Diskussion:Kataster

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Österrreich?[Quelltext bearbeiten]

Näheres zur Geschichte des österreichischen Vermessungsgesetzes, welches auf dem gesamten Gebiet der österreichisch-ungarischen Monarchie Anwendung fand, wäre wünschenswert. Insbesondere interessant ist, dass viele ehemalige Ostblockstaaten nun auf diesem alten System aufbauen (In Rumänien gibt es beispielsweise Gebiete, welche in einem Kataster vermerkt sind, andere östlichere Gebiete wiederum nicht). Österreich-Ungarn war ein Vorreiter hinsichtlich der katasteramtichen Einteilung. --Neoneo13 14:51, 30. Mär 2006 (CEST)

Auch für die anderen Länder (für mich im Speziellem für Deutschland) wäre die Entstehung interessant. Allerdings nicht nur zur Gesetzgebung, sondern auch zur Entstehung allgemein. --Thomy3k 07:28, 26. Jul 2006 (CEST)
Dazu findest Du einiges im Artikel Grundbuch. --dontworry 07:37, 26. Jul 2006 (CEST)

Kartographie?[Quelltext bearbeiten]

Die Katasterkarte (Liegenschaftskarte, Flurkarte) gehört natürlich zur Kartografie. Das Kataster an sich (inkl. Grundbuch) würde ich jedoch nicht dazuzählen. --Langläufer 20:57, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wenn unter den Bestandteilen des Liegenschaftskatasters die Liegenschaftskarte bzw. das Katasterkartenwerk benannt wird - und dies ist ein elementarer Bestandteil - dann hat das Schlagwort Kartografie auch Gültigkeit. Zumal die anderen Bestandteile (Katasterzahlen- und Katasterbuchwerk) ebenso zur Fortführung und Pflege des Kartenwerks verwandt werden. Die Verbindung bzw. das ins Spiel bringen des Grundbuch kann ich an dieser Stelle nicht nacvollziehen. --HOPflaume 13:20, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich meine das eher aus dieser Sicht: Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Architektur sind auch keine Kartographie, auch wenn man dort Karten oder Pläne benutzt oder erstellt. Der Artikel hier geht kein Stück auf Kartographie ein. Die genannten Karten, haben eigene Artikel, diese sind natürlich auch in Kartentyp eingeordnet. Von dort kommt man über Links auch zum Kataster. Meiner Meinung nach sollte das reichen.--Langläufer 14:00, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Bereits der erste Satz des Artikels geht auf Kartografie, bzw. kartografische Darstellung ein. Alle zuvor benannten Karten basieren im übrigen letztlich auf auf dem Katasterkartenwerk. Im Kataster werden primär keine Karten (Pläne kennt man im Kataster eigentlich nicht, da das Kataster nur das bestehende und nicht erst in Plnanung befindliche Objekte abbilden sollte) "benutzt" sondern die zu Grunde liegende Karte erstellt. Quasi die Mutter aller nachfolgenden Karten. Auch wenn heute andere Methoden (im Kataster mittlerweile aber auch verwandte Entwicklungen (Luftbildauswertung)) bei der Erstellung von Stadtkarten u.ä. Anwendung finden. --HOPflaume 14:35, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Liegenschaftskataster aus 18.Jh[Quelltext bearbeiten]

Liegenschaftskataster / Liegenschaftskarten / Katasterkarten 'Unterüberschrift Geschichte des Katasters auf dem Gebiet von Preußen'

Die Aufstellung beginnt am Ende des 18. Jahrhunderts (1789 mit der franz. Revolution). Wie kommt es dann, dass viele, teilweise noch heute exakte Liegenschafts-/Katasterkarten auch aus dem beginnenden 18. Jahrhundert stammen (z.B. die Liegenschaftskarte von Spandow/Spandau von 1728 - soweit ich mich erinnere, liegt Spandow bei Berlin - heute Spandau als Berliner Bezirk - absolut auf preußischem Gebiet). Von dem, was mir hier im Großraum Stuttgart unterkommt, wenn ich asbach-uralte-Dokumente in die Finger bekomme, will ich gar nicht schreiben (ist ja nicht Preußen - *grins*).

Und wenn ich mich so richtig an meine Ausbildung erinnere - war da nicht auch die Liegenschaftsaufteilung der Kaiser Ferdinand II und Ferdinand III in Schlesien ???? So um die 1630/1640 christlicher Zeitrechnung (wenn mich mein Gedächtnis an den Geschichtsunterricht nicht ganz im Stich lässt)?

Naja - selbst wenn sich das nicht so wirklich geschichtlich aufrollen lassen sollte, habe ich da noch was "geschichtliches" im Hirn: Den theresianischen (wegen Maria Theresia) Kataster und Dominikalkataster ... alles, wenn ich mich recht erinnere so um 1710 bis 1740 ... also VOR der französischen Revolution von 1789 ...

Vermutlich ist das "Gesamtbild" doch deutlich älter? Bitte den Abschnitt "Geschichte des Katasters" entsprechend überprüfen - soweit ich mich an meine Ausbildung erinnern kann, hat sich die Übernahme der "Kataster" zur Zeit der französischen Revolution weitestgehend auf die Pfalz bezogen. Ähnliche Modelle gab es aber auch schon früher (wie oben erwähnt) in anderen Gebieten wie in Preußen und Schlesien (sie hatten halt nicht den gleichen NAMEN??!!??!!).

Verunsichert: Grüßle von "netzdino" - die sich mal wieder vergessen hat, anzumelden (sooorrryyyy - irgendwann lerne sogar ich dazu) [anonym]

Habe gerade geGoogelt: Prignitz-Kataster, 1686 - 1687 (öh - wenn Prignitz nicht preußisch ist - was dann????? - da ist doch Bad Wilsnack und Perleberg und so??? Also in Brandenburg mit Teilen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt?? - Hätte ich meinen 2006er Urlaub nicht in Bad Wilsnack verbracht, wüsste ichs ja nicht so ganz genau, wo das überhaupt sein soll - so aus dem Schwäbischen .. *räusper*)

Mein Mann ist jetzt vom Thema auch fasziniert und diktiert wie folgt: "Ein Steuerkastater oder vielmehr eine Flurstückdescription der Herrschaft Franz an der Inde 1625, überarbeitet 1628 in Zeichen der Zeit Bd. 1, Jahrbuch des Geschichtsvereins der Gemeinde Inden, Bd. 21 Inden 2004: Lützler, Wilhelm, ein Steuerkataster, bzw eine - ach, siehe einfach auf: http://www.genealogienetz.de/vereine/wgff/koeln/WGBIBLIOTHEKK%F6ln.pdf

Beim nachgucken: Inden ist im preußischen ..

'1693 wurde Zitz auf Usedom vermessen - Zitz war mal preußisch mal schwedisch ... naja - aber immerhin deutlich vor der franz. Rev. 1789 vermessen und damit sozusagen katasteramtlich festgehalten'

Naja, ich gehöre ins Bett. Viel Spass beim recherchieren!

Ach ja - ich bin über diesen Beitrag nur gestolpert - Überarbeitung überlasse ich den Verfassern - habe keine Zeit, die wirklich richtigen Infos in der für eine Enzyklopädie erforderlichen Genauigkeit zu veröffentlichen ..

In diesem Sinne: Gute Nacht und viel Spass bei der Aktualisierung des Artikels. netzdino aus dem Strohgäu - Samstag 25.08.2007 - 4:13:25

Alle Nutzungen des Katasters kosten Gebühren.[Quelltext bearbeiten]

Diese Behauptung ist unrichtig. Die Nutzung des digitalen Katasters (online) ist mit keinen anderen als den Internet-Kosten verbunden. Bin für die Löschung dieses Satzes. --Otto Schraubinger 17:56, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Onlinekataster[Quelltext bearbeiten]

NRW: http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung/index.html RLP: http://www.geoportal.rlp.de/ Vllt. sollte eine Rubrik in den Weblinks angelegt werden, wo die Links zu sämtlichem amtlichen Onlinematerial ordentlich sortiert und beschriftet untereinanderstehen. Und nicht so durcheinander wie jetzt.

Ausserdem 404 bei „Start in die dritte Dimension des Liegenschaftskatasters!“ 91.54.188.85, 29.09.11, 11:53

Falsche Darstellung der Rechtslage in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt zur Rechtslage in Deutschland scheint mir im Hinblick auf den "öffentlichen Glauben" falsch dargestellt zu sein

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Der Katasterplan (auch Liegenschaftskarte oder Flurkarte genannt) genießt in Verbindung mit den vermessungstechnischen Unterlagen des Liegenschaftskatasters bzgl. der Lage/Ausdehnung des Grundstücks öffentlichen Glauben und damit die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit (Regelungen hierzu im § 313 BGB und in der Grundbuchordnung (GBO), die bundesweit gültig sind). Die im Grundbuch nur nachrichtlich geführten Einträge (Lage, Größe, Nutzung) nehmen nicht am öffentlichen Glauben teil. Im Grundbuch beschränkt sich der öffentliche Glaube entsprechend seiner Zweckbestimmung auf Rechte und Lasten des Grundstücks.
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Zum einen stimmt der Verweis auf § 313 BGB keinesfalls, weder in der aktuellen. noch in alten Fassungen dieser Norm wird dort der öffentliche Glaube behandelt.

Zum anderen steht der Abschnitt im Widerspruch zu den Ausführungen zum öffentlichen Glauben im Artikel Grundbuch, der nach meinen Rechtskenntnissen völlig zutreffend darstellt, dass der öffentliche Glaube sich eben nicht auf Größe und Lage bezieht. Auch die GBO sieht dies nicht für das Liegenschaftskataster vor.

Kann dies jemand veri-/falsifizieren und ggf. ändern? --213.164.92.66 17:42, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Griechenland[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich richtig informiert worden bin, gibt es bis auf den heutigen Tag kein verlässliches Grundbuchregister bzw. Kataster in Griechenland. Sollte dies, wie auch für andere europäische Länder, eventuell erwähnt werden?--87.143.97.103 16:19, 3. Jul. 2013 (CEST)--87.143.97.103 16:19, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Wenn Du uns mittels einer Quelle nach WP:Q auch darüber informieren kannst, kann das durchaus erwähnt werden, da dies für ein "zivilisiertes" Land durchaus ungewöhnlich ist. --Löschbold (Del) 21:04, 3. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Zu diesem Thema werden einem inzwischen einige Quellen auf Google angeboten, wenn man "griechisches katasteramt" eingibt.--Peter Christmann 15:47, 19. Jul. 2015 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Bin-ichs (Diskussion | Beiträge))

Bürokratensprech[Quelltext bearbeiten]

"Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuchblattnummer nachgewiesen."

Kann man sowas auch normal formulieren?? (nicht signierter Beitrag von 217.251.203.143 (Diskussion) 13:49, 18. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 02:13, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten