Diskussion:Kanton Remagen

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Rolandswerth/Nonnenwerth[Quelltext bearbeiten]

Update könnte Recht haben, aber ein Rätsel bleibt dennoch aufzuklären. In dem als Referenz benutzten Handbuch für die Bewohner vom Rhein-Mosel-Departement ist unter Kanton Remagen aufgeführt: Rolandswerth; auf einer Rheininsel, in einer äußerst romantischen Lage mit einem Nonnenkloster. Es steht ja nicht da: Rolandswerth, eine Rheininsel mit einem Nonnenkloster oder Rolandswerth, auf einer Rheininsel ein Nonnenkloster. Die Erläuterung von Rolandswerth ergibt wegen den beiden Präpositionen auf und mit nach bestem Gewissen keinen Sinn. Der Ort Rolandswerth bzw. Wittgen hat Ende des 18. Jahrhunderts definitiv existiert. Wozu soll er nach Einführung der neuen „französischen“ Verwaltungsstrukturen 1798 gehört haben, wenn nicht zur Mairie Remagen? Das eigentlich interessante ist, dass bei der Aufzählung der Volkszählungsergebnisse von 1828 unter der Bürgermeisterei Remagen Rolandswerth tatsächlich nur als Rheininsel (mit 280 Einwohnern!) aufgeführt ist. Das ist aber definitiv falsch, denn die Einwohnerzahl von 280 kann nur zum Dorf auf dem „Festland“ gehören, schließlich ist dieses schon 1817 mit 232 Einwohnern und die Insel Nonnenwerth nur mit 13 Einwohnern aufgeführt. Ich gehe daher davon aus, dass Rolandswerth schon 1798 zur Mairie Remagen gehört haben muss, zumindest wenn es das Kloster auch gehörte. Wie sähe eine alternative Variante aus?--Leit (Diskussion) 22:48, 1. Nov. 2012 (CET) In der Annuaire statistique du Département de Rhin-et-Moselle ist von 4 communes die Rede, was Rolanswerth wohl ausschließen würde – aber es kann ja dennoch eine Ortschaft gewesen sein, die zu einer dieser vier Gemeinden gehört hat. Da Rolandswerth vor 1798 zum kurkölnischen Amt Godesberg-Mehlem gehört hat, liegt die Vermutung nahe, dass Rolandswerth dann zur Mairie Godesberg gehört hat – was aber auch nicht der Fall war.--Leit (Diskussion) 23:45, 1. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]