Diskussion:Kapitular

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 87.158.213.218 in Abschnitt Stiftkapitular
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Ankündigung[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner bescheidenen Meinung sollten alle zugehörige Seiten (Kapitular, Domkapitel, Kathedralkapitel, Kapitularvikar etc.) einmal überarbeitet werden, um sinnlose Doppelung und Verweise zu vermeiden. Manches ist auch im Hinblick auf die historische Entwicklung zu überarbeiten, da früher die Funktionen doch weitgehend andere waren, als sie es heute sind. Ich werde mich demnächst einmal drübermachen, wenn's genehm ist (kann aber auch länger dauern). --Christianus 19:22, 12. Jan 2006 (CET)

Du kommst mir zuvor: Ich wollte eben fragen ob es einen Unterschied zwischen Domvikar und Kapitularvikar gibt. Denk bei Deiner Überarbeitung daran, die assoziativen Verweise auszuformulieren, dann ist schon einiges verbessert. --Siehe-auch-Löscher 13:56, 16. Jan 2006 (CET)
Kurz vorab: Domvikar und Kapitularvikar sind nicht dasselbe! Ein Kapitularvikar ist (besser: war, denn heute heißt er offiziell "Diözesanadministrator") ein interimistischer Vertreter des Bischofs für die Zeit seiner dauernden Behinderung bzw. im Fall der Sedisvakanz, wogegen der Domvikar ursprünglich der Vertreter eines Domkapitulars in seinen Kapitelpflichten (v.a. den liturgischen) war, und heute einfach einen jüngeren (bzw. rangniedrigeren) Priester an einer Domkirche bezeichnet. Die zwei Titel klingen ähnlich, bedeuten aber ganz etwas anderes. --Christianus 09:41, 17. Jan 2006 (CET)

Die Verwendung des Begriffs "Domherr" im evangelischen Bereicht wird bisher überhaupt nicht abgedeckt. Shmuel haBalshan 15:24, 12. Sep 2006 (CEST)

Stiftkapitular[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt auch die Unterscheidung zwischen Domkapitularen der Kathedral- und Metropolitankapitel und der Kapitulare an Stiftskirchen. (nicht signierter Beitrag von 87.158.213.218 (Diskussion) 19:12, 31. Dez. 2013 (CET))Beantworten