Diskussion:Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Nagelbaron in Abschnitt HILFE!
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HILFE![Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist grottenschlecht! Neben erfundenen und unüblichen Abkürzungen (JZZ) enthält er: falsche Informationen (etwa zur angeblichen Erleichterung der Zwangsvollstreckung!), veraltete Informationen (meist Projekte von vor 4 Jahren) und eine Reihe von Ungenauigkeiten. Jetzt könnten wir: 1.) Verbessern. Hierfür könnte man einen QS-Baustein anbringen, der hoffentlich nicht wieder dazu führt, dass jeder, der im 2. Semester Jura steckengeblieben ist, seinen Senf dazu geben muss, ohne dass etwas kapiert hat. 2.) Einen Löschantrag stellen. Dann steht zwar zu diesem Bereich nichts hier, aber jedenfalls wird auch niemand desinformiert! BKD 20:05, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Auch wenn die Abkürzung JZZ "unüblich" sein mag, so erleichtert sie jedenfalls den Lesefluss und ist allemal besser als Dein "***". Selbstverständlich dienen die VO 44/01 bzw. VO 1347/00; 2201/03 der Erleichterung der Zwangsvollstreckung und setzen Brüssel I/II um ([1], [2]). Die Beschlüsse im Rahmen des Wiener Aktionsplans wirken bis in die Gegenwart fort (vgl. [3], [4]) und sind damit keineswegs "veraltet". Auch das Schlichtungsverfahren Familien- und Erbrecht sieht er vor ([5]). --Nagelbaron 22:01, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Das sind gerade diese Beiträge, die ich nicht provozieren wollte, weil sie keine Qualitätsverbesserung bringen, nur wild mit "Vandalismus"vorwürfen herumschleudern. Nochmals: Es geht in Brüssel I bzw. dem EuGVÜ nur um die Vollstreckbarerklärung, die Zwangsvollstreckung selbst ist eurpoarechtlich weder harmonisiert noch gar erleichtert worden. Entsprechendes gilt für Brüssel II. Dass es ein Schlichtungsverfahren für Familiensachen nach dem Vorhaben aus 1998 geben sollte, ist richtig, nicht aber im Erbrecht. Außerdem darf man sich fragen, welchen Informationswert HEUTE die Angaben über Pläne aus 1998 haben, wenn gleichzeitig Informationen über das, was daraus geworden ist, unterschlagen werden. Die Abkürzung JZZ gehört weg, aber natürlich hätte ich auch gleich den ganzen Satz löschen statt Sternchen setzen können. Immerhin ist die Löschoption mE noch offen, so lange werde ich mir nicht die Mühe machen das auszuschreiben, was jemand anderes aus Faulheit einfach nur so hingespuckt hat. BKD 22:31, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
"Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, werden in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt, wenn sie dort auf Antrag eines Berechtigten für vollstreckbar erklärt worden sind." ([6]). Das erleichtert ja wohl ganz klar die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Eine "Harmonisierung" wäre gegenüber der bloßen "Erleichterung" im Übrigen ein Mehr, kein Weniger - so dass Dein "gar" falsch ist. Der Wiener Aktionsplan sieht die Erarbeitung von Schlichtungsmechanismen lediglich "insbesondere" für familiäre Streitigkeiten vor ([7]). Wenn Du zu den Resultaten des Wiener Aktionsplans was ergänzen willst, steht Dir das natürlich frei. Den vorhandenen Text einfach zu löschen ist jedenfalls keine Lösung. Dass die Abkürzung JZZ "weggehört" ist Deine private Meinung. Durch Volltext ersetzen geht in Ordnung, den ganzen Satz bloß wegen der Abkürzung löschen natürlich nicht.--Nagelbaron 23:02, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Dass es um die Vollstreckbarkeit von Entscheidungen geht, das ist doch klar. Nur die Zwangsvollstreckung selbst ist eben NICHT Gegenstand der Rechtsakte, da hilft auch mehrfaches Neueinstellen der falschen oder zumindest missverständlichen Information nichts. Dass es auch harmonisierte Verfahren der Vollstreckbarerklärung gibt, die zumindest was das Verfahren angeht, NICHT zu einer Erleichterung der Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen geführt haben, zeigt übrigens das Beispiel Schweiz oder Österreich, wo man vor dem Inkrafttreten des Lugano-Übereinkommens auch ohne ein Exequaturverfahren auskommen konnte, daher ist Dein Vorwurf, Harmonisierung sei mehr als, gehe aber aber immerhin stets in die Richtung von Erleichterung dann gerade in diesem Bereich wohl doch nicht zutreffend. Aber egal!
Dass "JZZ" alles andere als eine offizielle Abkürzung ist, dürfte sich durchaus auch nachprüfen lassen, weshalb ich es als überheblich ansehe, dass Du das hier als meine "private Meinung" abtust! Ich werde mit Dir keinen Editwar um diesen Artikel führen, wenn Du es für unbedingt erforderlich hälst, anhand von zwar herausgesuchten, aber dann doch falsch verstandenen Zitaten einen Artikel mit unzutreffenden Informationen und nicht offiziellen Abkürzungen zu spicken, dann mögen sich andere darum kümmern bzw. die Versionsgeschichte des Artikels mag zeigen, wer für den Unsinn verantwortlich ist. EOD BKD 23:43, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe doch von Anfang an eingeräumt, dass JZZ keine "offizielle" Abkürzung ist; es liest sich aber flüssiger, als wenn Du jedes Mal "justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen" schreiben musst. An dieser Frage sollte aber nun wirklich niemandes Herz hängen. Dass die Zwangsvollstreckung "Gegenstand" der VOen 44/01, 1347/00, 2201/03 sei (was immer das genau heißen mag), hat der Artikel auch in der alten Version übrigens nie behauptet. Tatsache ist, dass die VOen die Zwangsvollstreckung im Ausland erleichtern. Das ist ein Befund, an dem wir kaum vorbeikommen dürften. Schon angesichts Deines permanent gereizten Tons breche ich die Diskussion an dieser Stelle ab. Wenn die Admins meinen, den Artikel in der von Dir vandalierten Version schützen zu müssen, dann kann ich das auch nicht ändern.--Nagelbaron 23:59, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten