Diskussion:Karl Huber (Jurist, 1948)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Feliks in Abschnitt "Wahl"
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Hab erst nach der Verschiebung in der Versionsgeschichte gelesen, dass der Bundeskanzler ebenfalls Jurist war - Bei Spitzenpolitikern tritt der erlernte/studierte Beruf deutlich in den Hintergrund - auch eine hauptberufliche Physikerin Angela Merkel liefe kaum Gefahr, mit der Bundeskanzlerin verwechselt zu werden. --Feliks 17:04, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Karl Huber (Richter)? --Kriddl SPRICH MICH AN! 19:25, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Hätte dagegen keinen Einwand, ggf. auch Karl Huber (Bayerischer Verfassungsgerichtspräsident)? --Feliks 07:39, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Er wäre auch als OLG-Präsi wichtig genug. Den Richter halte ich daher für treffender.--Kriddl SPRICH ! MICH ! AN ! 07:44, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten
"Richter" ist keinesfalls falsch und sicher auch konsensfähig. (Die BayVerfGH-Funktion ist zwar höher, aber eigentlich nur eine noble Nebenaufgabe des jeweiligen OLG-Präsidenten, sowie Bundesratspräsident für einen Landesregierungschef, aber nicht rotierend wie bei diesen, sondern fest an das OLG-München gebunden)--Feliks 11:45, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

"Wahl"[Quelltext bearbeiten]

Nur als Chef des Verfassungsgerichtshofs ist er gewählt. Der Ernennung zum OLG-Präsidenten geht ein verwaltungsinternes Bewerbungsverfahren voraus, dass dann noch aufgrund der Bedeutung der Stelle von der Staatsregierung abgesegnet wird. (Und auch die Wahl ist eher Formsache, es wurde bisher immer und im 1. Wahlgang und ohne Gegenkandidaten der Münchner OLG-Präse gewählt) --Feliks (Diskussion) 10:32, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Hm, laut § 21b GVG wird das Präsidium (inkl. Präsi) von der Richterschaft gewählt...--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 13:22, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
gewählter Vorsitz des Präsidiums und Präsidentenstelle können da auseinanderfallen, auch ist das Präsidentenamt nicht wie die Amtszeit des Präsidiums befristet. Letztlich liegt bezüglich der Planstelle das Vorschlagsrecht bei der Staatsregierung, die natürlich an das beamtenrechtliche Stellenbesetzungsverfahren gebunden ist. Huber blieb wegen dieses Verfahrens über die Pensionsgrenze weg im Amt, weil eben genau bei der Vizepräsidentenstelle eine Bewerberklage am dampfen war und es ungut gewesen wäre, wenn der Präse frisch ernannt und die Vize-Stelle wegen Klage nicht besetzt gewesen wäre. --Feliks (Diskussion) 14:28, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Quellen dafür, das wäre für den Artikel wahrlich interessant.--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 12:48, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Zur Verlängerung an sich und zum Besetzungsverfahren [1], die Info zum Hintergrund der Bewerberklage ist halt eine Hintergrundinfo, und die steht in keiner Zeitung. Aber Huber hat es wohl durchaus gerne gemacht, nötigen musste man ihn nicht. Wolfgang Edenhofer übrigens verursachte hingegen eine Änderung des Richter- und Beamtenrechts, als er (Präsident des größten Gerichts Deutschlands) Altersteilzeit in Anspruch nahm - das geht für Behördeleiter nun nicht mehr. Aber auch das ist eine nicht enzyklopädable Hintergrundinfo... --Feliks (Diskussion) 13:04, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten