Diskussion:Kassensicherungsverordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Scripturus in Abschnitt Zusammenlegen mit zwei anderen Artikeln
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sinn und Zweck[Quelltext bearbeiten]

Sinn und Zweck des Gesetzes ist es zwar in erster Linie, vorsätzliche und fahrlässige Steuerhinterziehung zu erschweren, also die dem Staat nach dem Gesetz zustehenden Steuer-Einnahmen abzusichern. Jedoch erleichtert die Bon-Pflicht den Gewerbetreibenden auch ihr Buchführung, sowie ihr Controlling und ihre betriebswirtschaftliche Positionierung. Zudem kann der Geschäftsinhaber so besser kontrollieren, ob seine bei den Kunden kassierenden Mitarbeiter Geld stehlen bzw. unterschlagen. Außerdem werden die Geschäfte so auch für Verbraucher nachvollziehbarer, transparenter, und die Vergleichsmöglichkeiten der Kunden werden erleichtert. Insbesondere auf Partymeilen, in Vergnügungsvierteln, in Bars, Nachtclubs, der Kleingastronomie, und in Nachtcafes, Trinkhallen und Kiosken, werden oft die Preise nicht mehr oder nicht vollständig ausgezeichnet, und Kunden oft mit nicht nachvollziehbaren jedoch autoritär (fast drohend) ausgesprochenen Zahlungsverlangen der Betreiber konfrontiert (manchmal verlangen die verkäufer vom Kunden auch Vorkassen, und geben, wenn sie das Geld erst einmal haben, zwar die Ware, aber keinen Bon, weil sie von Vorneherein kategorisch keine Reklamationen annehmen wollen, also von vorneherein Verbraucher benachteiligen und unlauteren Wettbewerb betreiben wollen). Viele Unternehmer wollen auch keine Quittungen ausstellen, manche weigern sich auch, bei Rückgabe von zuvor gekauften Pfandpflaschen oder Getränkedosen das Pfand auszuzahlen - mit dem Bon bekommen die Kunden nun Beweise, daß sie die Getränke dort gekauft haben, und einen Anspruch auf Auszahlung des Pfands haben. Auch wenn von Kirmeswagen oder onstigen fliegenden verkaufstätten Pommes mit alter schlechter möglicherweise Salmonellen-behafteter Mayonaise oder aus einem als Verkaufsstand konstruierten Kleinbus heraus salmonellen-belastete Eiskreme verkauft wird, kann man als geschädigter Verbaucher mit dem Bon die Verantwortlichen besser überführen und dem Gesundheitsamt melden und zur Rechenschaft ziehen. Vermutlich werden sich dann zukünftig die Pommes und Eiskreme Verkäufer auch wenn sie ihre Ware aus Autos heraus verkaufen mehr darum kümmern, Salmonellen-Gefahren auszuschließen oder zu reduzieren, denn sie müssen künftig fürchten künftig leichter identifiziert und zur Rechenschaft gezogen zu werden. --2003:E7:7F2C:8C01:3DEC:6643:81FF:D718 18:30, 30. Jan. 2020 (CET)Beantworten

„Bonpflicht“[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff „Bonpflicht“, der sich leider in der öffentlichen Diskussion festgesetzt hat, ist eher irreführend, weil er suggeriert, dass die Verpflichtung besteht, einen Kassenbon auszudrucken. Das ist aber nicht der Fall. Daher sollte dieser Begriff meiner Meinung nach vermieden werden. Die offizielle Bezeichnung „Belegausgabepflicht“ ist zwar etwas unhandlicher, beschreibt den Sachverhalt aber besser. Entscheidend ist: Es muss – für den Kunden sichtbar – ein Beleg erstellt werden (dieser kann z.B. auch auf einem Display an der Kasse angezeigt werden), und der Kunde muss die Möglichkeit haben, den Beleg zu erhalten. Ein ausgedruckter Bon erfüllt natürlich diese Bedingungen, aber es geht auch ganz ohne Papier:

  • Beispielsweise könnte der Kunde den Beleg auch kontaktlos (per NFC) auf sein Handy erhalten. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn der Kunde ohnehin sein Handy zum Bezahlen verwendet.
  • Oder es wird ein QR-Code angezeigt, der den Beleg überträgt.
  • Oder der Kunde erhält ein PDF per E-Mail (was natürlich nur bei Stammkunden praktikabel ist, die z.B. eine Kundenkarte haben, damit man nicht immer an der Kasse erstmal seine E-Mail-Adresse eingeben muss).
  • Denkbar ist auch, dass auf dem Touchscreen an der Kasse ein Button „Nein, Danke“ angeboten wird, wenn der Kunde keinen Beleg benötigt. Oder er teilt dies dem Kassierer mündlich mit. Dann passiert einfach nichts weiter. (Der Kunde ist ja nicht verpflichtet, den Beleg mitzunehmen, er muss nur die Möglichkeit dazu haben.)

In Norddeutschland hat bereits eine Bäckereikette auf digitale Belegausgabe umgestellt (Link zu heise-Artikel), und alle Beteiligten sind sehr zufrieden damit.

Um konkret auf den Artikel einzugehen: Es wird erwähnt, jeder Beleg enthalte eine Identifikationsnummer. Das ist zwar nicht ganz falsch, wird aber dem Sachverhalt auch nicht ganz gerecht. Das Entscheidende ist, dass die Nummer einer kryptographischen Signatur der Buchungen (und zwar aller bisherigen Buchungen!) auf der TSE gleichkommt. Bei einer Kontrolle durch das Finanzamt genügt also ein einziger Beleg, um zu prüfen, dass alle bis dahin durchgeführten Buchungen vollständig sind und nicht nachträglich manipuliert wurden. Dies ist ein ganz wichtiger Baustein der neuen Verordnung, und nur dadurch ergibt die Belegausgabepflicht einen Sinn. Daher halte ich es für sehr wichtig, dies zu erwähnen. (Quelle mit ausführlichen Erläuterungen bei heise online) --Winof (Diskussion) 16:38, 4. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Proteste gegen die "Bonpflicht"[Quelltext bearbeiten]

Mal ne dumme Frage warum steht hier und auch sonst nirgends was über die Proteste der Kleinbetriebe dagegen? Gruß --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 18:24, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Was genau sollte denn in diesem Artikel darüber stehen? In diesem Artikel geht es um eine Rechtsnorm. Wikipedia-Artikel über Rechtsnormen geben im wesentlichen deren Inhalt und Bedeutung wieder, manchmal auch die historische Entwicklung. Die aktuelle Diskussion über die missverstandene Belegausgabepflicht („Bonpflicht“), die sicherlich auch wieder abebben wird, gehört meines Erachtens nicht dazu. Im Artikel über die Straßenverkehrsordnung steht auch nichts über die Diskussion um das Tempolimit. --Winof (Diskussion) 18:55, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Vielleicht nicht dort, aber hier: Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr (Deutschland)#Umfragen --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 10:50, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Ja, genau das ist der Punkt. Bei hinreichender Relevanz – siehe WP:RK – kann man für solche Themen einen (eigenen) Artikel erstellen. --Winof (Diskussion) 12:33, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Bundeswirtschaftsminister Altmeier will die erst im Herbst 2017 eingeführte Bonpflicht nun schon wieder teilweise abschaffen[Quelltext bearbeiten]

Die Internetseite der ARD-Tagesschau meldet heute, daß der Bundeswirtschaftsminister Altmeier die Bonpflicht teilweise schon wieder abschaffen will, und zwar für Geldbeträge bis 10 Euro. Da in den meisten Kneipen, Cafes und Discotheken ein Bier, ein Longdrink, eine Cürrywurst, eine Pommes, ein Hamburger, eine Pizza, ein Gyros, oder eine Eiscreme, normalerweise nicht mehr als 10 Euro kosten, würde also das Ziel, dem Finanzamt die Kontrolle solcher für Steuerhinterziehung anfälligen Gastronomie-Betriebe zu erleichtern, wohl teilweise aufgegeben. Gerechtfertigt wäre die Aufgabe des Zieles wohl nicht, zumindest nicht, wenn es um kommerzielle Gewerbebetriebe geht (für gemeinnützige vereine und deren Vereinsheime sowie für von der Mehrwertsteuer befreite Kleinunternehmen mit weniger als 18-tausend Euro Jahresumsatz, wären Ausnahmen vielleicht eher gerechtfertigt). Zur Meldung der Homepage der ARD-Tagesschau siehe hier: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bonpflicht-altmaier-ausnahmen-101.html --2003:E7:7F0D:7501:2951:5ADC:EB9:B574 19:18, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Umwelt/Papierverbrauch[Quelltext bearbeiten]

Die Bonpflicht wurde ja auch für den angeblich enormen Papierverbrauch kritisiert. Eventuell sollte das auch im Artikel erwähnt werden, inkl. Zahlen für den Papierverbrauch und Quellen. --MrBurns (Diskussion) 18:00, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Zusammenlegen mit zwei anderen Artikeln[Quelltext bearbeiten]

Kassennachschau und Technische Sicherheitseinrichtung und Kassensicherungsverordnung überschneiden sich. Es scheint sich auch um eine Verordnung rein nach deutschem Recht zu handeln. Ich denke, alle drei sollten unter etwas wie Kassensicherungsverordnung (Deutschland) zusammengelegt werden.--T Schmid (Diskussion) 13:39, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Dem stimme ich zu. Auch eine Überarbeitung böte sich an. In einem der Artikel steht, eine Kassennachschau würde nur Sekunden dauern, was kaum vorstellbar ist. Der Artikel zur TSE ist sehr technisch; ich als Durchschnitts-Kassenbediener-Leser habe leider nicht viel verstanden. Die Auflistung der Kassenmodelle liest sich wie bei einem Warentestportal. - Im Grunde geht es bei Kassennachschau, TSE und Kassensicherungsverordnung (und Bonpflicht) um ein und dasselbe Thema. --Scripturus (Diskussion) 14:23, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten