Diskussion:Karl Buck

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Sanandros in Abschnitt Sprachliche und inhaltliche Mängel
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falscher Link[Quelltext bearbeiten]

„Mitte April übernahm er dann die Leitung von Max Kaufmann“: Der Link geht wohl zu Unrecht zu dem Schweizer Politiker des gleichen Namens. --Xandru 14:14, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Redlink gesetzt. --Schreiben Seltsam? 20:45, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Fehlende deutsche Anklage[Quelltext bearbeiten]

Beim Ausbleiben einer Anklage durch die deutsche Justiz wäre es interessant zu erfahren, von wem das Argument vorgebracht wurde, jemand könne nach einer Aburteilung durch ein alliiertes Gericht nicht auch noch vor ein deutsches gestellt werden. Grundsätzlich gilt zwar der Satz "ne bis in idem", nicht zweimal in der gleichen Sache, doch zählen ausländische Verurteilungen gerade nicht bei der Anklageerhebung, sondern können allenfalls bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Als "objektiven" Befund kann man die Aussage, Buck sei wegen seiner französischen Verurteilung in Deutschland nicht angeklagt worden, daher hier nicht so stehen lassen. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die in NS-Sachen nicht besonders fleißige Justiz in Baden-Württemberg (Filbinger lässt grüßen) dieses Argument vorgeschoben hat. -- 93.129.224.216 21:44, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Die Sache hat ein ref. Du kannst dort nachschauen was dort dazu steht evtl steht dort auch noch eine Quelle dazu.--Sanandros (Diskussion) 05:35, 11. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

französische Todesurteile[Quelltext bearbeiten]

Wer belegt die beiden französischen Todesurteile, auf Punkt und Komma? Ich kenne eine (laienhafte) Aufschreibung, die zu einem der Urteile die Bemerkung "§ 154" enthält, sprich: § 154 StPO = Strafprozeßordnung, Einstellung wegen Nebensächlichkeit wegen anderer Verfahren/Verurteilung, was nun gerade nicht für ein zweites Urteil spricht. Anderserseits ist bei einer so schwerwiegenden Anklage, daß sogar ein Todesurteil im Raum stehen könnte, kein Platz für § 154 StPO. --88.78.243.88 20:37, 17. Mai 2015 (CEST)Beantworten

2018 erschien "Tribunal Général. Kriegsverbrecherprozesse Rastatt 1946-1950" von Eva-Maria Eberle, Mitarbeiterin des Kreisarchivs Rastatt. S. 90-95 schildert sie den "Natzweiler-Prozess (2)" vom 20.02.-18.03.1947 in Rastatt. Am 18.03.47 wurde Buck zum Tode verurteilt (S. 94); die Strafe wurde jedoch in der Revision auf "lebenslängliche Freiheitsstrafe mit Zwangsarbeit" herabgesetzt (S. 95).

Die "Northern Whig" (siehe British Newspaper Archive) meldete am 22.01.1953 auf S. 1, Spalte C+D, "Colonel Karl Buck" sei am Tag zuvor in Metz von einem frz. Militärgericht zum Tode verurteilt worden.

Dieselbe Zeitung meldete am 10.09.1955 auf S. 1, Spalte D, Karl Buck sei am Tag zuvor aus dem britischen Gefängnis in Werl entlassen worden.--Kauko (Diskussion) 11:56, 10. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Auffälliges, 2015-05-17[Quelltext bearbeiten]

1. Nach Abschluss der Lehre, als der Krieg in Europa zu drohen begann — Das klingt sehr unnatürlich. Wieso wurde hier nicht ein ausreichend wenig auf einen konkreten Zeitpunkt festlegender Imperativ genommen, sondern dieser sozusagen noch durch einen Inchoativ übertrumpft? Vor dem Kriegsausbruch ist immer etwas vage, was für ein Krieg ausbricht, mit dem bestimmten Artikel geht das nicht zusammen. Man sagt immer (unbestimmt) Es drohte Krieg und nicht Es drohte der Erste Weltkrieg, weil die Qualifikation eben erst nach dem Ausbruch klar wird.
2. Im Januar 1932 wurde[3] er auch Kreisleiter der NSDAP in Welzheim. Beruflich begann er eine Tätigkeit bei der Gestapo.[2] Nach Hitlers Ernennung zum Kanzler konnte er dank seiner Kontakte in die Gestapo Stuttgart (Abteilung Schutzhaft) wechseln. — Die Chronologie stimmt nicht. Die Gestapo gab es erst nach Hitlers Regierungsantritt, also konnte Buck nicht schon vorher für sie arbeiten.
3. Er blieb Kommandant des Lagers Welzheim bis zum 17. Juli 1940, als er zum Kommandant des Sicherungslagers Schirmeck-Vorbruck im Elsass bestimmt wurde und diese Funktion bis zu dessen Auflösung im Spätsommer 1944 ausübte.[4] Er war wohl der einzige Kommandant im NS-Regime, der dieses Amt während der gesamten NS-Zeit ausübte. – Bezug des bestimmten Artikels verwirrend. Ist das Kommandantenamt in Schirmeck-Vorbruck gemeint? Da war er nach der Datierung des Frankreichfeldzugs und der genannten Auflösungszeit wohl der einzige Kommandant überhaupt, also wäre der Rekord ein sinnloser Vergleich. Ist das Kommandantenamt in Welzheim gemeint? Es bestand nur über relativ kurze Zeit im Dritten Reich. Ist das Kommandantenamt eines Lagers schlechthin gemeint? Auch hier hakt es, selbst wenn man mit Gründen die Nazizeit nicht schon ab Ende Januar 1933 beginnen lassen wollte, weil er es ja nur bis Ende 1944 innehatte und nicht bis Kriegsende. Man sollte also in dem Falle, außer genau zu sagen, wie dieses Amt zu vverstehen ist, die Aussage noch mit einem fast o.ä. relativieren.
4. Da der Tod der Häftlinge auf dem Heuberg jedoch kein direktes Ziel war, wurden die Misshandlungen in der Regel gestoppt, bevor sie zum Tode führten. — Sprache zu salopp; das direkte Ziel steht dem Nachsatz zufolge nicht im Gegensatz zu einem indirekten Ziel und kann also gelöscht werden. Besser vielleicht: Da die Misshandlungen auf dem Heuberg jedoch nicht zum Tod der Häftlinge führen sollten, wurden sie in der Regel noch rechtzeitig eingestellt.
5. Nur ein direkter Mord an dem Kommunisten jüdischer Herkunft Simon Leibowitsch konnte nachgewiesen werden, es gibt jedoch Hinweise auf weitere Todesfälle im Lager — Gemeint ist wohl ein absichtlicher Mord (der zugegebenermaßen auch etwas pleonastisch ist, da Willentlichkeit Tatbestandsmerkmal von Mord ist: besser formulieren!). Und bei den weiteren Todesfällen interessiert natürlich, ob sie etwa Folge der Misshandlungen waren; es gibt schließlich auch natürliche Todesfälle.
6. Die Häftlinge wurden gedemütigt und erniedrigt, indem sie sinnlose Arbeiten verrichten mussten, die nach der Beendigung zerstört wurden. — Zerstören kann man nur während der Arbeit hervorgebrachte Gegenstände (Artefakte), nicht die Arbeiten selbst (hier hinter sinnlose sicher ein Nomen actionis).
7. Gegen ihn ermittelten sowohl Franzosen als auch Engländer. — Gemeint wohl: die Franzosen als auch die Engländer, weil es sonst jeweils mehrere Einzelpersonen (im Gegensatz zur zuständigen juristischen Institution) der jeweiligen Nation wären; was aber immer noch, zumindest für die Erstverwendung in diesem Satz, zu salopp ist, besser: sowohl die französische wie die britischen Besatzungsmacht o.ä.
8. und die Todesstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe — zuvor war von drei Verurteilungen zum Tode die Rede, ohne dass klar geworden wäre, dass die folgenden etwa in derselben Sache gewesen und die vorhergehenden ersetzt hätten. Bitte deutlicher!
9. Im Zuge der deutsch-französischen Aussöhnung durch die erfolgte Entlassung der Kriegsgefangenen — im verlinkten Artikel wird nicht deutlich, wann diese nun anzusetzen wäre, man denkt dabei gemeinhin wohl meist an den Elysée-Vertrag, der aber erst 1963 abgeschlossen wurde. Also ggf. anachronistisch. Und war es wirklich eine Aussöhnung durch die erfolgte Entlassung der Kriegsgefangenen, war das der einzig entscheidende Aspekt?
10. Diese Zustände kamen teilweise von einem Gesetz der alliierten Mächte – wer von einem englischen, französischen oder amerikanischen Gericht verurteilt worden ist, kann wegen desselben Delikts nicht nochmals vor ein deutsches Gericht gestellt werden.Ne bis in idem ist kein spezifisches Rechtsprinzip der Westalliierten, sondern gilt auch im deutschen Strafrecht. Außerdem ist das (Nicht-)Handeln der Staatsanwaltschaft kein Zustand, sondern ein Verhalten.
11. Alle Akten der deutschen Staatsanwaltschaften wurden sogar vernichtet, obwohl die Akten von archivarischem Wert sind. — Zeitenfolge! Vernichtete Akten haben heute sicher gar keinen Wert, sie hätten ihn vielleicht, oder sie hatten ihn schon damals.
12. Von seiner Entlassung bis zu seinem natürlichen Tod lebte Buck in Rudersberg — Gemeint wohl: … bis zu seinem Tod lebte Buck unbehelligt … Wenn das Attribut natürlich so vor den Tod stellt, könnte die ironische Frage gestellt werden, ob er wohl noch weitere, anders qualifizierte Tode erlebt habe?
13. Dort wurde er sogar „sehr gut angesehen“ und züchtete Hühner. — Natürlich muss es heißen, er war sehr gut angesehen. Die Hühner stören mich hier etwas, es sind anscheinend journalistische oder belletristische Schlusspointen legende Hühner, die wohl dort, wo sie gefangen wurden, ihr Ei abgelegt haben, das ich aber nun hier nicht finde. In enzyklopädischen Artikeln soll man alles ausdrücklich sagen – oder etwas auslassen, wenn es denn nichts zur Sache tut.

--Silvicola Disk 00:10, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Du hast von mir aus freie hand alles zu ändern.--Sanandros (Diskussion) 07:40, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Die sprachlichen Übungen des Silvicola mögen für sich richtig sein, bringen aber in der Sache nicht weiter. In der Sache: a) Es fehlt eine Antwort auf die Frage nach den frz. Todesurteilen (das Wuppertaler brit. Urteil steht hier nicht in Rede). b) Buck's Tätigkeit war Ende 1944 keineswegs zu Ende. Er stand noch in Lohn und Brot, wenngleich ich nicht weiß, bei wem. Die Elsässer Gefangenen waren ja, evt. nicht alle, in rechtsrheinische Lager verbracht worden. --188.110.130.196 13:05, 23. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Der Artikel ist so verfasst, dass einiges so wie es dasteht wohl nicht genau stimmen kann, was eben mehr als ein sprachliches Problem ist, das sich auch nicht durch eine bloße Überarbeitung der sprachlichen Form beheben lässt, weil man sich dabei in noch vager machenden Formulierungen verlieren oder durch bloße Mutmaßung des Gemeinten in noch weniger zutreffenden Aussagen verrennen könnte. Dass man tunlichst immer zunächst fräst und dann erst poliert, wollte ich gewiss nicht abstreiten wollen.--Silvicola Disk 18:39, 23. Mai 2015 (CEST)Beantworten

zu "fehlende deutsche Anklage": Teil II - und: Verbot der Doppelverfolgung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht im Abschnitt "nach Kriegsende": "Diese Zustände [?] kamen teilweise von einem Gesetz der alliierten Mächte – wer von einem englischen, französischen oder amerikanischen Gericht verurteilt worden ist, kann wegen desselben Delikts nicht nochmals vor ein deutsches Gericht gestellt werden." Dazu gab es die Anmerkung, üblicherweise seien ausländische Urteile nur bei der Strafzumesung zu berücksichtigen. Dazu: Das war kein Gesetz der alliierten Mächte, sondern ist genau genommen ein deutsches Gesetz, das Ratifizierungsgesetz des deutschen Gesetzgebers zum Überleitungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland mit den alliierten Mächten, unschwer nachzulesen unter "Überleitungsvertrag" im Internet. Davon ist maßgeblich: Erster Teil. Allgemeine Bestimmungen, darin Artikel 3, dort Abs. 3 b (Strafverfolgung gegen natürliche Personen), mit dem Ergebnis: Keine Verfolgung in Deutschland, wenn "die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen war [.]." Aus den Einstellungsbeschlüssen, soweit sie vorliegen, wird das hervorgehen. --88.73.159.167 14:50, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Die Aussage hat einen ref. Schau mal nach was dort steht.--Sanandros (Diskussion) 05:33, 11. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Geburtsdatum korrigieren[Quelltext bearbeiten]

Das Geburtsdatum ist 17.11.1893, nicht 1894. Begründung: Korrekte Aufschreibung im DZOK Ulm, u. Jahresangabe 1893 auf Grabstein (Privatfoto) auf Friedhof in Rudersberg (Grab evt. nicht mehr vorhanden). Im Mißtrauensfall: Meldeamts- oder Standesamtsauskunft. --88.73.159.167 13:28, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe mir erlaubt, das Geburtsjahr selbst zu korrigieren, nachdem kein Berechtigter das bisher tun wollte. --178.6.242.141 23:05, 14. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Sry aber hier steht 1984. Daher habe ich das mal rückgängig gemacht.--Sanandros (Diskussion) 20:37, 15. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Also, Sanandros, das "hier" meint eine Broschüre der Landeszentrale für Politische Bildung, wo 1884 steht. Ich ahne, wo die Autoren die falsche Jahreszahl abgeschrieben haben. Richtig ist 1893. Das standesamtliche Geburtenbuch befindet sich jetzt im örtlichen Stadtarchiv. Man könnte sich die Zahl dort besorgen, gebührenpflichtig, für die erste angefangene halbe Stunde für über 30 Euro. Das wäre die zuverlässigste Auskunft, weil das gebundene Geburtenbuch von 1893 nicht mit dem von 1894 verwechselt werden kann. Im Evg. Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld (!) steht in einem Besuchsbericht bei Buck, wohl aufgrund von dessen Angaben, die Zahl 1893 (Gerstein-Unterlagen). Ich komme gerade -aus anderen Gründen- aus der Bundesarchiv-Filiale Ludwigsburg, dort die Unterlagen der ZStL. Dort steht durchgängig in mehreren Akten, einmal sogar in rot, zurückgesandt aus Rudersberg, die Zahl 1893. Bitte die Zahl 1893 jetzt stehenlassen. --188.100.199.238 15:36, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe Änderung rückgängig gemacht, da kein Beleg vorhanden ist. Das Geburtenbuch ist eine Quelle, keine Sekundärliteratur (siehe auch WP:KTF). --Hjaekel (Diskussion) 16:23, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Was wollt Ihr eigentlich noch? Die Broschüre der Landeszentrale für Politische Bildung, auf die sich Sanandros bezieht, ist einem Irrtum aufgesessen. Jetzt beweist Ihr, daß 1894 richtig ist! --188.100.199.238 16:57, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Sanandros, der sich jetzt auch in der Diskussion um den Artikel zum Museum Hotel Silber beteiligt hat, wird feststellen, daß man dort die Jahreszahl 1893 als Geburtsjahr für Karl Buck verwendet hat. Er könnte auch beim Haus der Geschichte Baden-Württemberg nach der Kopie des eigenhändigen Lebenslaufes von Buck aus dem BDC nachfragen, mit gleichem Ergebnis. Vielleicht wird es jetzt etwas mit der Richtigstellung! Es lässt sich übrigens nachvollziehen, von wo hier die falsche Information abgeschrieben hat. --94.220.82.12 15:56, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Du kannst ja reinhold.weber@lpb.bwl.de schreiben woher er seine Daten hat. Evtl veröffentlicht er ein Korrigenda. Aber so Lange das in einer Quelle steht die für uns als Zuverlässig gilt glaube ich dieser Quelle.--Sanandros (Diskussion) 22:07, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Das ist schon richtig beleidigend. Ich habe Dir gesagt, wo es richtig und wo es falsch steht. Hier zeigt sich voll die negative Seite von Wikipedia. --94.220.82.12 23:39, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Gestapo[Quelltext bearbeiten]

Wie kann der Herr Teil der Gestapo sein? Denn hier steht dass die Gestapo erst ab 1936/1937 in Würtenberg Teil der Polizei war.--Sanandros (Diskussion) 16:13, 26. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Also habe die Gestappokat rausgenommen.--Sanandros (Diskussion) 12:27, 29. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Sprachliche und inhaltliche Mängel[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Ich habe mir erlaubt, den Artikel soweit sprachlich und stilistisch zu verbessern und weitere Einzelnachweise eingefügt. Inhaltlich werde ich versuchen, weitere Quellen zu finden.

--Smirre80 (Diskussion) 11:43, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Teilt mir bitte mit, ob der Artikel soweit in ordnung ist und ob ich den Bearbeitungsbaustein entfernen oder noch stehenlassen soll. Ihr könnt ihn natürlich auch gerne selber entfernen. Schönes Wochenende- --Smirre80 (Diskussion) 12:18, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Das war gut, Danke. Ich habe noch ein paar andere Sachen korrigiert.--Sanandros (Diskussion) 13:10, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Dankeschön und danke für die weiteren Korrekturen. --Smirre80 (Diskussion) 13:19, 9. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe den Bearbeitungsbaustein entfernt, weil ich finde, der Artikel ist nun soweit in Ordnung Falls einer von euch der Meinung ist, er wäre noch nötig, kann er ihn gerne wieder einsetzen. Schönes Wochenende. --Smirre80 (Diskussion) 19:35, 16. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Danke.--Sanandros (Diskussion) 06:32, 17. Sep. 2023 (CEST)Beantworten