Diskussion:Kabinett Adenauer IV/V

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Was für ein Unsinn wird hier geschrieben?[Quelltext bearbeiten]

"...wird das Kabinett für die Zeit danach bisweilen auch als Kabinett Adenauer V bezeichnet. Staatsrechtlich ist dies nicht korrekt, da Adenauer nicht zurückgetreten und neu zum Bundeskanzler gewählt worden war, sondern lediglich von seinem Recht nach Artikel 64(1) Grundgesetz Gebrauch gemacht hat, den Bundespräsidenten um die Entlassung von Mitgliedern seiner Regierung zu ersuchen bzw. ihm neue Minister zur Ernennung in sein weiter bestehendes Kabinett vorzuschlagen."

Staatsrechlich ist es völlig unerheblich, wie man die Bundesregierung, auch Kabinett Kanzlername genannt, nennt. Dem Grundgesetz ist das völlig egal, ob man es Adenauer IV oder V nennt, weil es dazu keine Regelungen im GG gibt.


"Wäre das Kabinett Adenauer IV mit dem Austritt der FDP verfassungsrechtlich zu Ende gegangen, hätte er sein Kabinett nicht umgestalten können, ohne vorher erneut vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt zu werden."

Das Grundgesetz kennt keine Regeln im Falle eines Auseinanderbrechens einer Koalition. Verfassungsrechtlich entsteht dann eine Minderheitsregierung. Der Bundeskanzler kann solange er Bundeskanzler ist, dem Bundespräsidenten Bundesminister vorschlagen und dieser kann diese dann auch zum Bundesminister ernennen.

Die Einleitung ist Theoriefindung.-213.211.255.214 03:42, 18. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Volle Zustimmung! Deshalb gibt es für all diese Behauptungen ja auch keine Belege. Str1977 (Diskussion) 14:07, 15. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Diskussion: Kabinett Adenauer V[Quelltext bearbeiten]

Die Diskussionseite des bisherigen Artikels Kabinett Adenauer V, darunter auch jene, in der die Vereinigung der beiden Artikel besprochen wurde, finden sich unter Diskussion:Kabinett Adenauer V. Str1977 (Diskussion) 22:38, 24. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]