Diskussion:Karibische Niederlande

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Plantek in Abschnitt Lemma
Zur Navigation springen Zur Suche springen

US-Dollar[Quelltext bearbeiten]

Warum wird der US-Dollar und nicht der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt?.Die Inseln sind doch Teil der Niederlande und dort ist der Euro die Währung.sslider 21:22, 12. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Weil in der Karibik der US-Dollar faktisch das Standardzahlungsmittel ist und Überseegebiete oftmals andere Währungen haben (vgl. CFP-Franc ) -- Julez A. 00:55, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Auch, weil die Währung ohnehin schon an den US$ gekoppelt ist, sie ist also faktisch schon der Dollar, nur sieht das Geld eben anders aus. --23PowerZ 01:55, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Siehe auch unten unter "Zugehörigkeit zur Europäischen Union"--Taste1at 23:47, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten

BES-Inseln eingefügt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel BES-Inseln hier eingefügt, da die Daten doch nur im Zusammenhang informieren und das Thema sehr zerstückelt wirkte. Der Artikel BES-Inseln hatte, ohne diesen Artikel zu lesen, keine Aussagekraft. --23PowerZ 02:19, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich würde es anders sinnvoller halten: BES-Inseln als eigener Artikel und Besondere Gemeinden als Unterabschnitt von Gemeinde (Niederlande) -- Julez A. 15:40, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Kann man durchaus machen. Ich habs sorum gehandhabt, weil in diesem Artikel weitaus mehr stand. --23PowerZ 16:56, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Zugehörigkeit zur Europäischen Union[Quelltext bearbeiten]

Ich versteh's nicht: Woraus ergibt sich, dass die BES-Inseln erst fünf Jahre nach dem 10. Oktober 2010 (als OMR) Teil der Europäischen Union sein sollen, und nicht sofort ab 10. Oktober 2010?--82.135.100.98 20:25, 9. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Warum nicht? Die BES-Inseln sind explizit im Anhang II zum AEU-Vertrag als OCT-Gebiete genannt. Die Änderung der niederländischen Verfassung ändert daran erstmal überhaupt nichts. Der Europäische Rat kann aber - und das hat mit der Änderung der niederländischen Verfassung rechtlich wiederum überhaupt nichts zu tun - nach Art. 355 Abs. 6 AEU-Vertrag einstimmig beschließen, den Status der Inseln zu ändern. --Taste1at 21:37, 9. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Trotz der Erklärung von "Taste1at" meine ich weiterhin, dass eine europäische Regelung einem integralen Bestandteil der Niederlande nicht die gewissermaßen schlechtere Position eines OCT zuweisen kann. Die BES-Inseln genießen halt derzeit nicht das Privileg eines OMR. Art. 355 Abs. 2 AEU-Vertrag gilt nur zusätzlich zu Art. 52 Abs. 1 EU-Vertrag, wonach - einfach gesprochen - die Niederlande Vollmitglied der EU sind. Ich vergleiche das mit den deutschen "neuen" Bundesländern. OK, die waren vor dem Beitritt wohl in keinem europäischen Vertrag (Anhang II o. Ä.) extra erwähnt.

Meine Frage betraf aber eigentlich den Zeitraum "fünf Jahre", woraus ergibt sich der? Außerdem behauptet der Artikel, dass die Inseln Vollbestandteil der EU werden; es steht da nicht, dass sie es lediglich werden können.--82.135.100.98 22:02, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Tatsächlich ...werden können... - vgl. auch die neu eingefügten Quellen. Und es ist eben nicht wie mit den neuen Bundesländern: juristisch gesehen ist das Königreich der Niederlande, das ja eigentlich der Staat ist, Mitglied in der EU, wobei laut Anhang II eben alle 6 niederländischen Inseln in der Karibik (allesamt seit jeher integrale Bestandteile des Königreichs) als OCT-Gebiete zählen. Wie sich der Staat Königreich der Niederlande im Inneren organisiert hat auf die Europäische Union keinen Einfluss. Und bei den neuen Bundesländern: hier war die BRD Mitglied und die neuen Bundesländer wurden tatsächlich neues Staatsgebiet der BRD und somit Teil der EG. Grüße --Taste1at 23:47, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Schlüssel[Quelltext bearbeiten]

Neue resultierende Schlüssel: Bonaire, St. Eustatius und Saba: BQ, Ländercode 475

Viele Grüße gp (nicht signierter Beitrag von 145.226.94.44 (Diskussion) 07:20, 24. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Mayotte und BES-Inseln[Quelltext bearbeiten]

Ich vergleiche die Beiträge auch auf den Diskussionsseiten zur französischen Insel Mayotte einerseits und den niederländischen Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba andererseits und gewinne folgenden Eindruck: Hinsichtlich Mayotte sind sich die Autoren einig. Auf französischer Seite (ggf. einschließlich Mayotte) wurde entschieden, den französischen Status Mayottes zu ändern. Damit wurde Mayotte Ende März 2011 Teil der EU (wohl unter Verlust des OCT-Status und wohl ohne den OMR-Status zu erhalten, weil in Art. 349 Abs. 1 des AEU-Vertrags nicht aufgeführt). Es stört keinen Autor, dass Mayotte weiterhin im Anhang II zu Art. 355 Abs. 2 AEUV steht. Hinsichtlich der BES-Inseln soll aber gerade Art. 355 Abs. 2 AEUV in Verbindung mit dem Anhang II maßgeblich sein. DESHALB würden die BES-Inseln nicht Teil der EU, sondern den Status eines OCT behalten. Nur der Europäische Rat könne das ändern (Art. 355 Abs. 6 AEUV). Ist es dagegen nicht so, dass es ALLEIN eine Entscheidung auf der niederländischen Seite (ggf. einschließlich der BES-Inseln) gegeben haben muss, im Zuge der Umorganisation in der Karibik die BES-Inseln derzeit NICHT zu einem Teil der EU werden zu lassen, obwohl sie ab Mitte Oktober 2010 Teil des Landesteils Niederlande (ist Teil der EU) des Königreichs der Niederlande sind, sondern dies erst in etwa fünf Jahren anzugehen und dann ggf. auch den OMR-Status für die BES-Inseln zu erreichen? Wird meiner These nicht zugestimmt, sehe ich eine für mich unerklärliche Ungleichbehandlung. Oder ist Mayotte doch (noch) nicht Teil der EU? (nicht signierter Beitrag von 82.135.100.98 (Diskussion) 21:52, 23. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Bin kein Spezialist bei "besonderen Gebieten", aber in der Erklärung Nr. 43 zum Vertrag von Lissabon heißt es "Die Hohen Vertragsparteien kommen überein, dass der Europäische Rat nach Artikel 355 Absatz 6 einen Beschluss im Hinblick auf die Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Union erlassen wird, um dieses Gebiet zu einem Gebiet in äußerster Randlage im Sinne des Artikel 355 Absatz 1 und des Artikel 349 zu machen, wenn die französischen Behörden dem Europäischen Rat und der Kommission mitteilen, dass die jüngste Entwicklung des internen Status der Insel dies gestattet". Insofern gehe ich mal davon aus, dass ein solcher Beschluss parallel zur innerfranzösischen Änderung des Status von Mayotte erfolgt ist (das ließe sich wahrscheinlich auch noch auf der Homepage des Europäischen Rates oder auf EUR-Lex heraussuchen). Der Vertragstext, der Mayotte in Anhang II aufzählt, ändert sich dadurch natürlich nicht; eine formale Vertragsänderung (mit Ratifikation und allem pipapo) ist auch unnötig, da Art. 355 Abs. 6 AEUV ja gerade eine Statusänderung auch ohne Vertragsänderung ermöglicht. Was die BES-Inseln betrifft, nehme ich mal an, dass es einen entsprechenden Beschluss des Europäischen Rates eben (noch) nicht gab. Allerdings kann man sicher davon ausgehen, dass der Europäische Rat sich dem Beschluss nicht verweigern würde, wenn die Niederlande ihn darum gebeten hätten. Insofern wurde die eigentliche politische Entscheidung sicher in den Niederlanden getroffen; rechtlich entscheidend ist aber, wie Taste1at schon erklärt hat, der (fehlende) Beschluss des Europäischen Rates. --El Duende 23:20, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich danke El Duende für seine verständliche Erläuterung, durch die ich mich bestätigt fühle. Leider habe ich den von den Hohen Vertragsparteien in der Erklärung Nr. 43 sozusagen zugesagten Beschluss des Europäischen Rats zu Mayotte (auf EUR-Lex) nicht gefunden. Sucht jemand mit? ;)
Übrigens wird Mayotte im Gegensatz zu den Einträgen z. B. in der Liste im Artikel "Gebiet der EU" im Artikel "Beitrittskandidaten der EU", Abschnitt "Abhängige Gebiete", nach wie vor als "OCT" betrachtet (Formulierung: wird frühestens 2016 Teil der EU werden).
Zu "Vertragsänderung ... pipapo": Siehe Amtsblatt der EU Nr. L 325 vom 09.12.2010, Seite 4 => AEUV und Anhang II werden durch den Beschluss des Europäischen Rats geändert werden. (nicht signierter Beitrag von 82.135.100.98 (Diskussion) 20:25, 30. Mai 2011 (CEST)) Beantworten
Nach Auskunft der Europäischen Kommission - Generaldirektion Regionalpolitik - vom 18. Januar 2012 hat Mayotte auch nach dem 31. März 2011 seinen Status als „OCT“ behalten; die innerfranzösische Statusänderung wirkt sich darauf nicht aus. Das „Schicksal“ von Mayotte und der BES-Inseln ist insoweit gleich. Der Beschluss des Europäischen Rates, durch den nach der Erklärung Nr. 43 zum Vertrag von Lissabon der Status von Mayotte geändert werden soll, ist am 11. Juli 2012 ergangen (siehe Amtsblatt der EU Nr. L 204 vom 31. Juli 2012, Seite 131); Mayotte wird damit am 1. Januar 2014 als ein sog. Gebiet in äußerster Randlage ("OMR") Teil der EU. (nicht signierter Beitrag von 82.135.100.98 (Diskussion) 22:05, 18. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

eilandgebieden[Quelltext bearbeiten]

Unklar: Waren jetzt nur diese drei Inseln "Inselgebiete" (eilandgebieden) oder sämtliche Hauptinseln der nied. Antillen? --Julez A. 20:47, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Aufräumen[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel muss mal aufgeraemumt und aktualisiert werden. Das gilt auch fuer alle anderen Artikel rund um Bonaire, Sint Maarten und Saba. --2A03:4A80:0:44A:44A:DE2B:4EA1:9FB8 12:49, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Stimme zu und werde das tun. --Siwibegewp (Diskussion) 13:30, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma ist m. E. unglücklich gewählt. BES-Inseln ist eine WL hierher. M. E. sollte der Artikel unter Caribisch Nederland oder Karibische Niederlande stehen. Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich entsprechend verschieben und die Links anpassen. --Siwibegewp (Diskussion) 13:30, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Besondere Gemeinden war eine vorläufige Bezeichnung. Der Artikel sollte unter Karibische Niederlande stehen.--89.204.153.71 13:44, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Völlig richtig und danke für den Hinweis, Verschiebung war längst überfällig. Grüsse--Plantek (Diskussion) 18:58, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten