Diskussion:Königliches Kammergericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 44Pinguine in Abschnitt Durcheinander gehende Begriffe
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weiterleitung Reichshofgericht[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner (sicher bescheidenen) rechtshistorischen Kenntnis bestand das Reichshofgericht in Wien konkurrierend neben dem Reichskammergeicht bis in 19. Jahrhundert. Das wird durch diesen Stub aber nicht deutlich, ganz im Gegenteil. Es entsteht der Eindruck, es sei schon in früher Neuzeit im Kammergericht aufgegangen...--Kresspahl (Diskussion) 09:09, 10. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Durcheinander gehende Begriffe[Quelltext bearbeiten]

Im lemma bleibt unklar, von wann bis wann die/das Königl. Kammergericht/e bestand/en. Die darstellung stimmt zumindest mit der Berliner Geschichte nicht überein. Hier gab es bis 1918 das Königliche Kammergericht in einem 1913 eingeweihten gebäude am Heinrich-von-Kleist-Park). Erst ab 1918 wurde es in Preußisches Kammergericht umbenannt. Außerdem fehlen für das lemma sämtliche quellen, so taugt es eigentlich eher für einen Löschantrag. --44pinguine 18:40, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten