Diskussion:Kanal (Wasserbau)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Meloe in Abschnitt Abgrenzung
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Nandivardhana[Quelltext bearbeiten]

Ferner: In Indien errichtete "Nandivardhana" im 5. Jh. v. Ch. einen künstlichen Wassertransportweg. Wenn ich wüsste daß der König von Magadha aus der Shishunaga-Dynastie gemeint ist, würde ichs dazuschreiben. Kellerassel 17:45, 22. Jan 2006 (CET)

Doppel(?)-Schleuse[Quelltext bearbeiten]

Die Zeitschtrift zitiert den alten Griechen Diodor mit "Doppelschleuse". Das Fragezeicheen ist von mir.--Ulamm 01:39, 18. Nov. 2006 (CET)Beantworten

International Canal Monuments List zitiert Diodor als Beleg für eine Stauschleuse (Single-gate lock):
 a Single-gate locks
 i Nile to Red Sea Canal Lock [...]
 Diodorus Siculus wrote of this 97km canal that the Pharaoh: "... in the most suitable spot
 constructed an ingenious kind of lock. This he opened, whenever he wished to pass through, and
 quickly closed again, a contrivance which usage proved to be highly successful."6
 6: C Hadfield, World Canals: Inland Navigation Past and Present, 16: Newton Abbot, 1986.
Ich werde das mal abändern. -- Gerd-HH 14:08, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Fleet vs Kanal[Quelltext bearbeiten]

«Im Gegensatz zum Kanal schwankt im Fleet (z.B. in Hamburg) der Wasserstand mit der Tide.»

Dieser Satz, ähnlich auch im Artikel zum Fleet zu finden, irritiert mich: In Venedig sind die Kanäle, z.B. der Canale Grande, nicht reguliert. Auch wenn die Gezeiten in Venedig gering sind, so schwankt doch der Wasserstand in den Kanälen mit den Gezeiten respektive den Hoch- und Niedrigwassern der umgebenden Gewässer. Ist die Unterscheidung zwischen Fleet und Kanal hinsichtlich Regulierung allenfalls nur eine regionalspezifische Gegebenheit, trifft also nur auf Hamburg (oder eine anders definierte Region) zu? perezoso 6.12.2006, 09:06 MEZ

Die Fleete in Hamburg sind heute mit einer Schleuse von der Elbe getrennt, also tidenunabhängig. Früher war das vielleicht mal anders. -- Gerd-HH 14:32, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kanal auf dem Land[Quelltext bearbeiten]

Moin erstmal!
Kann mir mal jemand erklären, was "Leckagen" sein solle(n) - ich kann nicht mal erkennen, ob es sich um ein Wort im Singular oder im Plural handelt? Ausprobieren führte mich zu folgenden (durchaus denkbaren) Varianten: "Leckschlagen", "Lecklagen" oder vielleicht sogar "Lecktagen".
Alternativ könnte man auch ganz einfach nur "Lecks" dazu sagen. Gruß -- Unjön 02:41, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

   Guten Tag. Als "Leckagen" bezeichnet man die Gesamtheit von "Lecks" in
oder an einer Sache. Das ist freier Sprachgebrauch. Das Wort teilt sich
in "Leck - agen". Benutzer Gerd Quedenbaum 10.08.2010~~ (20:00,  10. Aug. 2010 (CEST),   Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt,  siehe Hilfe:Signatur)

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

War QS-Antrag: "Assoziative unstrukturierte Sammlung. Inhaltliche Generalüberholung erforderlich". --Thomas Roessing 23:12, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wie wurde gebaut?[Quelltext bearbeiten]

Wie ging das? Wo kann man darüber was lesen? --Hans Eo (Diskussion) 23:01, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Bewässerungskanal[Quelltext bearbeiten]

Sollte auch der Bewässerungskanal unter diesem Stichwort abgehandelt werden, oder ist es sinnvoll, ein neues Stichwort anzulegen (es geht im kleine, nicht schiffbare Anlagen)? Hellebore3 (Diskussion) 19:40, 8. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Donaukanal[Quelltext bearbeiten]

Der Donaukanal ist kein Kanal, er ist ein Flussarm der Donau (nicht signierter Beitrag von 86.33.245.42 (Diskussion) 14:35, 26. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Lassen sich die Begriffe Kanal und "vom Menschen verändertes natürliches Fließgewässer" mit irgendeinem Kriterium scharf voneinander abgrenzen, wenn ja, wie? Ab wann ist zum Beispiel ein begradigter Fluss ein Kanal? Wenn er auf beiden Seiten senkrechte Seitenwände hat? --Neitram  11:11, 4. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Nach DIN 4054 (Verkehrswasserbau; Begriffe) ist es ein Kanal, wenn das Gewässerbett künstlich ist. Ein für die Schifffahrt ausgebauter, staugeregelter Fluss wäre dieser Def. entsprechend kein Kanal, obwohl verbreit beim Ausbau eines Flusses zur Großwasserstraße von dessen "Kanalisierung" gesprochen wird. Ein Kanal kann eine Fließrichtung besitzen (wie etwa der Rheinseitenkanal), wenn er als Umleitungsgerinne eines Fließgewässers angelegt wurde, typischerweise ist er aber kein fließendes Gewässer, sondern eine Kette von Stauhaltungen, die nicht von oberstrom her Wasser erhält, sondern über ein Pumpwerk entgegen des Gefälles. Sonderfall ist etwa der Datteln-Hamm-Kanal mit der Wasserübergabe Hamm, die ihn aber gewiss nicht zum "Fließgewässer" macht.
Ergänzend dazu steht die Typisierung nach der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie). Kanäle können danach als "Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer" klassifiziert werden (so auch im §25b des WHG übernommen). Die Einstufung eines Kanals als "künstliches Gewässer" hat dann ggf. verschiedene Pflichten bei der Unterhaltung zur Folge (zur Einstufung vgl. etwa hier). Das ist aber ggf. nur von sehr speziellem Interesse in genau diesem Zusammenhang und ist nicht dazu gedacht, eine allgemeine Definition zu ersetzen.--Meloe (Diskussion) 11:36, 4. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die qualifizierte Antwort! Das können wir vielleicht irgendwie noch in den Artikel einarbeiten. Persönlich interessant ist für mich deine Bemerkung, ein Kanal sei typischerweise kein fließendes Gewässer -- ich wohne in Süddeutschland und wir haben hier immer irgendein Gefälle, weshalb ich hier Kanäle eigentlich nur als fließende Gewässer, meist sogar mit ziemlich starker Strömung, kenne. (Vor meiner Haustür die Kanäle in Augsburg.) Dein erster Satz (DIN 4054) wirft für mich die Anschlussfrage auf: wann genau wird das Gewässerbett "künstlich" genannt? Bei einem begradigten Fluss wird ja das natürliche Bett umgebaggert und somit künstlich verändert, abschnittsweise wird auch ein ganz neues Bett gegraben, "neben der Spur" des alten. Bei Richtlinie 2000/60/EG stellt sich die im Grunde gleiche Frage, ab wann spricht man von einer "erheblichen Veränderung" eines Flusses oder Baches, wenn dieser begradigt und in einem vom Menschen (um)gegrabenen Bett von A nach B geleitet wird? --10:45, 5. Jun. 2018 (CEST)
Der Ausdruck Kanal ist mehrdeutig. Nach der Def. im DWDS [hier] und im Duden hätten wir zwei Hauptbedeutungen a)"künstliche schiffbare Wasserstraße" bzw. "künstlicher schiffbarer Wasserlauf" ( das wäre der Schifffahrtskanal), b)"offener oder überdeckter großer Wassergraben zum Bewässern oder Entwässern"/"offener Wasserlauf oder unterirdisch geführte Rohrleitung für Abwässer, Bewässerung oder Entwässerung". Wenn wir mal geschlossene Rohrleitungen (d.h. die Kanalisation) beiseite lassen (wobei es auch offene Kanäle als Vorfluter gibt). hätten wir als überlappenden Bedeutungskern etwas, das a) künstlich gebaut oder geschaffen wurde und das b) Wasser führt. Eine Definition von Kanal als allgemeiner Begriff existiert m.W. nicht, zudem ist die Abgrenzung zum "Graben" fließend (und war es historisch noch mehr, vgl. etwa den Karlsgraben. Lokale Namensvarianten wie Gracht/Gräfte, Fleet, Sielzug oder Tief (Fließgewässer) decken jeweils nur einen Teil des Bedeutungszusammenhangs ab. Die Kanalsysteme mittelalterlicher Städte wie Augsburg hatten immer mehrere Funktionen: als Wassertransportwege (mit Zillen, Plätten oder Prahnen genannten flachbodigen Lastkähnen), zur Energiegewinnung aus Wasserkraft an Mühlen und zur Wasserversorgung bzw. Ableitung von Abwässern ("Wasserleiten"). Wir haben also ein Wort mit mehreren Wortbedeutungen, der dahinter stehende Begriff ist unscharf, nicht fachsprachlich definiert (bzw. in verschiedenen Fachsprachen mit verschiedenen Bedeutungen) und damit kaum definierbar. Ich selbst betrachte in der gegenwärtigen Sprache, abseits der Kanalisation, die Bedeutung als Schiffahrtsweg/Wasserstraße als Hauptbedeutung. Wasserstraßen mit aktueller, nicht rein touristischer Nutzung wären, auch in Süddeutschland, nicht die Augsburger Wasserkünste, sondern der Main-Donau-Kanal. Wenn wir diesen als Fließgewässer definieren wollten, hätten wir das Faktum zu verdauen, dass er, von der Scheitelhaltung aus, zwei einander entgegengesetzte Fließrichtungen hätte (vgl. dazu Donau-Main-Überleitung). Wenn ich Fließgewässer hydrologisch definiere, ist ein Schiffahrtskanal keines. Weder ist er Grundwasservorfluter noch besitzt er ein Einzugsgebiet. Da Wasser drin ist, erfüllt er die Definition eines (künstlichen) Gewässers. Nun gibt es, wie schon mehrfach erwähnt, als Kanäle bezeichnete Gewässer, die unzweifelhaft Fließgewässer sind. Daneben gibt es insbesondere viele Schifffahrtskanäle, die unzweifelhaft keine sind, wie sich schon daran zeigt, dass sie ohne Einspeisung über ein Pump- oder Hebewerk rasch trockenfallen. In der Kategorisierung hat das m.E. die logische Folge, dass man sich an den allgemeinsten Fall halten muss. Kanäle als Fließgewässer zu kategorisieren, weil einige Kanäle Fließgewässer sind, ist doch schlicht unsauber. Zur "erheblichen Veränderung": Die Gewässereigenschaft und die Einstufung als erheblich verändertes oder als künstliches Gewässer hat ggf. erhebliche rechtliche, und damit finanzielle, Folgen. Wie immer in juristischen Fragen gibt es dazu daher umfangreiche Regelwerke, die mit Spitzfindigkeiten gespickt sind und oft auf politischen Kuhhandel zurückgehen. Wer sich da einlesen will, informiere sich im umfangreichen Schrifttum zur Wasserrahmenrichtlinie (gibt´s in umfangreicher Ausfertigung für jedes Bundesland). Ein erheblich verändertes oder künstliches Gewässer bleibt ein Gewässer und ggf. auch ein Fließgewässer. Künstlich ist das Gewässer dann, wenn es an einer Stelle angelegt wurde, an der sich vorher (von Natur aus) kein Gewässer befunden hat. Wurde ein natürliches Gewässer, unter Umständen ganz erheblich, ausgebaut oder befestigt, ist es "erheblich verändert". Das gilt ggf. auch noch für ein verrohrtes Fließgewässer, auch ein erheblich abwasserführendes. Das, genauso aussehende, Abwasserrohr daneben ist hingegen (nach dt. Rechtsprechung) kein Gewässer. Wir reden hier von juristischen Definitionen, keinen naturwissenschaftlichen Zuordnungen.--Meloe (Diskussion) 14:44, 5. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich sind Kanäle nicht pauschal Fließgewässer und sollten keinesfalls pauschal als solche kategorisiert werden. Dass es Stillwasserkanäle gibt, war mir durchaus auch bekannt. Du hast meine Fragen gut beantwortet, danke dafür. Es gibt auf jeden Fall ursprünglich natürliche Fließgewässer, die vom Menschen so stark verändert wurden, dass sie heute Kanäle genannt werden. Ich nehme als Antwort mit: die Einstufung eines Gewässers als Kanal oder nicht ist stets eine juristisch bedeutende, und es gibt kein einfaches allgemeines Kriterium, sondern regionale und relativ komplexe Regelwerke dafür. Ich versuche mich mal daran, diese Essenz in den Artikel einzuarbeiten. --Neitram  10:21, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Mit dem Main nennen wir aktuell ein Beispiel, das rechtlich kein Kanal ist. Der Lech wäre ein anderes (dort finde ich die starke Veränderung vom Forggensee bis zur Mündung in die Donau besonders krass). Gibt es auch Fälle ursprünglicher Flüsse, die heute rechtlich als Kanal gelten? Im Raum Augsburg kenne ich Beispiele, aber das sind kleine, wenig bekannte Kanäle, ursprünglich nur Bäche. Kennst du ein besseres Beispiel? --Neitram  10:39, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ein Fluss wäre, nach der Def. gemäß DIN, kein Kanal, weil die Sohle nicht künstlich ist. Der Ausdruck "kanalisiert" wird heute amtlicherseits vermieden. Der übergeordnete Begriff für Kanäle und für die Schifffahrt ausgebaute Flüsse (staugeregelt und mit Uferbefestigung) wäre "Wasserstraße", wobei die großen Flüsse i.d.R. "Bundeswasserstraße", die kleineren "Landeswasserstraße" sind. Diese Terminologie gilt so nur für D..--Meloe (Diskussion) 13:23, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Was ich meine, ist kein Fluss, sondern ein Kanal, der dort verläuft, wo früher mal ein Fluss war, und diesen Fluss ersetzt hat. Wo also der Fluss so "erheblich" verändert wurde, dass er jetzt nicht mehr als Fluss gilt, sondern als Kanal. --Neitram  14:11, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Im Normalfall bleibt auch ein ausgebauter und kanalisierter Fluss ein Fluss. Ausnahmen gibt es, etwa den Unterlauf der Altmühl, wo ein kleines Fließgewässer durch einen massiven Kanalbau so umgestaltet wurde, dass buchstäblich nicht von ihm übrig blieb. Ansonsten vgl. unter Liste deutscher Binnenwasserstraßen des Bundes. Die Flüsse und Flussabschnitte sind von mäßig morphologisch verändert bis total technisch überprägt in allen Ausprägungen. Wenn Du Impressionen brauchst, wie ein technisch geprägtes Fließgewässer aussehen kann, das dennoch noch als Fluss klassifiziert wird, schau Dir Bilder der Emscher oder der Seseke an (beides sind keine Wasserstraßen).--Meloe (Diskussion) 17:02, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten