Diskussion:Karambit

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 92.192.107.199 in Abschnitt Rechtliche Lage
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Artikel muss überarbeitet werden[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Karambit ist ein aus dem Raum Indonesien, Malaysia und den Philippinen stammendes Messer. — Besser: ist eine Art von Messer, die ... Denn vermutlich stammen aus der Region noch andere Arten von Messern, die eben nicht so genannt werden.
2. werden heutzutage häufig als wirksamer Selbstverteidigungsgegenstand genutzt. — Wodurch kommt die besondere Wirksamkeit zustande? Und wäre nicht Verteidigungswaffe der verständlichere Ausdruck?
3. Beruhend auf dieser Tatsache und den speziell für jenen Zweck gebaute Karambitmesser, sind alle Arten von Karambits in Deutschland grundsätzlich erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erhältlich. — Verquast und dazu noch / deshalb wohl ungrammatisch (beruhend auf den ... gebauten) sowie mit Bezugsfehler. Ich vermute, es sollte gesagt werden: Deshalb und weil Karambitmesser eigens zu Verteidigungszwecken in Deutschland gebaut wurden, wurde ihr Verkauf an unter Achtzehnjährige grundsätzlich untersagt. Dieser Satz ist aber inhaltlich immer noch unschlüssig. Denn der (vermutliche) Verordnungsgeber hat sich wohl nicht durch den Bau, sondern durch den Verkauf in Deutschland zur Untersagung gedrängt gesehen. Und vermutlich war auch nicht maßgeblich, dass man mit den Messern sich gut verteidigen kann, sondern dass man damit gut angreifen kann; zumindest dürfte man bei einer Begründung nicht auf die Tauglichkeit zur Verteidigung abgestellt haben, sondern eher auf irgend einer Art von Gefährlichkeit.
4. Der Höhepunkt scheint hierbei heute (2005) erreicht, mehrere größere US-Messerfirmen führen inzwischen Karambits im Sortiment. — Prophetische Diktion und logisch ungegründet. Wenn etwas gut verkauft wird, ist das noch lange kein Grund, wieso die Sache in Zukunft nicht noch besser verkauft werden können sollte.

Ich setze aus diesen Gründen einen Überarbeiten-Baustein --Silvicola Diskussion Silvicola 01:44, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zufrieden so? Franz Halač (Diskussion) 00:39, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Anmerkung zu gesetzlicher Lage / Erwerb[Quelltext bearbeiten]

Ich wäre ja dafür, die gesetzliche Frage in diesem Artikel außen vor zu lassen. Im Waffengesetz ist der Karambit/Kerambit nicht gesondert aufgeführt. Die rechtliche Frage zum Tragen/Führen von Karambits wird dort durch die Vorschriften für das Führen von Messern allgemein auch hinreichend abgedeckt. Für den Erwerb existieren ebenfalls keine speziellen Karambit-Vorschriften. Und es ist mitnichten so, daß man "alle Arten von Karambits" erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben kann oder darf. - KJ (nicht signierter Beitrag von 87.139.187.131 (Diskussion) 09:37, 28. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Rechtliche Lage[Quelltext bearbeiten]

Es gibt einen Feststellungsbescheid des BKAs von 2012 der ein Karambit als Waffe definiert nach Waffengesetz. Damit unterliegt es einem Führverbot, ist aber keine verbotene Waffe. Es wird als Hieb- und Stoßwaffe definiert.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/120709FbZ243KarambitMesser.html

92.192.107.199 18:52, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Auch das ist falsch. Das BKA hat EIN Messer geprüft und festgestellt, das genau dieses die Waffeneigenschaft erfüllt. Damit unterliegt genau dieses dem Führverbot, jedes andere Karambit kann grundsätzlich eine erneute Prüfung erfrderlich machen - sofern ausreichend begründbar ist, dass dieses sich in seinen Merkmalen deutlich unterscheidet. Ein traditionelles Karambit wäre also nicht verbotener als eine Sichel.