Diskussion:Karlheinz Niclauß

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Miltrak in Abschnitt Diss und Habil
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Änderungen Artikel Karlheinz Niclauß[Quelltext bearbeiten]

Die Änderungen betreffen in erster Linie die zeitgeschichtlichen Arbeiten von Niclauß, insbesondere um die Publikation "Der Weg zum Grundgesetz . . ", die ursprümglich seine Habilitationsschrift war. Der Bereich Nachkriegsentwicklung, Parlamentarischer Rar und GG ist neben der Kanzlerdemokratie der zweite Schwerpunkt seiner Forschungstätigkeit. Vgl. hierzu auch die Sammlung seiner Aufsätze auf seiner Homepage. Im Literaturverzeichnis wurde jeweils die letzte Ausgaben seiner Buchveröffentlichungen genannt. (nicht signierter Beitrag von 2003:5B:4E36:CE01:604C:E35E:3956:F642 (Diskussion | Beiträge) 21:13, 12. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Akademische Einflüsse, Lehrer etc.[Quelltext bearbeiten]

gehören selbstverständlich belegt in den Artikel.--Miltrak (Diskussion) 20:06, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Siehe ENWs:
  • „Diese von Karl Dietrich Bracher angeregte Bonner Dissertation ...“ (Hillgruber 1968: 164)
  • Überschrift „Doktoranden von Karl Dietrich Bracher“ (375 ff.); am „24.2.1965“ Doktorand „Karlheinz Nieclauß“ mit dem Prüfer „Bracher“ (Quadbeck 2008: 376)
  • „Schließlich hat er [Bracher] 132 Personen zur Dissertation geführt ... und 12 zur Habilitation (darunter ... Karlheinz Niclauß).“ (Jesse 2014: 158).--Miltrak (Diskussion) 19:51, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Miltrak versucht Niclauß in den Schülerkreis Brachers einzugliedern, den es aber nach dessen Vita gar nicht gegeben hat. Die Diss. von Quadbeck ist eine fragwürdige Quelle, weil sie in weiten Teilen eher der Denkmalpflege zuzuordnen ist. Hier bleibt vor allem Brachers Quergang durch die wiissenschaftliche und politische Landschaft unberücksichtigt. So findet man Niclauß z. B. in einem Topf mit dem ehemaligen Bonner Glamourpaar Mathiopoulos/Pflüger. Bezeichenend ist auch, dass Niclauß an der Bracher-Festschrift von 1987 als einziger Hochschullehrer des Instituts nicht beteiligt war. (nicht signierter Beitrag von Chitrez19137 (Diskussion | Beiträge) 11:55, 8. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Es ist mir gleich, an welchen Festschriften Prof. Noclauß im Einzelnen mitwirkt. Wie kommst du darauf, dass die Arbeit von Frau Quadbeck als Einzelnachweis „fragwürdig“ sei? Es wird damit einfach nur der Betreuer der Dissertation belegt. Bracher hat nunmal mehrere Schüler, die heute in verschiedenen Berufsfeldern tätig sind, hervorgebracht, auch den durchaus über die Parteigrenzen hinaus geschätzten CDU-Politiker Pflüger und die bis zum Plagiatsvorwurf anerkannte Politikwissenschaftlerin Mathiopoulos (beide von dir etwas abschätzig, und auf die persönliche Ebene gezogen, als „ehemaliges Bonner Glamourpaar“ bezeichnete Doktoranden Brachers). Wenn du den Artikel verbessern oder korrigieren willst, dann mach das mit geeigneten Referenzen, ein destruktives, wiederholtes Löschen von belegten Sachverhalten ist allerdings nicht weiterführend.--Miltrak (Diskussion) 14:19, 8. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Diss und Habil[Quelltext bearbeiten]

Miltrak und Quadbeck gehen davon aus, dass ein Hochschullehrer ad personam Promationsurkunden vergeben und wieder einziehen kann. Im Verfahren Niclauss waren mindesstens vier Hochschullehrer unmittelbar beteiligt. Bracher z. B. verfügt über keine russischen Sprachkenntnisse und hätte die Quelllen gar nicht überprüfen können. Die gängige Formulierung "promovierte bei" ist deshalb nicht korrekt. Bei Habilitationen gilt dies ebenfalls. Einen "Habilitationsvater" gibt es nun wirklich nicht. Bei den angeblichen Belegen von Hillgruber und Jesse muss man sich Fragen, ob sie überhaupt Einblick hatten oder nur so dahinschrieben. Nicht alles Gedruckte ist ein Beleg. Wenn die Zahl der "Schüler" allzusehr ansteigt, stellt sich übrigens die Frage,ob der "Betreuer" alles gelesen hat (siehe Fall Mathiopoulos). (nicht signierter Beitrag von Chitrez19137 (Diskussion | Beiträge) 18:11, 25. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Persönliche Betrachtungen zum Artikelgegenstand sind irrelevant.--Miltrak (Diskussion) 20:20, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Behauptung der Habilitation "bei Bracher" ist insofern unrichtig, als eine Habilitation an einer Fakultät erfolgt. Wer in der Habilitationskommission wie abgestimmt hat, ist vertraulich und nicht zu rekonstruieren. Im vorliegenden Fall sprechen Anzeichen dafür, dass Bracher der Habilitation von Niclauß nicht zugestimmt hat. Die Äußerungen von Jesse und Quadbeck sind Behauptungen ohne Quellenangabe. Dass Wikipedia den ganzen Personenartikel Bracher mit der Arbeit von Quadbeck belegt, ruft bei den Informierten ein müdes Lächeln hervor: Die Diss. wurde an dem gleichen Institut geschrieben, dem der einflußreiche Emeritus zugeordnet ist. Na ja - eine Art Hofgeschichtsschreibung. (nicht signierter Beitrag von Chitrez19137 (Diskussion | Beiträge) 20:17, 4. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Bitte signier deine Beiträge das nächste mal, siehe Hilfe:Signatur.--Miltrak (Diskussion) 20:23, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten