Diskussion:Justizvollzugsanstalt Dortmund
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Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]
Die Erläuterung der Zuständigkeit läßt mich ratlos zurück. Zitat: Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monaten bis einschl. 48 Monate an Ausländern. Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen und Strafarrest.[2] Hervorhebung von mir. Was ist damit gemeint? --M.Bmg 01:55, 14. Mär. 2014 (CET)