Diskussion:Karteileiche

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Hufeisen69 in Abschnitt Andere Bedeutung
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Ich habe auf einer Seite zur Bevölkerungsstatistik in München etwas gefunden, was einen Hinweis auf die Entstehung des Begriffs geben könnte: "Sterbefälle werden der Verwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes gemeldet. Von dort werden die Meldeämter der Gemeinden (soweit sie bekannt sind) eventueller weiterer Wohnsitze verständigt. Stirbt ein Kind unter 1-jährig, spricht man von Säuglingssterbefall, bzw. bei der entsprechenden Kennziffer von Säuglingssterblichkeit. Totgeborene zählen nicht zu den Sterbefällen. Ein monatlicher Datenabzug wird dem Statistischen Amt von der Meldebehörde übermittelt. Quelle: Einwohnermeldeamt nach Angaben des Standesamtes Aktualisierung: Monatlich Bemerkung: Bei den Bewohnern mit Hauptwohnung sehr zuverlässig. Zu Problemen kann es dann kommen, wenn Personen mit auswärtigem/n Wohnsitz/en sterben, ohne dass am Sterbeort die gesamte "Wohnsitzhistorie" bekannt ist. Der Sterbefall kann dann in München nicht in das Register eingearbeitet werden; man spricht von einer "Karteileiche". Achtung Durch auswärts gestorbene Münchner (z.B. in Kliniken und/oder am Arbeitsplatz) kann es zu Verzögerungen bei der Bekanntgabe und damit bei der Verarbeitung im Melderegister und in der Statistik kommen." --Dinah 13:39, 4. Jul 2006 (CEST)

Andere Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Aus eigener Erfahrung (Behördengänge) kenne ich den Begriff "Karteileiche" eigentlich nur so, dass ein aus Antragstellersicht dringender Fall - z. B. Arbeit- oder Wohnungssuche - beim Amt extrem vernachlässigt wird. Die Theorie von Dinah wäre damit hinfällig, weil ich biologisch noch sehr lebendig bin und mein Problem an Aktualität nichts verloren hat. Im Gegenteil.-- 80.141.160.62 17:21, 28. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Beides WP:TF, beides als Spezialfall aber nicht plausibel. --Hufeisen69 (Diskussion) 13:44, 27. Nov. 2018 (CET)Beantworten