Diskussion:Katalogbildfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von FrobenChristoph
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Ein zugegeben sehr schöner Satz ;-), aber leider fehlt da was: Von den Mitgliedsstaaten kann die Nutzung von Werken und Leistungen zum Zwecke der Werbung für die öffentliche Ausstellung oder den öffentlichen Verkauf von künstlerischen Werken in dem zur Förderung der betreffenden Veranstaltung erforderlichen Ausmaß unter Ausschluss jeglicher anderer kommerzieller Nutzung. --AndreasPraefcke ¿! 17:10, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

http://www.univie.ac.at/voeb/fileadmin/Dateien/Publikationen/VOB-Mitteilungen/vm6220094klein.pdf moniert zurecht, dass die Weblinks nicht mehr aktuell sind. Wer möchte, kann die Versionen bei web.archive.org ergänzen --FrobenChristoph 15:44, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten