Diskussion:Kampfmittelräumdienst

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2010: rei Tote in Göttingen[Quelltext bearbeiten]

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/goettingen-drei-tote-bei-explosion-einer-fliegerbombe-a-698178.html

"Fliegerbombe ... explodiert, als der Kampfmittelräumdienst die Bombenentschärfung vorbereitete." Sie explodierte eine Stunde vor der geplanten Entschärfung.

"Bei den Toten und Verletzten handelt es sich nach Polizeiangaben um Personen, die mit der Entschärfung der Bombe zu tun gehabt haben."

In den Artikel ? --Neun-x (Diskussion) 01:40, 18. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

zustaendigkeit[Quelltext bearbeiten]

Dann machen wir wohl seit Jahren was falsch und die Bundeswehr versteckt wohl ihre Ostblock-Experten ! Wo soll die rechtliche Grundlage dafür zu finden sein ? Es gibt keine ! (nicht signierter Beitrag von 217.89.66.14 (Diskussion) 12:28, 7. Dez. 2015 (CET))[Beantworten]

Die Bundeswehr ist zuständig für Fundmunition der Nato. Die Bundeswehr ist nur für NATO -Munition/Munitionsreste innerhalb und außerhalb ihren Liegenschaften zuständig. Für Gewahrsamlose Nachkriegsmunition z.B. der ehemaligen NVA oder GUS-Streitkräfte sind die Räumdienste der Länder zuständig. (nicht signierter Beitrag von 91.221.58.5 (Diskussion) 06:44, 13. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]

Das stimmt so leider nicht! Die Zuständigkeit der Bundeswehr erstreckt sich auch auf die Hinterlassenschaften der ehem. NVA und auch der sowjetischen Streitkräfte, es lässt sich ohnehin kaum unterscheiden welche Munition der NVA und welche der Streitkräfte der UDSSR angehörte.--Juerchn (Diskussion) 10:25, 29. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Laut Artikel gibt es in Hessen keine staatlichen Kampfmittelräumdienst. Hier: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=e01c5e966ca9f0da7ccc1697fc65d06d klingt das aber anders. (nicht signierter Beitrag von 86.157.240.15 (Diskussion) 23:21, 3. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

der hessische dienst macht nicht das, was umseitig steht: "Für die Überprüfung/Räumung Ihres Grundstücks sollten Sie eine anerkannte Kampfmittelräumfirma beauftragen." das sollte aber auf jeden fall im artikel klargstellt werden: die beseitigung ist nicht die einzige aufgabe. --Mario d 14:52, 4. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Der hessische Dienst macht genau das was vom Grundgesetz verlangt wird. In nahezu allen Bundesländern obliegt die Suche und Räumung von Blindgängern privaten Firmen. Erst wenn Munition gefunden wird die sich nicht transportieren lässt aufgrund der Unsicherheit der Zündeinrichtung kommt die Zuständigkeit der Kampfmittelräumdienste zum tragen, nur diese dürfen Entschärfen und Vernichten. In Bayern und Thüringen wird diese Aufgabe von der Firma Tauber übernommen.--Juerchn (Diskussion) 10:33, 29. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Organisation[Quelltext bearbeiten]

Es gibt bei der Bundeswehr keine Sprengkommandos. Der Begriff Sprengkommando kommt von der Wehrmacht und bezeichnete die Trupps welche Blindgänger auf Reichsgebiet entschärften oder vernichteten.--Juerchn (Diskussion) 10:27, 29. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Anzahl der tödlich Verunglückten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel spricht von acht im Einsatz ums Leben gekommenen Kampfmittelräumern in den Jahren 2000-2010, ich finde aber keinen Beleg für die Zahl.

Der verlinkte Beitrag des NDR ist auch nicht mehr erreichbar.

--Martin schulte (Diskussion) 05:51, 5. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]