Diskussion:Kaskoversicherung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 84.143.77.9 in Abschnitt Versionshistorie Vollkaskoversicherung
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Wortursprung[Quelltext bearbeiten]

Ey alter weißte was casco heißt? (nicht signierter Beitrag von 80.133.105.86 (Diskussion) 20:38, 8. Jun. 2006‎)

Normalerweise Helm (so kenn ich es) oder wie im Artikel gesagt: Schiffsrumpf --Andreas 06 20:40, 8. Jun 2006 (CEST)

meiner meinung auch eher helm als schiffsrumpf!

Also entweder Kasko kommt von 'Helm' oder von 'Schiffsrumpf', aber im ersten Absatz so und im zweiten so zu schreiben, ergibt irgendwie keinen Sinn. --141.30.191.56 13:10, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Viele Wörter aus dem Finanzjargon stammen aus dem Italienischen. "Casco" ist ein italienisches Wort für "Schutzhelm". Wenn nicht berufene Meinung dagegen steht, plädiere ich für diese Etymologie. (nicht signierter Beitrag von 86.67.132.125 (Diskussion) 19:40, 23. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Vielleicht sollte man erwähnen, dass bei Teilkasko häufig Versicherungsbetrug durch Vortäuschen eines Diebstals begagngen wird, wenn vorher das Auto nur Vandalismus zum Opfer gefallen ist. (nicht signierter Beitrag von 85.176.101.160 (Diskussion) 13:33, 13. Aug. 2007‎)

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  • (Aktuell) (Vorherige) 14:07, 26. Nov 2005 84.139.195.102 (Diskussion)
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Versionshistorie Vollkaskoversicherung[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte mal jemand Satzbau und Grammatik im Abschnitt Vollkaskoversicherung überarbeiten? Durch die Änderungen vom 21. September 2016 ist er in weiten Teilen völlig unverständlich und sinnfrei. (nicht signierter Beitrag von 84.143.77.9 (Diskussion) 02:43, 22. Nov. 2016 (CET))Beantworten

  • (Aktuell) (Vorherige) 19:35, 11. Sep 2006 Menolit (Diskussion | Beiträge) K (Redundanzbausetin(e) eingefügt)
  • (Aktuell) (Vorherige) 11:41, 2. Sep 2006 84.179.55.169 (Diskussion)
  • (Aktuell) (Vorherige) 08:41, 21. Aug 2006 Hgulf (Diskussion | Beiträge) (RB)
  • (Aktuell) (Vorherige) 08:41, 21. Aug 2006 84.135.234.244 (Diskussion) (→Weblinks)
  • (Aktuell) (Vorherige) 10:55, 1. Mär 2006 84.59.189.230 (Diskussion)
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  • (Aktuell) (Vorherige) 15:42, 18. Nov 2005 Timothy da Thy (Diskussion | Beiträge) (Todesfällen spielen keine Rolle bei Kaskoschäden, daher gelöscht!)
  • (Aktuell) (Vorherige) 15:38, 18. Nov 2005 Timothy da Thy (Diskussion | Beiträge)
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wirtschaftliche Erwägungen[Quelltext bearbeiten]

  • Wann ist Kasko und wann Vollkasko zu empfehlen? (Vollkasko eher für Neuwagen?)
  • Wie hoch ist die Maklerprovision (niedriger als bei privaten Krankenversicherungen?)
  • Wie hoch sind die Gewinnspannen der Versicherungen
  • wer sind die marktführer in Deutschland/Österreich
  • Wieviel Prozent der PKW sind Kasko-Versichert? Gibt es eine deutliche Differenz zu anderen Nationen?
Zu 1. Eine konkrete Empfehlung gibt es nicht. Daher dürfte es schwer sein einen entsprechenden Beleg dafür zu finden. Letztendlich ist es sowieso eine Entscheidung des Versicherungsnehmers wie lange er eine Vollkasko haben möchte. Aus Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass die meisten Versicherten nach fünf bis sechst Jahren von Voll- auf Teilkasko umstellen.
Zu 2. Die Provision in von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Auch hierfür ist es schwer Belege zu finden, da ein Versicherungsunternehmen nur ungern preis gibt, wie viel es für einen Kraftfahrtvertrag "bezahlt". In der Regel liegen die Provisionen jedoch zwischen 5 und 15 % (persönlicher Erfahrungswert).
Zu 3. Auch hier wirst du keine Belege oder Nachweise kriegen. Stichwort "Unternehmensgeheimnis". Im derzeitigen Versicherungsmakrt decken die Einnahmen jedoch wahrscheinlich nicht die Ausgaben (Schäden, Provision, etc.). Das liegt hauptsächlich an dem "Preiskampft" der derzeit unter den Kraftfahrtversicherern herrscht.
Zu 4. Statistiken dazu kenne ich. Ich suche noch im web, ob diese auch öffentlich zugänglich sind.
Zu 5. Siehe 4.
-- 77.23.178.238 22:54, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Seit wann gibt es Kaskoversicherungen? Was wurde vor den Autos (vor 1900) Kaskoversichert? Was hat die Kaskoversicherung mit Schiffen zu tun?--stefan 14:36, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Versicherungsbetrug[Quelltext bearbeiten]

Was sind die beliebtesten Betrugsmaschen?--stefan 14:37, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

"eine Zusammenstoß ... KEIN Kaskoschaden darstellt"[Quelltext bearbeiten]

Jemand mit Schreibrecht möge bitte die Grammatik korrigieren: "ein Zusammenstoß", "keinen Kaskoschaden". Statt Großschreibung "KEIN" vielleicht besser kursiv? -- 85.177.183.11 19:37, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Weitere Berechnungsmerkmale für den Beiträge (Versicherungsprämien)..."

muß heißen:

"Weitere Berechnungsmerkmale für dieKursiver Text Beiträge (Versicherungsprämien)..."

Statistik[Quelltext bearbeiten]

Gibts irgendwo eine Statistik, wie viele Autos mit Teil- bzw. Vollkasko fahren? --84.189.111.95 13:26, 17. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zur Reparaturkostenversicherung?[Quelltext bearbeiten]

Was sind das die Unterschiede? Oder ist es das selbe? Fragt sich 80.171.163.158 20:16, 26. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Schreibschutz für IPs[Quelltext bearbeiten]

Seit Mitte 2006 ist die Seite wg. Linkspam (Versicherungsvergleiche) für IPs nicht mehr zu bearbeiten. Wäre es nach der langen Zeit nicht sinnvoll, den Schreibschutz wieder aufzuheben (evtl. mit einem html-Kommentar im Abschnitt Weblinks, dass Links zu jeglichem Versicherungsvergleichsangebot unerwünschte Werbung ist und entfernt wird) und zu sehen, ob sich das nicht auch so in den Griff bekommen lässt.

Mir war nämlich ein kleiner Rechtschreibfehler aufgefallen, den ich so mangels Benutzerkonto nicht auf die Schnelle selber korrigieren kann: Teilkaskoversicherung → "Zusammenstoß mit Haarwild ... in Finnland Keinen Kaskoschaden darstellt ..." --134.130.4.46 16:33, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nachdem ich die Seite Entsperrwünsche gefunden habe, hat sich das erledigt. --134.130.4.46 11:30, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Anerkennung eines Unwetterschadens[Quelltext bearbeiten]

Nach einem durch unerwarteten nächtlichen Starkregen verursachten Markisenschaden, den ich durch die abgeschlossene Teilkasko gedeckt glaubte, wurde mir folgende Auskunft zuteil:

Laut gültigen Versicherungsrichtlinien benötigen wir zur Einstufung als teilkaskorelevantes Unwetter eine entsprechende Bestätigung durch ein Wetteramt. Eine Markise bei einem "Unwetter" wissentlich ausgefahren zu lassen wäre jedoch grob fahrlässig und bedingt eine umfängliche Haftung ohne Haftungsbeschränkung.

Mithin deckt die Teilkasko faktisch keinen Unwetterschaden, denn entweder es war gar kein solches (dann geht man leer aus) oder man handelte, wenn man dessen Heraufziehen nicht rechtzeitig bemerkte, gegen die Richtlinien (dann geht man ebenfalls leer aus). Na, toll. Wozu dann eigentlich versichern? Segantini 11:06, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich gehe mal davon aus, dass du ein Wohnmobil oder ein Campingfahrzeug hast. Das was du schilderst ist ist eine Einzelfallentscheidung. Genau der selbe Fall könnte bei jemand anderem positiv gewertet und entschädigt werden. -- 77.23.178.238 19:49, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Kann das jemand noch überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Ausschlüsse

   * grobe Fahrlässigkeit
   * Vorsatz

Zumindest "grobe Fahrlässigkeit" ist meines Wissens doch nicht immer ausgeschlossen, oder? --213.39.202.7 23:51, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Nicht immer. Manche Versicherer zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit. Kommt aber immer auf die einzelnen Bedingungen des Versicherungsunternehmens an. Alkohol ist aber generell ausgeschlossen. -- 77.23.178.238 19:54, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Bzw. seit VVG 2008 muss der Versicherer zumindest anteilig leisten ... Hab es grad zum sichten überarbeitet. -- Lopos 21:55, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Zusatzdeckung[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollten in den Artikel zusätzliche Deckungsmöglichkeiten aufgenommern werden. Stichwort GAP-Deckung und "Werkstattbindung" -- 77.23.178.238 22:54, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Organikbruch[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Hinweis auf den Organikbruch (Vollkasko günstiger als Teilkasko) herausgenommen. Der GDV hat inzwischen die Typklassen für Voll- und Teilkasko so strukturiert, dass es nicht mehr möglich ist, dass eine Vollkaskoversicherung günstiger ist als die reine Teilkaskoversicherung. (nicht signierter Beitrag von Gammoncrack (Diskussion | Beiträge) 02:39, 11. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Überarbeiten-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Das Deutsch in diesem Teil des Artikels ist unter aller Kanone. Ich habe derartige Verständnisschwierigkeiten, dass ich mir nicht zutraue, die Chose in eine annehmbare Form zu packen. Oder was bitte heißt (ein Beispiel unter mehreren): "Wenn die oben genannte Zahlung nicht getätigt wird vom Gläubiger/Zahlenden/Versicherten, dann besteht er auf sein Recht, neue Zahlungsvereinbarung zu treffen, ohne weitere Kosten, da der Gläubiger derjenige ist, der der Versichertenstelle, das Geld leiht". --16:13, 28. Dez. 2016 (CET)