Diskussion:Kassationshof (Belgien)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Nordprinz
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Erachte den 3. Punkt bei den Zuständigkeiten des Kassationshofes für nicht verständlich. Wie kann ein Gericht "Vorlagen richten"? Wenn eine Partei ein Anliegen an den Europäischen Gerichtshof oder an den Schiedshof, der besser im Artikel (seit 2008) Verfassungsgerichtshof heißen sollte, hat, warum "richtet" dann der Kassationshof deren "Vorlagen"? (So könnte man es, unbedarft den Text lesend, verstehen.) Oder geht es hier nur um die Zuständigkeit des Rechtsweges zu obig genannten Gerichtshöfen? Dann wäre dies ein Unterpunkt des Punktes 2, würde somit prinzipiell keine eigene Aufzählungskategorie rechtfertigen. "Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor." Vielleicht kann hier ein der (belgischen) Juristerei Kundiger mit präziser Formulierung den Toren Klarheit verschaffen, denn der Satz zum 3. Punkt ist nicht nur nicht wirklich verständlich, sondern auch schlecht formuliert. (nicht signierter Beitrag von 84.114.138.39 (Diskussion) 03:14, 11. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Mit Vorlage ist hier eine Anfrage gemeint. Nach Art. 142 der belgischen Verfassung kann der Verfassungsgerichtshof zwecks Vorabentscheidung von jedem Rechtsprechungsorgan angerufen werden. Zur Erklärung ein Beispielfall: Im Rahmen der Corona-Massnahmen verlängerte die belgische Regierung Verjährungsfristen in Strafverfahren. Nach seiner Verurteilung erhebt der Verurteilte über seinen Anwalt Kassationsbeschwerde (so wie bei uns Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt würde). Es stellt sich heraus, dass das Verfahren auch aus anderen Gründen länger als die alten Verjährungsfrist gedauert hätte. Der Kassationshof ist sich unsicher, ob die Verlängerung in solchen Fällen nicht gegen die Grundrecht nach der belgischen Verfassung verstösst. Daher unterbricht der Kassationshof sein Verfahren, hat beim Verfassungsgerichtshof diesbezüglich angefragt, und spricht das Kassationsurteil erst nach Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.
In Deutschland gilt der Grundsatz, dass zunächst der normale Rechtsweg ausgeschöpft sein muss, also Revision vor dem Bundesgerichtshof. Ich hab aber nirgendwo gefunden, ob dieser dann selbst das Bundesverfassungsgericht anrufen darf, wenn er rechtliche Bedenken hat, oder ob ein Urteil nach dem gültigen Gesetz gefällt werden muss, und dann könnte der Betroffene Verfassungsbeschwerde erheben. --Nordprinz (Diskussion) 13:15, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten