Diskussion:Kündigung von Mietverträgen

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Wortgebrauch fristgerecht[Quelltext bearbeiten]

Der Wortgebrauch "fristgerecht" und "fristgerechte Kündigung" ist im Artikel falsch. Richtigerweise muß es heißen "ordentlich" und "ordentliche Kündigung". --Joschi2009 01:45, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Verschieben nach Kündigung (Mietrecht)[Quelltext bearbeiten]

Sehe den Artikel mehr unter dem Schlagwort Kündigung (Mietrecht) --Joschi2009 14:30, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

würde mich nicht stören, sehe da aber keinen großen unterschied NILΔισκ 14:59, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

fehlende wesentliche Teile zur Kündigung von Mietverträgen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behandelt lediglich die Kündigung von Wohnräumen. Mietverträge können aber auch Gegenstände (Mietfahrzeuge, Baumaschinen etc.) sowie gewerbliche Räumlichkeiten betreffen, für die andere Rechtsfolgen gelten. Hier ist infolge noch viel grundlegendes zu ergänzen. --StMH 09:34, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

== Denke der Artikel sollte in die Artikel Mietvertrag und Kündigung übernommen werde. Eigenständigkeit macht keinen Sinn. --Lexprofi 16:16, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Wohnmietvertrag kündigen: wie geht das? welche Zustellungsart? bis wann?[Quelltext bearbeiten]

Beim Wohnmietvertrag muss die Kündigung am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein, damit der betreffende Monat noch ganz in die Kündigungsfrist fällt. Das ist hier im Artikel nicht beschrieben.

Ein Nachweis des Zugangs ist laut mietrecht.org mit den Verfahren Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein nicht schlüssig. Empfohlen wird Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.[1]. Also das unter Zustellungsurkunde beschriebene Verfahren. Dort ist der zeitliche Ablauf aber nicht beschrieben (es muss ja irgendwie der 3.d.M. eingehalten werden), und es steht, dass das "für Privatpersonen" sowieso nicht gehen würde. Wie ist das zu verstehen? Vielleicht kann das ein Kundiger noch ergänzen? Gruss, -- (nicht signierter Beitrag von Markus Bärlocher (Diskussion | Beiträge) 14:44, 28. Mai 2020 (CEST))Beantworten

  1. mietrecht.org: Zustellen einer Kündigung.