskutiert wurde, ob sie denn nicht mehr ein kuranstalt, als ein gefängnis ist. die vor und nachteile eines für die insaßen so "tollen" vollzugs sind hitzig debatiert worden, da gibt es bestimmt auch quellen dazu. lg, --KulacFragen? 00:18, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Natürlich hast du Recht, die JA Leoben ist ziemlich umstritten, jedoch möchte ich sie eher nicht explizit im Artikel erwähnen. Dann müsste ich gleich einen ganzen Absatz zum Thema "Umstrittene Justizanstalten" machen, und da käme ich dann vermutlich garnicht mehr nach, weil jede Justizanstalt in Österreich von der einen Gruppe befürwortet und von der anderen abgelehnt wird. Ich werde die Kritik aber auf jeden Fall im Artikel Justizzentrum Leoben einbauen, wo auch die von dir angsprochenen Quellen bereits verlinkt sind. Ist das so in Ordnung oder findest du, dass die JA Leoben unbedingt im Artikel erwähnt werden sollte? Lg, Plani 10:25, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten
vielleicht nicht direkt, da hast du recht. aber der artikel könnte vielleicht einen abschnitt zum konzept allgemein beinhalten. also worauf bei den österreichischen anstalten in zukunft wert gelegt wird. die idee dahinter sozusagen. --KulacFragen? 11:06, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Also ich hab jetzt mal ganz tief in der Rechtsmaterie gewühlt und tatsächlich noch einen kleinen Absatz zum Thema "Konzept und Zweck" zusammengebracht. Ich hoffe, das entspricht deinen Vorstellungen. Danke auf jeden Fall für die Anregung! Lg, Plani 11:42, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten
ja das ist gut so. sehr gut sogar, mit der anlehnung an die rechtsnormen. danke! --KulacFragen? 12:32, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

beim lesen ist mir noch was im abschnitt Jugendstrafvollzugsanstalten aufgefallen: und acht Prozent werden als „junge Erwachsene“ bezeichnet, das ist nach dem gesetz bis zur vollendung des 21 lebensjahres (sollte man auch anführen). stimmt das auch mit den 8 % überein, denn nachher wird das alter bis 29 erwähnt, oder ist das in Gerasdorf eine andere altersgrenze? --KulacFragen? 17:57, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das mit dem Jugendstrafrecht ist so eine Sache. Prinzipiell gelten als junge Erwachsene Personen bis zu 21 Jahren, das stimmt. Allerdings können nach Jugendstrafrecht Täter verurteilt werden, die zum Tatzeitpunkt maximal 23 Jahre alt waren (bei entsprechendem Antrag der Verteidigung und Einschätzung durch einen Psychologen - Stichwort "vermindert schuldfähig"). Die längste mögliche Anhaltung unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände und Ausnahmen im Jugendstrafvollzug ist in Österreich bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Allerdings werden in Gerasdorf meines Wissens nach auch Personen über 27 Jahren angehalten, wobei diese wiederum getrennt von Jugendlichen Häftlingen untergebracht sind. Genaueres werde ich aber in jedem Fall noch herausarbeiten. Gib mir ein bisschen Zeit - ich hüpf jetzt noch schnell in die Badewanne, um die Gedanken an meine Exfreundin aus meinem Kopf zu verbannen und stürze mich dann nochmals auf den entsprechenden Absatz. Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise und das genaue Review! :-) Lg Plani 18:17, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Sollte soweit auch abgearbeitet sein, mit den 29 Jahren habe ich mich allerdings vertan, das maximale Lebensalter für den Jugendstrafvollzug ist in jedem Fall mit 27 Jahren festgelegt. Ich hoffe, du hast dir das so in etwa vorgestellt und bedanke mich ein weiteres Mal für deine Aufmerksamkeit. Lg Plani 19:24, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
ja, sieht gut aus so. keine ursache, wir wollen doch alle was beitragen :-) eine kleinigkeit habe ich noch bei den 200 Millionen Euro für neue Infrastruktur: das justizministerium hat ja mehr infrastruktur, als die haftanstalten. fließen die 200 mio direkt in die, oder ist das nur ein teil davon? das muss man noch konkretisieren. dann bin ich restlos zufrieden. lg, --KulacFragen? 20:35, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Sollte mit meiner letzten Ergänzug auch erledigt sein. Die 200 Millionen fließen sowohl in Gerichte als auch in Justizanstalten - zumindest was die Infrastruktur betrifft. Aufgezählt habe ich anschließend aber nur die relevanten Gefängnis-Neubauten, die Gerichte habe ich mal außen vor gelassen. Lg Plani 21:15, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
ja, auch das passt jetzt. durch die erfüllung der "besonderen wünsche" hast dir mein pro redlich verdient :-) --KulacFragen? 21:48, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Neutral mit Tendenz zum pro. Der Artikel sieht schon recht umfassend aus und liest sich auch ganz angenehm, aber gibt es denn zu diesem Thema keine Literatur? Meine Stimme gibt es nur, wenn im Artikel 2 bis 3 Literaturangaben stehen. Oder gegen eine gute Begründung, warum diese weggelassen wurden --El Matzos 19:13, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich bedaure das sagen zu müssen, aber zu diesem speziellen Thema gibt es tatsächlich keine Literatur - erstaunlicherweise. Möglicherweise fragst du dich nun, woher ich die ganzen Informationen bezogen habe. Da kann ich nur antworten: Das hat mich einige schlaflose Nächte gekostet, die ich in gebückter Haltung über diversen in- und ausländischen Gesetzestexten verbracht habe. Und natürlich haben die Einzelnachweise ein wesentliches zum Entstehen des Artikels beigetragen. Mit Literatur kann ich aber leider trotz intensiver Nachforschungen (ich hätte mir auch jedes entsprechende Buch ohne zu zögern gekauft) nicht aufwarten. Tut mir leid. Lg Plani 19:23, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Habe selbst mal ein bißchen geforscht und konnte auch keine passende Literatur finden. Ok, Du hast mich überzeugt :) Pro --El Matzos 19:26, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Pro - habs doch noch geschafft, den Artikel durchzuarbeiten. Für die Trockenheit der Materie erstaunlich gut zu lesen. Er ist auch auffallend neutral. Inhaltlich kann ich ihn weniger beurteilen. Er beruht jedoch auf soliden Unterlagen. Einen Wunsch hätte ich noch: dem Anstieg der Beschäftigten seit 1997 stehen leider keine Vergleichszahlen zu den Häftlingen gegenüber: wie hat sich das Zahlenverhältnis Angestellte pro Häftling (oder umgekehrt) entwickelt? Griensteidl 00:09, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Vielen Dank für deine Unterstützung und auch für deine Geduld. Ich weiß, dass es nicht ganz einfach ist, sich einen solchen Artikel komplett durchzulesen, du hast dafür auf jeden Fall meine allergrößte Hochachtung. Mit einem konkreten Verhältnis kann ich momentan noch nicht dienen, ich werde allerdings mal sehen, was sich da machen lässt. Vorläufig habe ich noch die ungefähre Entwicklung der Belegszahlen dazugeschrieben, damit man sich ein Bild vom Verhältnis machen kann. Lg Plani 11:28, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Das reicht schon, es geht ja nur um das grobe Verhältnis. Es wird kaum besser geworden sein. Das könnte man aber vermuten, wenn nur der Anstieg der Bediensteten erwähnt wird. Griensteidl 19:26, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Judikativer Strafvollzug[Quelltext bearbeiten]

Gibt es noch einen anderen Strafvollzug als den judikativen Strafvollzug? Falls ja, würde mich interessieren, welchen - falls nein, könnte man das Adjektiv weglassen.

Außerdem definiert der Einleitungssatz die JAs als "alle Einrichtungen des judikativen Strafvollzugs". Gleich darauf wird aber gesagt, dass dort auch Untersuchungshaft und Maßnahmenvollzug stattfinden - nach meinem (vom deutschen Recht geprägten) Verständnis aber gerade nicht Teil des Strafvollzugs. Im Absatz Personal und Budget heißt es dann auch "bis schließlich Ende des Jahrzehnts über 8000 Personen in den Justizanstalten ihre Strafen verbüßten" - das sind doch alle Insassen und nicht nur die, die dort ihre Strafen verbüßen, oder? Entsprechendes gilt für die Zahl der Suizide - ich glaube, da wird nicht immer einheitlich auf die Unterschiede zwischen Inhaftierten insgesamt und denen im eigentlichen Strafvollzug unterschieden. --Snevern 19:14, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Beim zweiten Punkt gebe ich dir recht - da habe ich offenbar nicht aufgepasst. Die Abgrenzung wegen dem "judikativen Strafvollzug" ist offenbar eine Österreich-spezifische Besonderheit: In Österreich können nicht nur Gerichte Freiheitsstrafen aussprechen, sondern auch Behörden (so genannte Verwaltungsstrafhaft). Diese Strafen werden aber nicht in den Justizanstalten, sondern in den Polizeianhaltezentren vollzogen, welche auch nicht dem Justizministerium, sondern dem Innenministerium unterstellt sind. Daher die ganz klare Unterscheidung zwischen judikativem und exekutivem Strafvollzug ;-) Die Untersuchungshaft und den Maßnahmenvollzug zählt sogar das Bundesministerium für Justiz im Übrigen zum Strafvollzug - und beide werden ja auch auf eine vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.
Das mit den 8000 Personen muss ich mir nochmals genau anschauen, ich fürchte aber, dass du da Recht haben dürftest, die Zahl dürfte vermutlich inklusive Untersuchungshäftlingen gemeint sein. Werde das gleich mal korrigieren.
Vielen Dank für deine aufmerksamen Anregungen!
Beste Grüße, Plani 19:28, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

Ist das Lemma dem Inhalt des Artikels noch angemessen? Justizanstalt meint doch eher das Gebäude, im Artikel geht es aber um den Strafvollzug (Österreich) im Ganzen. Wäre da nicht eine Änderung/Verschiebung angebracht? Inhaltlich müsste da mE außer der Einleitung nicht viel geändert werden. -- Griensteidl 18:22, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe beinahe schon befürchtet, dass ich in einigen Teilen wohl zu ausschweifend geworden bin. Die Absätze "Österreichisches Strafvollzugswesen" und "Statistik" könnte man vermutlich in einen solchen Ober-Artikel auslagern. Der Grund für mich, warum ich dies - obwohl ich mir das schon mehr als nur einmal überlegt habe - bislang noch nicht gemacht habe, ist, dass der österreichische Strafvollzug laut Definition im StVG mehr als nur den Freiheitsentzug beinhaltet. Zum Vollzug von Strafen gehört ja auch der Vollzug von gerichtlichen Geldstrafen. Diese werden aber in diesem Artikel komplett ausgeklammert - hier geht es primär um den Vollzug von Freiheitsstrafen in Österreich. Mehr noch - es geht um den Vollzug von gerichtlich verhängten Freiheitsstrafen sowie den Sonderfall der vorbeugenden, freiheitsentziehenden Maßnahmen (kurz Maßnahmenvollzug). Was nämlich ebenfalls nur am Rande erwähnt wird hier sind die Verwaltungsstrafen, die ja ebenfalls als Verwaltungsstrafhaft eine Art von freiheitsenziehendem Strafvollzug sein können. Die Unterscheidung mag pingelig sein, aber wie du vermutlich weißt, ist das österreichische Recht nunmal eine überaus pingelige Angelegenheit. Aus diesem Grund habe ich mich zur Sicherheit entschlossen, den Artikel vorerst in dieser Form unter dem bisherigen Lemma stehen zu lassen. Mit etwas Muße und der nötigen Motivation werde ich mich auch noch einmal daran machen, den gewünschten Artikel völlig neu zu erstellen. Kannst du damit vorläufig leben? :-) Beste Grüße, Plani 18:52, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Tja, da bin ich wohl der landläufigen Bedeutung von Strafvollzug aufgesessen, die das meist mit Freiheitsentzug gleichsetzt. Von der fachlichen Warte aus hast du natürlich Recht, und die zählt. Ich fand das Lemma Justizanstalt für den umfangreicheren Inhalt halt etwas tiefgestapelt. In Ermangelung einer brauchbaren Alternative ists aber wohl doch das richtige. Griensteidl 19:06, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Kandidatur-Diskussion vom 12.12.2009 - 01.01.2010 (Exzellent)[Quelltext bearbeiten]

Ein Artikel, der mich quasi bereits seit meiner Anfangszeit bei der Wikipedia begleitet und den ich kontinuierlich erweitert und verbessert habe. Im Februar 2008 gab es dafür bereits die Lesenswert-Auszeichnung, seitdem habe ich mich selbstverständlich weiter bemüht, den Artikel qualitativ zu verbessern (Änderungen seit der Lesenswertwahl). Dass nach wie vor keine Literatur-Nachweise vorhanden sind, liegt nicht daran, dass ich zu faul war, mich mit solcher zu beschäftigen. Zu diesem Thema fehlt schlicht und ergreifend die Fachliteratur. Alle Fakten wurden deshalb auch in Kleinstarbeit von mir zusammengetragen und ich wage zu behaupten, dass es wohl keine ähnlich ausführliche Publikation zum österreichischen Strafvollzug geben dürfte. Falls jemand doch eine finden sollte, so soll er sie mir bitte zukommen lassen :-) Vorerst verbleibe ich hier jedoch mit besten Grüßen und harre dem, was da noch kommen mag. Plani 16:47, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Exzellent Ist mMn ein toller Artikel - darum gleich viel Lob an Plani für die große Mühe und das großartige Ergebnis. Es gibtgab noch ein paar (kleine) Dinge die mich als Leser interessieren würden bzw. die ich verbessert sehen möchte und die inzwischen verbessert wurden:

  • Der erste Abschnitt ist für mich als Laien etwas unverständlich. "alle Einrichtungen des.." vs. "diese Gefängnisse". Gibt es noch andere Gefängnisse als Justizanstalten? Gibt es noch andere Einrichtungen als Gefängnisse?  Ok
  • Wenn hier von Ö gesprochen wird, sollte mMn gleich in der Einleitung was zum Pendant in D, CH etc. geschrieben werden. Steht natürlich auch unter Gefängnis, gehört mMn aber auch kurz hierher.  Ok
  • Zweiten Absatz würde ich nicht mit "Es wird ..." beginnen sondern mit "Bei Justizanstalten wird ..." - dann weiss man gleich woran man ist  Ok
  • Abgrenzung von "gerichtliche Gefangenenhäuser" lt. Abschnitt Haftgründe - Untersuchungshaft. Ist das was anderes oder ein Spezialfall von Justizanstalt? Oben steht es gäbe nur 2 andere Arten von Unterbringungen in Haft (also =Justizanstalt), unter Strafhaft schauts wieder so aus als ob gerichtliche Gefangenenhäuser doch was eigenes wären. Unter "Arten von Justizanstalten" lese ich erst dass es eine Art von Justizanstalt ist.  Ok
  • Gibts zu "Personal und Budget" oder "Ausbruchsversuche" oder zu Anzahl Inhaftierter irgendwelche historische Daten, die Du grafisch darstellen könntest. Wenn ja wärs toll, weil diverse Veränderungen könnt man in einer Grafik weit besser erkennen.  Ok
  • Die Gliederung geht für mich ein wenig durcheinander: Unter "Österreichisches Strafvollzugswesen" passt mMn _nicht_ "Personal und Budget", "Ausbrüche und Ausbruchsversuche" und "Suizide und Suizidversuche". Würde vorschlagen diese unter eine eigene Überschrift zu geben  Ok
  • "Arten von Justizanstalten" und "Standorte" gehört mMn weiter nach vorne, da diese direkt mit dem Lemma zu tun haben. Mein Vorschlag der Reihenfolge wäre: 1 Österreichisches Strafvollzugswesen (abgespeckt um die oben erwähnten Punkte), 2 Arten von Justizanstalten, 3 Standorte, 4 Unterbringungsformen, 5 Organisation und Kontrolle, 6 Statistik (die oben erwähnten Punkte)  Ok
  • Gibts was zu "Rückfall von Freigängern" - in der Boulevardpresse liest man immer wieder wie fürchterlich gefährlich das doch sei. Vielleicht gibts hier ein paar Zahlen. Bei Vollzugslockerung finde ich nix zur Situation in Ö (hab den deutschlandlastig Baustein gesetzt).  Ok
  • Gibts was zu "Rückfall beim Haftentlastungsprogramm"? Daraus könnte man ja den Erfolg dieser Aktion erkennen.  Ok
  • "Stein in der Wachau" - dazu gibts sicher ein bisschen Trivia. Zumindest in Wien kennt jeder dieses Gefängnis auch ohne je dort (drinnen oder draussen :-) ) gewesen zu sein.  Ok

--Sebastian.Dietrich 18:11, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Wie du bestimmt weißt, sieht man als Hauptautor oft den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr beziehungsweise Missverständlichkeiten, die einem selbst als absolut klar erscheinen.
  • Zu der Verwirrung mit den zwei Arten der Haftunterbringung und den Arten der Gefängnisse: Es gibt in der Tat zwei grundlegend verschiedene Arten der Haftunterbringung. Die eine Art umfasst alle gerichtlichen Haftarten (Strafhaft, Untersuchungshaft, Maßnahmenvollzug), die andere jene Haftarten, die nicht durch Gerichte ausgesprochen werden, sondern von Behörden verhängt werden (Verwaltungsstrafhaft, Abschiebehaft). Diese werden dann auch nicht in Justizanstalten, sondern in Polizeianhaltezentren vollzogen, welche - um die Abgrenzung gleich noch deutlicher auszuformen - auch nicht dem Justizministerium, sondern dem Innenministerium und der Polizei unterstellt sind.
Was mich verwirrt hat ist das im ersten Satz von "alle Einrichtungen" gesprochen wird und im zweiten Satz von "diese Gefängnisse". Das gehört mMn angeglichen - also entweder beide Male "Einrichtungen" oder "Gefängnisse" oder (falls der judikative Strafvollzug mehr Einrichtungen als nur Gefängnise kennt) im ersten Satz "alle Gefängnisse" und im zweiten "diese Einrichtungen".
  • In welcher Form würdest du dir diesen Hinweis erwarten? Sowas in der Richtung wie "Vergleichbar sind diese Einrichtungen mit Justizvollzugsanstalten in Deutschland und Strafanstalten in der Schweiz"? Naja, der Mehrwert davon wäre dann ja eher Mau, oder?
Ich finde das hätte schon Mehrwert - hatte ja bisher keine Ahnung, dass es dafür unteschiedliche offizielle Begriffe in DACH gibt. So würde das Lemma sich gleich etwas von anderen Lemmas abheben bzw. auf die anderen hinarbeiten.
  • Guter Einwand, hab ich jetzt eingearbeitet.
danke :-)
  • Die Justizanstalten lassen sich in Strafvollzugsanstalten, gerichtliche Gefangenenhäuser und Sonderanstalten gliedern. Bei der Untersuchungshaft wird nur so explizit das GG verwendet, da Untersuchungshaften IMMER in solchen vollzogen werden. Strafhaften können hingegen in allen drei Typen vollzogen werden. Da muss ich mir noch was überlegen, um das klarer zu formulieren...
das wäre super - mich hats etwas verwirrt...
  • Die gibt es, ja. Zumindest zu der Zahl der Inhaftierten könnte ich eine entsprechende Grafik erstellen. Beim Budget und den Bediensteten wird das etwas schwieriger, da diese Zahlen meines Wissens nach nicht dauerhaft archiviert werden.
Ich denke die Entwicklung der Zahl der Inhaftierten ist auch historisch am interessantesten. Insbesonders dafür wäre eine Grafik super informativ...
  • Das mit der Gliederung ist zugegebenermaßen ein Punkt, über den ich mir selbst nächtelang den Kopf zerbrochen habe. Für eine Ausgliederung der Punkte konnte ich mich bislang noch nicht entscheiden, aber dein Vorschlag mit dem eigenen Punkt "Statistik" klingt eigentlich sehr vernünftig.
Danke :-)
  • Auch diesen Vorschlag begrüße ich im Grunde genommen - werde mir das mal anschauen.
Danke :-)
  • Die Rückfallsrate - ein äußerst gut gehütetes Geheimnis der österreichischen Justiz =D Und um ganz ehrlich zu sein weiß ich auch nicht, warum die Boullevardpresse darum so ein großes Aufhebens macht. Meiner eigenen Schätzung nach (und ich wage zu behaupten, dass diese recht nahe an der Wirklichkeit liegen dürfte) verlaufen 99 % aller in Österreich gewährter Vollzugslockerungen absolut reibungslos. Werde mich diesbezüglich aber noch um konkrete Zahlen und Nachweise bemühen. Mal sehen, was sich machen lässt.
Wusste nicht dass darum so ein Geheimnis gemacht wird. Wenns konkrete Zahlen oder - genau das Gegenteil - eine Aussage, dass sowas nicht kolportiert wird gäbe wärs natürlich toll. Wenn nicht kann man halt auch nix machen. (hab den Punkt oben aber mal als erledigt gekennzeichnet..)
  • Jaja, die JA Stein - unsere berühmt-berüchtigte Hochsicherheitsanstalt... Klar, dass das fast jedem in Österreich ein Begriff ist. Problematik dabei: Wenn ich jede "berühmt-berüchtigte" Anstalt Österreichs extra erwähnen würde, so hätte ich vermutlich alle 28 JA's namentlich erwähnen können. Ich habe mich jedoch bemüht, konkrete Justizanstalten möglichst außen vor zu lassen, um keine Wertung vorzunehmen. Wen eine besondere JA interessiert, der kann diese ja über die Navi-Leiste ganz unten aufrufen und sich dort detailliert informieren ;-)
Ok verstehe Deinen Einwand.
Soweit zu den bemängelten Punkten, ich hoffe, dass von dir noch weitere Rückmeldungen kommen und bedanke mich abschließend nochmals für deine bisherige Einschätzung. Beste Grüße, Plani 19:05, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Hab mir erlaubt meine Antworten gleich bei Deinen Punkten zu hinterlegen. Ansonsten laufen wir zusehr auseinander und wissen nicht mehr wer auf was antwortet. Danke auch mal für Deine Verbesserungen. Habe die mMn erledigten oben als solche gekennzeichnet. --Sebastian.Dietrich 09:04, 16. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Vielen Dank für deine erneut sehr ausführliche Rückmeldung. Genau so wünsche ich mir jedes Mal Kritik, da kann man wenigstens noch was am Artikel bewegen. ;-) Siehst du dir bitte diese Bearbeitung mal an? Da habe ich versucht, so viel als möglich von deinen Wünschen abzuändern. Die Grafik zur Insassenentwicklung kommt, sobald ich Zeit dafür habe (möglicherweise noch dieses Wochenende, ansonsten aber sicher über die Weihnachtsfeiertage). Beste Grüße und vielen Dank fürs aufmerksame Lesen, Plani 18:54, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Hab gerade die Änderungen gesehen - super :-) - hab die Punkte oben gleich als erledigt angemerkt. Sobald die Grafik da ist gibts von mir ein klares GO :-)
Einen Punkt habe ich noch. Der Satz "Die Justizanstalten lassen sich in Strafvollzugsanstalten, gerichtliche Gefangenenhäuser und Sonderanstalten gliedern." gehört mMn oben in die Einleitung, dann kann man sich ihn unten auch ersparen. --Sebastian.Dietrich 09:53, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
So, die Grafik ist jetzt auch erstellt. Sieht das so aus, wie du dir das vorgestellt hast - bzw wird der von dir geforderte Mehrwert dadurch erreicht? Die Daten würden noch bis 1989 zurückreichen, aber ich weiß nicht, ob es viel Sinn macht, die Grafik unnötig aufzublasen, weshalb ich mich mal auf einen 10-Jahres-Zeitraum beschränkt hab. Achja, das mit der Unterscheidung ... das steht doch bereits in der Einleitung, oder? Zweiter Absatz der Einleitung ;-) Beste Grüße, Plani 17:01, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Super - genauso habe ich es mir gewünscht. Mehrwert auf jeden Fall gegeben & 10 Jahre reichen mMn völlig (wers genauer haben möchte kann ja in dem von Dir verlinkten PDF nachschlagen). @Unterscheidung - da hast natürlich völlig recht - sorry. Für mich jedenfalls ist der Artikel inzwischen exzellent :-) --Sebastian.Dietrich 19:00, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Abwartend Der Gliederungspunkt 2.3 hat nur einen Untergliederungspunkt, das muss noch behoben werden. Jetzt Exzellent--Bojo Diskussion Bewertung 14:39, 16. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Bojo, der Gliederungspunkt 2.3.1 wurde umgewandelt in 2.4. Ich hoffe, dass du damit einverstanden bist. Dass das ein Fehler war, wurde mir auch erst jetzt klar, da du das ansprichst. Betriebsblindheit halt ;-) Lg, Plani 18:54, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Der Artikel könnte ein „Upgrade“ auf Exzellent vertragen. --Morten Haan 16:34, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Top Artikel, hat mich über nahezu alles im österreichischen Strafvollzug informiert. Einzig die Erklärung der Jugendstrafvollzugsanstalten würde ich dich bitten zu überarbeiten, da vor allem den letzten Absatz: Generell können Erwachsene nur bis zu einem Alter von 24 Jahren im Jugendstrafvollzug untergebracht werden. Unter der Voraussetzung, dass sie nur noch maximal ein Jahr Strafe zu verbüßen haben, können sie auch darüber hinaus noch im Jugendstrafvollzug angehalten werden. Spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres sind aber generell alle Häftlinge in Österreich im „Erwachsenenstrafvollzug“ unterzubringen [...] Ich versteh das so: Bis 24 oder wenn man nur mehr 1 Jahr sitzen muss -> Jugendstrafvollzug. Da komm ich aber nur auf ein Maximalalter von 25 und nicht 27 Jahren... Für mich auf alle Fälle jetzt schon Exzellent. --AleXXw שלום!•disk 17:24, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das ist vermutlich etwas missverständlich ausgedrückt. Die Möglichkeit zur Unterbringung im Jugendstrafvollzug besteht generell für alle Personen unter 24 Jahren sowie als Sonderregelung auch für 25 und 26-jährige, die eine maximal einjährige Haftstrafe zu verbüßen haben. Sobald eine Person das 27. Lebensjahr erreicht, ist diese generell im normalen Strafvollzug unterzubringen. Das ist aber im Prinzip reine Theorie, da sowieso kaum Personen über 24 Jahren explizit im Jugendstrafvollzug untergebracht werden. Mit diesem Alter ist man schon alt genug, um die volle Konsequenz seines Handelns zu tragen... Aber danke für den Hinweis, Plani 11:20, 24. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die Erklärung, jetzt versteh ichs... --AleXXw שלום!•disk 22:42, 25. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Exzellent – Alles drin, alles dran. Nachdem ich den Artikel bereits mehrmals „besucht“ hatte, imponiert mir, mit welcher Beharrlichkeit Plani nicht nur diesen Artikel, sondern auch alle anderen Einzelartikel zu den Justizartikeln ausgebaut hat. – Frohe Weihnachten, Steindy 00:53, 25. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Exzellent – 1A, Vorzeiteartikel. So stelle ich mir einen wahrlich exzellenten Artikel vor. Irsinnig spannend, was soll man da nur bekritteln? --Jacktd Disk.MP 22:37, 25. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Der Artikel in dieser Version ist Exzellent. --Vux 01:01, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Gerichtliche Gefangenenhäuser[Quelltext bearbeiten]

Das Wort "gerichtlich" wird bei den gerichtlichen Gefangenenhäusern wird im Artikel mal groß, mal klein geschrieben. Ich habe zunächst eine Großschreibung korrigiert, dann aber gesehen, dass beides ungefähr gleich oft vorkommt. Ein Justizexperte sollte entscheiden, ob das nun ein feststehender Begriff (dann groß) ist oder nicht (dann klein). Auf jeden Fall sollte das einheitlich sein. --Austria29710 18:21, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Klassischer Flüchtigkeitsfehler meinerseits. Das StVG gibt uns in seinem Paragraphen 8 gleich schon die korrekte Fassung vor:
„§ 8. (1) Gerichtliche Freiheitsstrafen sind in Strafvollzugsanstalten und gerichtlichen Gefangenenhäusern zu vollziehen, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt wird.
(2) [...]“
Insofern ist "gerichtlich" als Adjektiv zum Nomen "Gefangenenhaus" zu sehen. Danke für den Hinweis! Beste Grüße, Plani 17:44, 7. Aug. 2010 (CEST)Beantworten