Diskussion:Königswahl

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Der Artikel wäre noch zu erweitern durch die Darstellung besonders wichtiger Königswahlen im Mittelalter, insbesondere die Wahlen

Heinrichs I.,

Ottos I.,

Heinrichs II. (besonders eindrucksvoll)

Trotz seiner Herkunft war Heinrichs Anwartschaft auf den Thron nach dem Tod des erbenlos gebliebenen Otto III. umstritten. Allerdings verzichteten die anderen Anwärter, ob freiwilig oder nicht ist umstritten, wenig später. Außerdem gab es wohl Zweifel, ob Heinrich im Vollbesitz seiner körperlichen Kräfte sei.

Um seine Ansprüche zu untermauern, ließ Heinrich den Tross des über die Alpen geführten Leichnams Ottos III. in Polling überfallen und raubte die Reichskleinodien, womit er diese in seinen Besitz brachte. Es fehlte jedoch die Heilige Lanze, die damals wichtigste Reliquie des Reiches. Der Kölner Erzbischof Heribert hatte diese vorausgesandt, wohl aus Misstrauen, da er seinen Verwandten, den Herzog von Schwaben Hermann II., zum König machen wollte. Um die Herausgabe der Lanze zu erzwingen, inhaftierte Heinrich den Erzbischof und später auch dessen Bruder, den Würzburger Bischof Heinrich I.

Seine Wahl gelang Heinrich letztendlich durch Versprechungen und Zusicherungen auf reiche Belohnung. Daraufhin wurde er am 7. Juli 1002 in Mainz durch die Mehrzahl der geistlichen und weltlichen Fürsten zum König gewählt und vom dortigen Erzbischof Willigis gekrönt. Der Erzbischof war mit Sicherheit der richtige Coronator, alles andere war aber ungewöhnlich - der Ort der Wahl, der fehlende Karlsthron sowie die fehlende allgemeine Wahl.

Konrads II.,

Rudolfs von Rheinfelden

und die Doppelwahl von 1198.

Cethegus 21:31, 8. Mär 2005 (CET)

Königswahl im frühen Heiligen Römischen Reich[Quelltext bearbeiten]

Die Wahl des Königs im frühen Heiligen Römischen Reich war keine freie Wahl im modernen Sinn. Denn einerseits war der Kreis der Wählbaren stark eingeschränkt (nicht jeder Adlige konnte gewählt werden), ohne dass eine präzise Vorstellung von Geblütsrecht nachweisbar wäre. Andererseits gab es keinen streng abgegrenzten Kreis der Wähler, geschweige denn ein strenges Wahlverfahren.

Zum König wurde gewählt, wer die wichtigsten Anhänger auf seine Seite ziehen konnte. Dennoch lassen sich typische Elemente nicht nur für die Königserhebung insgesamt, sondern auch für das Auswahlverfahren feststellen. Diese haben allerdings im Laufe der Jahrhunderte wichtige Änderungen erfahren.

Zum Auswahlverfahren gehören Wahlversammlung (seit 1024), Stimmabgabe oder Kur und die Huldigung, im Falle der Auswahl durch den Vorgänger die Designation. Zur Königserhebung gehören außerdem Einkleidung mit den Insignien, Salbung, Krönung, Thronsetzung, Akklamation durch das Volk und der anschließende Königsumritt.

Seit dem 13. Jahrhundert engte sich der Kreis der Wähler auf die Kurfürsten ein. (Zur Entwicklung des Kurfürstenkollegiums sieh Kurfürst).

Meines Erachtens ist der vorstehende Abschnitt zu Unrecht ersatzlos aus dem Artikel entfernt worden. Die Darstellung zur Krönung mit ihren durchaus anschaulichen beschreibenden Partien kann die Analyse der politischen Zusammenhänge nicht ersetzen. Um einen edit-war zu vermeiden, setze ich ihn aber nicht wieder in den Artikel ein, sondern nur hierhin. --Cethegus 20:44, 7. Okt 2005 (CEST)