Diskussion:Kennzeichenmissbrauch

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Rechtsverkehr
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eingefügt von mir - --Ricky59 17:18, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Der Betrieb einer Gegenblitzanlage soll den TB erfüllen??--Nemissimo 酒?!? 16:29, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Jo, § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG spricht von "verändern oder sonst in seiner Erkennbarmachung beeinträchtigen" - ist aber selten. -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 22:58, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die Löschdiskussion zum LA vom 13.03.2007 wurde hier geführt. --S.Didam 11:09, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtsverkehr[Quelltext bearbeiten]

In einem Straßenverkehrsartikel könnte die Formulierung "Gefordert wird ein Gebrauch des ge- oder verfälschten Kennzeichens im Rechtsverkehr" missverständlich sein. Was ist mit Linksverkehr? Ich schlage eine Änderung auf Rechtsgeschäft vor, wohin der Begriff sowieso verlinkt ist. --Kabelschmidt (Diskussion) 14:00, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Die Verlinkung auf Rechtsgeschäft war missverständlich. Habe keinen Straßenverkehrskommentar vorliegen, es dürfte jedoch ein Verweis auf das entsprechende Merkmal in § 267 StGB gemeint sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:00, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Vgl. auch Rechtsverkehr (Recht). --Pistazienfresser (Diskussion) 15:21, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten