Diskussion:Karl Barth (Politiker, 1896)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Zweioeltanks in Abschnitt Geistlicher?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geistlicher?[Quelltext bearbeiten]

Mir kommt die Information, dass Barth Geistlicher gewesen sei, ziemlich unglaubwürdig vor. Wo ist sie belegt? Von einem Theologiestudium ist nicht die Rede, und das braucht man normalerweise, um in einer deutschen Landeskirche ordiniert zu werden.--Zweioeltanks (Diskussion) 16:40, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Siehe Geistlicher --> „Im Christentum ist ein Geistlicher eine Person, die ein religiöses Amt innehat.“ Dieses war: Oberkirchenrat, auch explizit in der Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen genannt und unter Kategorie:Evangelischer Geistlicher einsortiert. Dafür ist dann auch nur ein Jurastudium ausreichend. Ich war mir beim Erstellen auch unsicher, aber es müsste stimmen. Grüße, Gripweed (Diskussion) 21:17, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Das ist ein Trugschluss. Unter den Oberkirchenräten gibt es Theologen, die ordiniert sind, und Juristen (mnachmal auch weitere Fachrichtungen), die nicht ordiniert sind. Die österreichische lutherische Kirche unterscheidet hier explizit zwischen geistlichen und weltlichen Oberkirchenräten. In anderen evangelischen Kirchen ist die Bezeichnung "Geistlicher" zwar eher ungebräuchlich oder gar umstritten, aber wenn sie sinnvoll angewandt werden soll, wird sie an die Ordination gebunden. Siehe Geistlicher --> „Im evangelischen Raum ist es umstritten, ob ordinierte Theologen als Geistliche bezeichnet werden können und damit sozusagen einen eigenen geistlichen Stand bilden oder ob sie nur durch ihre Funktion aus der Menge der Laien herausgehoben sind." Theologisch ausgebildete und ordinierte Oberkirchenräte haben mithin ein "religiöses" oder "geistliches" Amt, und deshalb erscheint der Titel in der Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen, denn einen anderen Titel führen sie nicht mehr. Juristische Oberkirchenräte haben aber kein religiöses Amt und sind keine Geistlichen. Sie sind auch nicht unter Kategorie:Evangelischer Geistlicher einsortiert. Schau dir mal die Kategorie:Jurist im Kirchendienst an: Du wirst da keinen finden, der (wenn er nicht außerdem ordiniert ist oder war) gleichzeitig in der Kategorie:Evangelischer Geistlicher steht. Ich werde die Kategorie und die Bezeichnung in der Einleitung entfernen.--Zweioeltanks (Diskussion) 08:21, 14. Dez. 2012 (CET)Beantworten