Diskussion:Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Karl Gruber in Abschnitt KdöR als Namens-Zusatz für Organisationen?
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Beispiel einer Körperschaft aber wohinein?[Quelltext bearbeiten]

Wohin gehören beispielsweise die Feuerwehren, wo jede einzelne Feuerwehr lt. Landesgesetz eine Körperschaft ist, so wie deren Landesfverband. siehe z. Bsp. im Burgenland http://www.lfv-bgld.at/lfv/fileadmin/downloads/dienstanweisung/FWG.pdf § 23. danke K@rl 16:26, 20. Mai 2015 (CEST)Beantworten

da gibts leider noch immer keine Antwort ;-) --K@rl 18:17, 18. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

VwGH Entscheidung[Quelltext bearbeiten]

Der Teil über die Entscheidung ist schlecht zitiert: Sucht man das Datum, findet man zwar fünf oder sechs Rechtssätze, aber der zitierte ist nicht dabei. Eine Entscheidung als Text veröffentlicht gibt es gar nicht. Mit der Fundstelle kann man nichts anfangen. (nicht signierter Beitrag von 81.189.46.162 (Diskussion) 14:16, 3. Jul 2015 (CEST))

KdöR als Namens-Zusatz für Organisationen?[Quelltext bearbeiten]

Das finde ich in Deutschland oft, aber in Österreich nicht. Ist das so, dass es in Ö. zwar auch solche Körperschaften des öffentlichen Rechts gibt, aber die Abkürzung KdöR nicht an den Namen solcher Körperschaften angehängt wird? –– Franz Graf-Stuhlhofer, 16:52, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Es gibt in DFeutwschland auch die eV für eingetragene Vereine, das gibts in Ö auch nicht --K@rl 18:19, 18. Apr. 2016 (CEST)Beantworten