Diskussion:Kirchensteuer

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Helmut w.k. in Abschnitt Italien
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In Italien gibt es keine Kirchensteuer[Quelltext bearbeiten]

wurde herausgenommen. Begründung: Unter dem Stichwort "Kirchensteuer" hat keinen Platz ein Hinweis auf Länder, die keine Kirchensteuer haben. Dann müsste man die Liste um mehr als 170 Länder auf der Erde erweitern.

Das finde ich zwar abstrakt logisch, aber es scheint mir in Anbetracht der Tatsache, dass der Vatikan, also der Staat der römisch-katholischen Kirche (?) auf italienischem Territorium sitzt, nicht stichhaltig. An dieser Information besteht aus diesem Grund ein besonderes Interesse, nicht vergleichbar mit anderen Ländern ohne Kirchensteuer.

In Italien wird keiner obligatorische Kirchensteuer erhoben. Der Steuerpflichtige kann lediglich auf der Steuererklärung angeben, ob ein gewissen Prozent (0,008% „otto per mille“) seiner schon kalkuliert Steuerabgabe zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft zugute kommen soll, oder ob sie über den Staat anderen sozialen Zwecken zufließen soll. Religionsgemeinschaften haben weder das Recht, noch die Möglichkeit, einer Kontrolle über fehlenden Angaben ihrer Angehörigen. Kirchenauftritte aufgrund vom nichtbezahlten Steuern sind dementsprechend weder bekannt noch möglich.

Und wie machen es die anderen?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Hinweis auf einen Link wurde ebenfalls herausgenommen. Begründung: Mit dem "es" in der Frage ist doch wohl die Kirchenfinanzierung als Ganze gemeint und nicht nur die Kirchensteuer. Man müsste also das bestehende Stichwort Kirchenfinanzierung erweitern.

Pecunius

Ja, ich habe es dorthin gesetzt.

Austerlitz

Teilaspekte kirchlich-theologischer Kritik wieder eingefügt[Quelltext bearbeiten]

Die Streichung zweier Kritikpunkte ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt: - die Kritik ist sachlich zutreffend, - sie wird von kirchlichen Gruppierungen vorgetragen; - diese Gruppierungen wurden benannt

Pecunius

wer 'muß' Kirchensteuer zahlen?[Quelltext bearbeiten]

eigenes Einkommen (mit Freibeträgen) soweit klar! rk/ev: getaufte? rk: gefirmte? ev: konfirmierte? (und alle zusammen: natürlich nicht 'ausgetretene')

Gustav13

Neuer Artikel[Quelltext bearbeiten]

Lieber Pecunius, es ist mehr als ungewöhnlich, dass ein Einzelner sich einen ganzen Artikel nimmt und ihn total verändert, ohne anderen im Diskussionsprozess zwischenzeitliche Stellungnahmemöglichkeiten zu geben. Problematisch finde ich dabei zudem, dass du offenkundig von einem sehr pointierten Standpunkt aus schreibst.

Es ist nicht ersichtlich, warum mehrere Passagen getilgt wurden. Die Absätze „Bibel bis 1803“, das Verhältnis der Freikirchen zur KSt und die internationalen Verfahren mit Ausnahme der Mandatssteuer gehören m.E. auf jeden Fall hinein. Sprachlich greifst du daneben, wenn du von der „Kirchenfinanzierung in anderen Staaten“ schreibst. Der Artikel KSt steht nicht in einer deutschen, sondern in einer deutschsprachigen Wikipedia. Und Deutschland ist nicht mit dem dt. Sprachraum identisch.

Im Übrigen ändere ich mal erst nicht viel. Sprachlich sollte an ein paar Stellen Hand angelegt werden. Du hast das KSt-Telefon eingefügt. Ich habe es wiederholt gelöscht, weil nicht ersichtlich ist, was das sein soll. Bei allen angegebenen Weblinks beinhaltet die Link-Beschreibung auch bereits Angaben über die dahinter stehende Tendenz. -- Dietrich 19:33, 27. Jan 2006 (CET)


Lieber Dietrich (ist das korrekt? Ich kenne mich noch nicht in allen Details aus)

Das "Ungewöhnliche" ist allein der Tatsache zu verdanken, dass ich mich in der Arbeitsweise von Wikipedia noch zu wenig auskenne, also keine Bosheit...
Meine Frage also: wie macht man das, einen Diskussionsprozess mit Stellungnahmemöglichkeiten in Gang zu setzen?
Die Sache mit dem "sehr pointierten Standpunkt" finde ich solange nicht bedenklich, wie alles, was da steht, korrekt ist und Dinge, die genannt werden m ü s s e n, nicht absichtlich ausgeblendet werden.
Die Absätze "Bibel bis 1803" gehören meines Erachtens deswegen nicht in den Artikel zur Kirchensteuer, weil es die Sache Kirchensteuer in diesem Zeitrum nicht gab. Diese Angaben müssten an einem anderen Ort untergebracht werden.
Zum Verhältnis der Freikirchen und Kirchensteuer? Der von mir eingestellte Text enthält durchaus dazu eine Information, vielleicht zu kurz und nicht detailliert genug? Dann müsste es vielleicht in einem eigenen Block ausgeführt werden. Das wäre dann insofern angemessen, als diesen "Gruppierungen" damit ausdrücklich der "Kirchen"-Charakter zuerkannt bliebe.
Was meinst du mit "internationale Verfahren"? Falls es um die Kirchenfinanzierung in anderen Ländern geht, das gehört meines Erachtens n i c h t in den Artikel zu Kirchensteuer.
Um die Menge der Informationen übersichtlicher zu machen, habe ich übrigens in den Text Kirchensteuer einen Link plaziert zu "Kirchenfinanzierung" und inzwischen dazu einen Text eingestellt.
Deine Kritik: "Sprachlich greifst du daneben, wenn du von der „Kirchenfinanzierung in anderen Staaten“ schreibst. Der Artikel KSt steht nicht in einer deutschen, sondern in einer deutschsprachigen Wikipedia. Und Deutschland ist nicht mit dem dt. Sprachraum identisch..." Trotz der Erläuterungen bin ich nicht sicher, ob ich sie verstehe. Ich hatte diesen Link nur deswegen geschaffen, um andeuten zu wollen, dass thematisch was ergänzt werden müsste.
Welche Änderung würdest du vorschlagen, so daß sie "wikipedia-korrekt" ist.
Zum KSt-Telefon: ich halte diesen Link auch für unpassend. Er ist mit wohl bei der Arbeit mit einer alten Version doch noch in den Text gerutscht, sollte also keine Korrektur deiner Streichaktion sein.
"Bei allen angegebenen Weblinks beinhaltet die Link-Beschreibung auch bereits Angaben über die dahinter stehende Tendenz." Ist das eher zustimmend oder eher kritisch gemeint?
Ich hoffe, dass die Kommunikation auf diesem Weg klappt.

--Pecunius 17:56, 3. Feb 2006 (CET)

Lieber Pecunius, ich finde es zunächst einmal positiv, dass du deinen Hintergrund von Anfang an offengelegt hast; das tun nur recht wenige. Insgesamt halte ich deinen Text für ausgewogen. Sollte ich mal wieder genügend Zeit haben, möchte ich ein paar Stellen etwas ändern oder ergänzen.
Bei Links finde ich es sehr sinnvoll, auch Urheber zu benennen und Tendenzen zu verdeutlichen.
Zum Historischen: Ich verstehe die KSt auch von ihrer historischen Enwticklung her. Und dazu gehört es m.E., dass die Geschichte von 3000 Jahren Tempel- und Kirchenfinanzierung knapp dargestellt werden. Das hatte ich mit dem Teil zu leisten versucht. Im Moment werde ich den Abschnitt noch nicht wieder einstellen; ich überlege noch, ob dein Ansatz nicht sinnvoller ist, das auszulagern. Ich denke allerdings, dass ein eigenes Lemma nicht erforderlich ist.
Zum Internationalen: DK, Österreich, Schweiz und Schweden kennen auch die KSt, daher sollten diese Länder gleichfalls unter KSt behandelt werden; das andere ist mir zu deutschländisch gedacht. Italien, Ungarn und Spanien hatte ich von Anfang an ausgeklammert und auf ein eigenes Lemma Mandatssteuer verwiesen. Doch wie sollte man mit anderen Staaten umgehen? Natürlich habe ich keine Ahnung von der weltweiten Situation. Aber die Länder, von denen ich noch etwas weiß, haben weder Mandats- noch Kirchensteuer. Meinetwegen also Kirchenfinanzierung — nicht: „Kirchenfinanzierung in anderen Staaten“ — mit Ausführungen zu allen Systemen, die weder KSt noch MandatsSt sind.
Noch kurz zu meiner Sicht: Ich halte die KSt im Wesentlichen für gut und sinnvoll, aus staatlicher wie aus kirchlicher Perspektive. Staatlicherseits sehe ich sie vor allem als eine Trennung von Staat und Kirche, die damit gerade einer Religionsneutralität des Staates gerecht wird.
Dietrich 22:48, 3. Feb 2006 (CET)

In einem Kommentar heißt es: "Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern, Baden und Württemberg 8 %, in den übrigen Ländern 9 %." Das ist zwar richtig. Aber zum einen machen die Landesgesetze Maximalvorgaben, zum anderen regeln sie auch, dass die Finanzämter die KSt nur dann einziehen, wenn alle Kirchen in einem Land den selben Satz zu Grunde legen. Da zudem ein Gericht festgestellt hat, dass in einer Landeskirche derselbe Satz gelten muss - zuvor erhob die Nordelbische Kirche in SH 9% und in HH 8% KSt von der ESt - gilt nun beides: die KSt ist in einer Landeskirchen sowie in einem Bundesland stets gleich. -- Dietrich 15:09, 1. Jun 2005 (CEST)

Finanzierung durch jahrhundertealte Verträge mit dem Staat[Quelltext bearbeiten]

moin, mir fehlt irgendwie nen verweis darauf das in deutschland (neben der Kirchensteuer) noch zahlreiche andere einnahmequellen den kirchen zur verfügung stehen. so gibt es in städten und selbst auf bundesebende verträge die bis ins jahr 1803 zurück gehen, die besagen das der staat bzw der entsprechende vertragspartner, zum beispiel für die renovierung der Kirchen aufzukommen hat. stichwort Säkularisierung. oder das in einigen gemeinden geld mit bezug auf die kornreiche an die kirche gezahlt wird. von "zuschüssen" die mehr als 50% betragen die der staat für Kirchentage. Kirchentag 2001: Kosten 11,8 Mio euro. Staatlicheranteil 5,5 Mio euro, 2,8 Mio euro übernahmen die Kirchen und 3,9 Mio euro kamen von den teilnehmern. Das die Kirchen "ihre" Kindergärten, im schnitt, nicht mal mehr zu einem zehntel selbst bezahlen, führe ich hier auch nur noch als bonus auf. im jahre 2002 beliefen sich die staatlichen aufwendungen, die der kirche so zugute kamen, auf rund 500 Mio Euro. mal als literarischen verweis (neben verschiedenen sendungen) http://www.kirchensteuern.de/Texte/RezenzionFrerkFinanzenUndVermoegen.htm - cu AssetBurned 03:07, 29. Okt 2004 (CEST)

Gleichfalls Mojn!
Zu den Kindergärten: Dass der Staat Kindergärten bezuschusst, ist eine grundsätzliche Entscheidung, die in der katholischen Soziallehre, wo Subsidiarität betont wird, fußt: der Staat soll nur das machen, was der Einzelne oder andere Institutionen nicht leisten können. Gegenmodelle sind halt das liberale (der Staat mach am besten nix) oder das sozialistische und kommunistische (der Staat macht alles selbst). Ich finde es reichlich unsinnig, an dieser Stelle über die Kirchenfinanzierung zu debattieren. Es handelt sich nicht um spezielle Zuwendungen von Bund, Ländern oder Kommunen (die sind's vor allem) an die Kirchen, sondern um Zahlungen auf Grund allgemeiner gesetzlicher Verpflichtungen. Zudem: in NRW (zB) gehören die großen Kirchen nicht zu den "armen Trägern", die Anspruch auf eine erhöhte Förderung haben (das sind u.a. Elterninitiativen).
1815 stellte sich die Frage, ob man es mit den Säkularisierungen in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses bewenden lassen oder auf das geschehene Unrecht reagieren sollte. Die Folge waren finanzielle Entschädigungen statt der Rückkgabe von Land. Die Länder sind frei, diese Lasten abzulösen. Andere Leistungen beruhen auf früheren Verträgen. Wieder andere werden gewährt, weil zB kirchliche Gebäude als für Allgemeinheit besonders wertvoll angesehen werden (Kölner Dom, Ulmer Münster etc. sind Publikumsmagneten, ohne die weniger Menschen in die Städte kämen). Pacta sunt servanda. Das sollte auch im Verhältnis Kirche-Staat gelten.
Die Kirchensteuer sollte historisch vor allem positiv gewürdigt werden: sie bedeutet, dass die Kirchenmitglieder die Kirche finanzieren. Es ging zuerst "um den Versuch der Landesherrschaften sich aus dem Unterhalt der Kirchen zurück zu ziehen, um so die öffentlichen Haushalte zu entlasten" (Kirchensteuer-Artikel).
Dietrich 09:13, 29. Okt 2004 (CEST)

Hallo Ablaubaer!
Ich habe "stiura" nach vorne gestellt, weil sie mE zum Grundverständnis beiträgt. Die Kirchen sehen die Begrifflichkeit "Steuer" teils positiv, teils negativ. Positiv daran ist der grundsätzliche Charakter, negativ die Assoziation mit dem Staat. Zum Humanisten: die Positionen dort sind nicht kritisch - darin liegt auch etwas Konstruktives - sondern ausschließlich ablehnend. Vorschlag: alles weg lassen, nur die Info, dass es diesen Link gib, der - gamäß Wikipedia-Anforderung - ja inhalstreich sein soll.
Gruß Dietrich 12:45, 1. Mär 2004 (CET)

Ihr habt einen Link auf Steuer vergessen. Den werde ich gleich einbauen und die Wortherleitung dorthin verschieben. Die Information, dass 1808 die Einführung in Preussen gescheitert ist, passt wohl eher zu Die Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert: auf dem Weg zur Kirchensteuer. Der umgebende Satz: Die Einführung der Einkommensteuer seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Sachsen und Norddeutschland bildet damit die Voraussetzung für die Kirchensteuer. ist dann tatsächlich so inhaltsleer, dass er gestrichen werden kann. Auch die anderen umstrittenen Punkte würde ich gerne versuchen, neutral zu formulieren. Deswegen hoffe ich, dass euer Hin und Her erstmal beendet ist.--El 13:13, 1. Mär 2004 (CET)

Ergänzt werden bald:
Modelle von Italien ("otto per mille"), Ungarn und Spanien sowie kurze Ausführung zu Österreich und Schweiz
Dietrich 12:56, 1. Mär 2004 (CET)


Schließe mich EL an, zusätzlich Vorschlag: Das Thema Minderung der Einkommenssteuer und Subvention weiter unten, unter Diskussion der Kirchenstuer ausführlicher behandeln --Ablaubaer 13:50, 1. Mär 2004 (CET)

Ja, aber nur zusätzlich, wenn dir noch etwas dazu einfällt, also nicht die ganzen Informationen aus dem Abschnitt Zur gegenwärtigen Kirchensteuererhebung in Deutschland herausschieben. Wir sollten vermeiden, den Artikel selbst im Diskussionsstil zu schreiben. Nur wenn es in der Gesellschaft eine Diskussion über das Thema gibt, sollte über diese berichtet werden.--El 14:01, 1. Mär 2004 (CET)

Ich sehe da gerade ein kleine Inkonsistenz im Abschnitt Diskussion um die Kirchensteuer. Erst wird auf FDP und Grüne hingewiesen, die ein kircheneigenes Beitragssystem gefordert haben, danach die Aussage: Die Erhebung durch die staatlichen Finanzbehörden wird im Allgemeinen als unproblematisch angesehen.--El 14:01, 1. Mär 2004 (CET)

Das bezieht sich auf die binnenkirchliche Sicht. Wird eingeflochten.
Dietrich 18:50, 1. Mär 2004 (CET)


...puh ... Der Satz "Sie wird - ausschließlich von Mitgliedern der jeweiligen Kirche - in Deutschland als Zuschlag zur Einkommensteuer und Grundsteuer A erhoben" stimmt so nicht. In bestimmten Fällen wird Kirchensteuer auch ohne Mitgliedschaft fällig - z. B. bei Abfindungen und Arbeitslosigkeit. ... Aber das ist deutsches Steuerrecht...

Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer, ob Mitglied oder nicht. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft. Als Berechnungsgrundlage dient das Nettoeinkommen eines kirchensteuerzahlenden Arbeitnehmers, was zu solchen Missverständnissen führt. Man hätte genauso gut vom Nettoeinkommen eines Nicht-Kirchensteuerzahlers ausgehen können, und dann einen niedrigeren Prozentsatz festlegen müssen. Alles gehupft wie gesprungen. Das bedeutet nicht, dass es nicht doch andere Fälle gibt, in denen Nichtmitglieder Kirchensteuer entrichten müssen. Ich meine mich zu erinnern, dass das bei Verheirateten der Fall ist, bei denen der Verdienende Nichtmitglied und der Nichtverdienende Mitglied ist, oder so ähnlich. Ich müsste es mal genau nachsehen.--El 21:47, 1. Mär 2004 (CET)
zum Arbeitslosengeld: Stimmt neuerdings auch nicht mehr. Seit Januar wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes von einem Nettogehalt ohne KSt-Abzug ausgegangen.
zur Veranlagung von Nichtmitgliedern: Nein, das gibt es nicht. Wenn in NRW etwa der Ehemann kath, die Ehefrau ev ist und sie steuerlich gemeinsam veranlagt werden, wird die anfallende KSt je zur Hälfte an die kath und an die ev Kirche abgeführt. Gehört einer von beiden aber keiner KSt erhebenden Gemeinschaft an, so wird - auch bei gemeinsamer ESt-Veranlagung - von seinem Gehalt keine KSt berechnet. Neuerdings gibt es ein "besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte nicht kirchensteuerpflichtig ist"; das hatte ich mal im Artikel drin, hab's dann aber doch nicht abgespeichert, schien mir zu weit zu führen. Auf http://www.kigst.de/gesetze/kirchgesetze/frame.htm findet sich ziemlich unten auf der Seite der entsprechende Passus in den Kirchensteuerbeschlüssen der Bundesländer. Noch einmal: es geht nur um Ehepaare, deren Einkommen gemeinsam zur Steuer veranlagt wird, die also im Prinzip sagen, dass es sich um ein gemeinsames Einkommen handelt, egal über wessen Lohnzettel es läuft.
Dietrich 00:06, 2. Mär 2004 (CET)


Hallo Herr Dietrich, Bitte den Link zu www.kirchensteuer.de nicht verändern. Die Angabe "Seite von "Der Humanist" sagt (fast) niemand etwas. Auch wenn es Ihnen nicht so gefällt, es kommen sicher viele Leser auf den Beitrag Kirchensteuer, weil sie diese ablehnen. Für die ist der Link gedacht, ud dann sollen sie auch wissen, was sie erwartet. --Ablaubaer 17:11, 2. Mär 2004 (CET)

Hallo Ablaubaer, ich hatte eine Untergliederung der Links eingefügt und damit das Kapitel als erledigt betrachtet. Die beiden "kritischen" bzw. "ablehnenden" Links, ein kirchlicher, ein im Wesentlichen Antikirchlicher, getrennt von den anderen, die die Sache sehr sachlich und emotionslos darstellen (auch wenn der Hintergrund bei beiden kstfreundlich ist).
Dietrich lautet mein Vorname.
Dietrich 00:12, 3. Mär 2004 (CET)

Absatzentfernung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgenden Abschnitt entfernt:


Wo wie etwa in Österreich die Kirchen die Kirchensteuer selbst erheben (eben deshalb auch "Kirchenbeitrag" genannt und nicht als staatliche Steuer zu verstehen), ist mit einem erheblichen Aufwand für die Verwaltung zu rechnen. Zudem zeigte sich in den Baseler Kantonen, dass nach einer entsprechenden Umstellung, dass die Steuermoral sich deutlich verschlechterte.


Begründung: Es wird nicht klar, ob österreichische Verwaltungen oder kirchliche Verwaltungen mit eine höheren Aufwand rechnen müssen, und vor allem nicht, wenn es um kirchliche Verwaltungen geht, warum. Es wird nicht klar, welche Umstellung in Baseler Kantonen staatfand und welche Steuermoral sich verschlechterte (Kirchensteuer, Steuer allgemein?). Stern 00:02, 13. Apr 2004 (CEST)

Hinweis auf Benutzer:SirJective/Wartungslisten/Artikel mit vielen Weblinks (mehr als 5 Weblinks sollen gelöscht werden) -wau > 19:49, 24. Mär 2005 (CET)

  • Dr. Jens Petersen, Informationen zu: Kirchensteuer, Kirchensteuergesetze, Kirchensteuerordnungen und -Beschlüsse, Zahlen und Fakten, Urteile etc. auf: www.Steuer-Forum-Kirche.de

Frage: 400-Euro-Jobs und Kirchensteuer[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es, dass bei 400-Euro-Jobs eine pauschale Kirchensteuer erhoben wird - unabhängig von der Mitgliedschaft des Jobinhabers in einer Kirchensteuerkirche? mfg, Gregor Helms 20:46, 14. Feb 2006 (CET)

Ja: Kirchensteuer auf alle »Minijobs«, http://www.ahriman.com/ketzerbriefe/kb115.htm
Müsste das nicht dann auch in den Artikel? Gregor Helms 21:14, 14. Feb 2006 (CET)

Kirchsteuer und Arbeitslosengeld[Quelltext bearbeiten]

Eine weitere - gerichtlich sanktionierte - Ungerechtigkeit habe ich hier gefunden:

Arbeitslosengeld - Kirchensteuer muss gezahlt werden - Arbeitslose, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, müssen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes trotzdem den Kirchensteuerabzug hinnehmen. Solange die überwiegende Mehrheit der ArbeitnehmerInnen Kirchensteuer zahlt, kann sie als gewöhnlich anfallender Entgeltabzug berücksichtigt werden. Allerdings kann sich das Verhältnis der Kirchensteuerzahler zu den Nichtzahlern weiter verändern. Dann wird es fraglich, ob noch von einer "überwiegenden Mehrheit" der Kirchensteuerzahler auszugehen ist. (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 12. Juli 2002 - S 5 AL 264/01).

Wenn das heute noch gilt, muss das ebenfalls in den Artikel. Gregor Helms 21:14, 14. Feb 2006 (CET)

Dieser Entgeltabzug dient der Berechnung des Arbeitslosengeldes. Der Abzug führt dazu, daß das Nettoeinkommen, das Bezugsgröße für das Arbeitslosengeld ist (im Vergleich zum bsiherigen Nettoeinkommen) niedriger festgesetzt wird. Konfessionslose (oder Mitglieder von Religionsgemeinschaften, die keine Kirchensteuer erheben) werden also so behandelt, als ob sie bisher Kirchensteuer abgeführt hätten. Ohne diese Maßnahme würden sie höheres Arbeitslosengeld bekommen als Arbeitslose, die kirchensteuerpflichtig waren, weil dann die Bezugsgröße für das Arbeitslosengeld das bisher höhere Nettoeinkommen (ohne Kirchensetuer) wäre. Die Maßnahme dient also dazu, daß beide Gruppen - entsprechend den zuvor gleichen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung - beim Arbeitslosengeld gleichbehandelt werden. (Man könnte das im Artikel erklären, weil dieser Abzug immer wieder Verunsicherung gibt.)-- Weiße Rose 84.148.59.222 21:53, 14. Feb 2006 (CET)
Hallo Gregor, Ich denke, dass ist eine Ente. Wer Arbeitslosengeld bekommt zahlt keine Einkommenssteuer und damit ist die Person nicht Kirchensteuerpflichtig. Wenn das Arbeitslosengeld mit einer Kirchensteuerbasis berechnet wird, dann ist mir das als Landeskirchler schon komisch. Das es hier Abzüge geben sollte halte ich für ausgesprochenen Dummsinn. Grundsätzlich bin ich allerdings für die Kirchensteuer (eine kirchliche Steuer (Mitgliedsbeitrag) die von Staat gegen Ersatz (Gebühren) eingesammtelt wird). --Adomnan 22:10, 14. Feb 2006 (CET)
Es wird keine Kirchensteuer abgeführt, weder bei Mitgliedern, die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft sind, die Kirchensteuer erhebt, noch bei Arbeitslosen, auf die das nicht zutrifft. Es wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes von einem Nettoeinkommen als Bezugsgröße ausgegangen, das sich nach dem Abzug der Kirchensteuer ergibt. Dieser Abzug findet bei allen statt, also auch bei Personen, die grundsätzlich nicht stuerpflichtig sind. -- Weiße Rose 84.148.59.222 22:18, 14. Feb 2006 (CET)

In einer alten Version stand es drin: Das ist seit 2004(?) Vergangenheit. Allenfalls als hist. Reminiszenz hätte es hinein gekonnt. -- Dietrich 23:06, 14. Feb 2006 (CET)

Seit dem 1. Januar 2005 wird auf die Rechnegröße Kirchensteuer, also auf den rechnerischen Abzug der Kirchensteuer vom Bruttoeinkommen generell verzichtet. Aufgrund anderer Änderungen fällt das Arbeitslosengeld jedoch nicht höher als bisher aus. -- Weiße Rose 84.148.59.222 23:19, 14. Feb 2006 (CET)
Hallo, Weiße Rose, wenn ich es richtig lese, steht es als historische Reminiszenz drin. Abgezogen wurde es wirklich, ohne der Kirche zugute zu kommen, und unter Kritik stand es auch. Hallo, Adomnan, wer nicht in der Kirche war und arbeitslos war, dem wurden diese Beträge tatsächlich bis für das Ende 2004 abgezogen, ebenso wie den Kirchenmitgliedern. Die Kirche hatte allerdings - außer Kritik - nichts davon, denn an die Kirche wurde es nicht überwiesen, soviel mir bekannt ist. --Hutschi 08:42, 15. Feb 2006 (CET)

Bei dem momentan vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg anhängigen Prozeß über diese Frage wird auch geklärt werden, ob den konfessionslosen Arbeitslosen diese Beträge zurückzuerstatten sind. Zumindest bis zur Urteilsverkündung hat ein Hinweis darauf hier also Informationswert. Die Entscheidung des EuGHMR wird auch beleuchten, ob der nach wie vor vorgenommene Kirchensteuerabzug bei Wege- und Fahrgeld rechtmäßig ist.217.22.200.48 10:41, 9. Mär 2006 (CET)

Wie hoch ist die Kirchensteuer?[Quelltext bearbeiten]

Wie viel Prozent der Lohnsteuer muss denn als Kirchensteuer gezahlt werden? Im Text steht irgendwo: ""Statt der gesetzlich vorgesehenen Höhe der Kirchensteuer begnügen sich die Kirchenleitungen mit einem gewissen Prozentsatz vom zu versteuernden Einkommen. Dieser Prozentsatz ist je nach Bundesland verschieden und schwankt zwischen 3 - 4%." Wenn hier der Ausnahme-Satz genannt wird, dann fände ich es auch angemessen, etwas über den Regel-Satz zu sagen.

Ersatzsteuer statt Kirchensteuer?[Quelltext bearbeiten]

Ist es wirklich so, dass man eine Art Ersatzsteuer zu zahlen hat, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist und somit keinen finanziellen Nutzen davon hätte? Ich habe gehört, dass dann statt der Kirchensteuer eine Ersatzsteuer erhoben wird, die einer sozialen Sache zu Gute kommt oder so in der Art... Ich bitte um rege Beantwortung sowie Belehrung.

@IP: Dem ist nicht so. Das System der Mandatssteuern in Italien, Spanien oder Ungarn sieht hingegen vor, dass jeder diese Steuer zu entrichten habe, die begünstigte Organisation aber frei bestimmen kann. -- Dietrich 09:26, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Siehe den Artikel Mandatssteuer. Deine Frage bezieht sich vermutlich auf Deutschland, und in Deutschland gibt es keine "Ersatzsteuer", die man als Nicht-Kirchensteuerpflichtiger statt der Kirchensteuer zahlen muss. --Neitram 10:09, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Indirekt ist dem doch so: Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, vermindert sich das zu versteuernde Einkommen und somit die Lohn-/Einkommensteuer. Oder anders: Was man als Kirchensteuer auf der Steuerberechnung wiederfindet, hat man teilweise an Einkommensteuer nicht bezahlt. Entfällt nun die Kirchensteuer, erhöht sich das verfügbare Einkommen um eben diesen Betrag, der dann zu versteuern ist. Insgesamt ist dieser Teil nicht unerheblich, ergab sich dadurch 2004 doch eine "Subvention" von 3,75 Mrd. €.

@Dietrich: Ich finde deine Erklärung irreführend, mindestens was an Italien angeht. So könnte man verstehen, jeder Italiener muss einen Mandatsteuer zahlen. Das stimmt einfach nicht, und bringt eine falsche Botschaft mit: das Gesetz sieht lediglich vor, dass jeder Steuerzahler bestimmen kann, zu welche Religionsgemeinschaft das 0,8% seinen SCHON BERECHNETEN Einkommensteuer zukommen soll. Oder ob bei den Staat bleiben muss. Es wird also KEIN zusätzlichen Steuer erhoben, egal unter welcher Name. Also ein Kirchen.- oder Mandatsteuer zugunsten von Religionsgemeinschaften gibt in Italien NICHT. (nicht signierter Beitrag von 80.155.146.195 (Diskussion) 12:48, 4. Mai 2023 (CEST))Beantworten

Mal abgesehen davon, dass es besser ist, Beiträge zu signieren (und am besten als angemeldeter Benutzer schreiben, so kann man über Reaktionen informiert werden!):
Signieren geht mit "--~~~~"
Eine Mandatssteuer ist ja dadurch gekennzeichnet, dass sie von Jedem eingezogen wird, aber der Steuerpflichtige ein Mandat erteilen kann, wohin sie fließt (üblicherweise stehen Religionsgemeinschaften und soziale Einrichtungen zur Auswahl).
Somit sind die 0,8% der Einkommenssteuer, über deren Zweck der Steuerpflichtige in Italien bestimmen kann, eine Mandatssteuer.
--Helmut w.k. (Diskussion) 16:57, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Kirchensteuer in anderen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Zumindest in Dänemark und der Schweiz scheint es Kirchensteuern zu geben kirchensteuer-koeln.de (Memento vom 7. Januar 2007 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt. Die müssten hier auf jeden Fall rein. Der Östereichische Kirchenbeitrag ist ein redirect hierher, wird aber nicht erwähnt. Diese Ergänzungen währen notwendig um dem Lemma gerecht zu werden.Karsten11 19:01, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Herr Pfarrer: 1. Es gibt keinen Grund Kirchensteuer in Anführungszeichen zu setzen: Die Steuer heißt so. 2. Weder die Kirchen als Gebäude, noch nur die christliche Kirche als Gemeinschaft erhebt eine solche Steuer; deshalb halte ich Religionsgemeinschaft für treffender. Und meines Wissens wird von den Finanzämtern jedenfalls keine Aufwandsentschädigung einbehalten. Die Verwaltungskostenvergütung wird vom Finanzministerium im Einvernehmen mit der Religionsgemeinschaft festgesetzt. Este 19:16, 20. Feb. 2007 (CET)

Kritik an Kirchensteuer[Quelltext bearbeiten]

es fehlt die Kritik aus Sicht der Mitglieder. Zumindest der Fakt, dass die Kirchensteuer Austrittsgrund Nr. 1 ist, sollte erwähnt werden. Außerdem wird die Verwendung der Kirchensteuer oft kritisiert (zuviel für Personal und Verwaltung, zuwenig für karitatives). --Klaus 15:22, 1. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Kirchensteuer „Austrittsgrund Nr. 1“? Ich vermute eher, dass der wichtigste Grund für einen Kirchenaustritt in den meisten Fällen darin liegen dürfte, dass jemand kein Interesse mehr daran hat, weiterhin Kirchenmitglied zu bleiben. Erst vor diesem Hintergrund dürfte die Kirchensteuer zu einem wichtigen Motiv für einen Kirchenaustritt werden.
Mutmaßungen – ob es die von Klaus sind oder die von Irene – gehören nicht in den Artikel. Wenn etwas in einen Artikel soll, dann muss es belegt werden. Beispielsweise durch Ergebnisse einer Umfrage. Wobei man sehr genau auf die Formulierung achten muss: Die tieferen Ursachen − z. B. Entfremdung vom Glauben und/oder von der Kirche − und den Anlass dafür, dass jemand tatsächlich aus der Kirche austritt – z. B. das liebe Geld – sollte man nicht durcheinanderbringen.
Im Übrigen gehören Angaben über die Gründe für einen Kirchenaustritt in den Artikel Kirchenaustritt, nicht in den Artikel Kirchensteuer. -- Irene1949 23:45, 1. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich halte dieses Argument eh für fadenscheinig, wer leistet denn die diakonische (oder karitative) Arbeit, wenn nicht Menschen und somit Personal?
Und Pfarrer sind auch Seelsorger. Sicher gibt es auch Pfarrer, die ihre Arbeit nur als Job und nicht als Berufung sehen, ihre Gottesdienste, Trauungen, Taufen und Beerdigungen abreißen und dann Feierabend machen. Es gibt aber auch die, die nach alter Väter Sitte unmittelbar an der Kirche wohnen und 24h, 7 Tage die Woche für ihre "Schäfchen" erreichbar sind.
Ich könnte Dir auch auf Anhieb mehrere (ev.) Pfarrer nennen, die einem Menschen in Not lebensnähere Ratschläge geben und besser zuhören können als irgendein durchgeknallter Psychiater.
Und wo wir grad bei Psychiatrie sind: Meine Freundin arbeitet in einer kirchlichen Psychiatrie. Sie ist in der kirchlichen Zusatzversorgungskasse, d.h. daß ihre Rente später auf ihr letztes Gehalt aufgestockt wird. Das sind erstmal auch Personalkosten, aber auch Kaufkraft, von der wir alle leben. Abgesehen davon haben es die Patienten dort definitiv besser als in der psychiatrischen Abteilung der Uniklinik. Dort ist z.B. das den Patienten zur Verfügung stehende Wasser auf eine Mindestmenge reduziert, die noch unter dem Tagesbedarf eines Menschen liegt. Den Rest müssen die Patienten selber kaufen. Es ist die Kirche, vertreten durch die Brüder des Ordens, die Wasser, Cola und Limo stiften, soviel die Patienten wollen. Und es ist der Orden, der das Essen so aufstockt, daß man satt wird und nicht jeden Tag Sch... mit Reis essen muß. Es sind die Brüdes des Ordens, die Patienten auf Ausgang begleiten, die sonst auf der geschlossenen Station bleiben müssten, weil der Personalschlüssel nicht für durch Pflegepersonal begleiteten Ausgang reicht.

Name des Lemmas[Quelltext bearbeiten]

Warum kommt man bei Kirchensteuer denn auf diesen Artikel anstatt auf eine Begriffsklärung? Wenn schon direkt auf einen Artikel, dann doch besser auf den, in dem die deutschen Länder behandelt werden.

Denn die meisten, die "Kirchensteuer" suchen, werden zuerst an den hiesigen Regelungen interessiert sein und nicht an der brasilianischen.-- Grip99 07:15, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich würde vorschlagen diesen Artikel hier umzubenennen in z.B. "Kirchensteuer international" (klingt noch etwas holprig) und die BKL nach Kirchensteuer zu schieben. -- 790 13:11, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Kann man es "Kirchensteuer (nichtdeutschsprachige Staaten)" nennen? Das ist noch holpriger, aber etwas spezifischer, auch wenn natürlich Südtirol und sonstige Gebiete, in denen Deutsch offizielle Sprache ist, davon umfasst werden. Letztlich ist der genaue Name sowieso egal, weil keiner ihn bei der Suche erraten wird, sondern stattdessen einfach Kirchensteuer eintippt und sich dann von der BKL aus weiterklickt.-- Grip99 19:16, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wenn niemand widerspricht, verschiebe ich den Artikel demnächst auf Kirchensteuer (sonstige Staaten). Kirchensteuer (Begriffsklärung) verschiebe ich dann natürlich auf Kirchensteuer.-- Grip99 06:03, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Erlaube mir, auch dieses Haar zu spalten: "Kirchensteuer (sonstige Staaten)" finde ich nicht optimal, weil ein Lemma m.E. für sich allein stehen soll, was bei einem "sonstige" nicht gegeben ist (sonstige was?), d.h. der Fokus des Artikels erschliesst sich z.B. einem potentiellen Autor erst, wenn er die BKL aufsucht. Wie wäre es, wenn man die BKL ganz löscht? Denn eine Kirchensteuer ist in jedem Land eine Kirchensteuer und nichts prinzipiell anderes. Statt dessen würde man in diesen Artikel hier eigene, kurze Abschnitte zu A, CH, D einfügen, in denen auf den jeweiligen Artikel verwiesen wird. -- 790 21:26, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Für eine Zusammenlegung erscheint mir allein schon der deutsche Artikel zu umfangreich. Ich würde es dann nicht mehr für benutzerfreundlich halten. Und für die Schweiz ist es bisher nur für 4 von 26 Kantonen beschrieben, der Artikel wird also vermutlich auch noch wachsen.
Ich hatte deine ästhetischen Bedenken bzgl. des Lemmanamens auch gehabt, hatte dann aber auf Spezial:Präfixindex/sonstige auch noch ein paar andere derartige Lemmata gefunden. Wie oben geschrieben, ist der genaue Name sowieso egal, weil keiner Kirchensteuer (sonstige Staaten) oder Kirchensteuer (nichtdeutschsprachige Staaten) in die Suchmaske eingeben wird, sondern fast jeder über die BKL kommt. Natürlich befriedigt mich so ein Name für ein Lemma auch nicht, aber wie gesagt ist auch "nichtdeutschsprachig" oder "international" nicht ganz genau. Außerdem kommt vielleicht mal jemand, der einen ausführlichen Extra-Artikel zur Kirchensteuer in Italien oder Brasilien anlegen will (so wie hier für die Slowakei), und dann muss man schließlich doch Kirchensteuer (sonstige Staaten) einführen.-- Grip99 07:00, 12. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Bin auch gerade in dieses Lemma "reingefallen". Bitte auf die deutsche Kirchensteuer verlinken oder auf die Begriffserklärung. Ich dachte erst, ich sehe vor mir den schlechtesten WP-Artikel seit langem. Allein der Anfang: Nur in wenigen anderen Ländern... In Bezug zu was??? --Herzlichst, ihre IP 78.48.33.230 00:11, 13. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe jetzt mal verschoben, weil eine IP und S1 auch schon an anderen Stellen Änderungen vorgenommen haben und es vollends chaotisch zu werden drohte.-- Grip99 00:29, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Kann man nicht einen Artikel Kirchensteuer zusammenstellen, der sich ganz allgemein mit dem Thema befasst und weiterführende Links zu Kirchensteuer (Deutschland), Kirchensteuer (Österreich) usw. enthält? Ich würd' sagen, man kann. So einen Artikel könnte man sich auch gemeinschaftlich erarbeiten (Stichwort "Arbeitskreis"), und ich meine dass das gar nicht so lange dauern würde. Für Teamwork immer zu haben, -- KaterBegemot 19:49, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich halte das nun aktuelle Lemma "Kirchensteuer (sonstige Staaten)" ebenfalls für unglücklich, weil eben für sich gesehen nicht ersichtlich wird, gegen welche Begriffe das "sonstige" abgrenzt. Zur Not sowas wie "Kirchensteuer (international)", aber lieber das hier als "Kirchensteuer"-Übersichtsartikel mit kurzen Erläuterungen und Verlinkungen auf ggf. weiterhin vorandene Vertiefungsartikel für D-A-CH. --YMS 12:29, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Zum Thema "Kirchensteuer (international)" siehe meinen Beitrag vom 12. Dezember oben. Ich könnte da keine Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen Zustand finden, eher im Gegenteil. Für einen Deutschen ist auch die Schweiz schon international und umgekehrt.
Wo sollen bei einem Übersichtsartikel im Sinn von Begemot die Regelungen in Spanien usw. eingearbeitet werden? Wie bisher hier (was dann aber eigentlich dem Zweck, nur eine Übersicht zu bieten, zuwider liefe) oder in neuen Miniartikeln a la "Kirchensteuer (Spanien)"? Letzteres wäre wohl von der Löschung bedroht.
Grundsätzlich hätte ich jedenfalls nichts gegen die Lösung mit dem Übersichtsartikel.-- Grip99 13:37, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es für Deutschland, Österreich und die Schweiz besondere Seiten gibt, sollte hier ein sichtbarer Hinweiß erscheinen, und nicht bloß die Begriffserklärung. Intuitiv ist das im Moment nicht bedienbar...(nicht signierter Beitrag von 129.13.72.197 (Diskussion) 16:30, 10. Dez. 2008)

Bitte neue Threads unten anfügen. Zum Thema siehe voriger Thread.-- Grip99 06:03, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wir nähern uns langsam diesem Ansinnen. Ein Meilenstein auf dem Weg dorthin ist jetzt zumindest der "Siehe auch"-Abschnitt (wenn auch von indirekter Natur). Mal schaun, noch ein oder zwei Jahre... *g* -- KaterBegemot 19:24, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Die Kritik der IP bezog sich auf einen ganz anderen Zustand der Seite (nämlich den vom 10. Dezember) als den jetzigen. Damals lag dieses Lemma noch auf "Kirchensteuer" statt auf "Kirchensteuer (sonstige Staaten)".-- Grip99 13:42, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Kirchensteuer kommt nicht vom Zehnt[Quelltext bearbeiten]

Wie man sehr leicht in den entsprechenden Artikeln etwa zur Kirchensteuer in Österreich nachlesen kann fußt die Kirchensteuer nicht wie hier behauptet auf dem mittelalterlichen Zehnt - den man dann eigentlich auch konsequenter Weise auf die entsprechende jüdische Abgabe zurückführen müsste. Die Kirchensteuer ist von der weltlichen Obrigkeite zur Kompensation der durch die säkulairistation weggebrochenen Einkunftsquellen der Kirchen geschaffen worden. Das hat mit dem Zehnt nicht zu tun.--WerWil 01:12, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

"Kirchen"-Steuer außerhalb des Christentums[Quelltext bearbeiten]

"Außerhalb des deutschsprachigen Raums existiert nur in wenigen Ländern eine Kirchensteuer; außerhalb des Christentums existiert sie überhaupt nicht." - Der zweite Satz ist bei enger Begriffsauslegung tautologisch - denn das Wort "Kirche" besagt ja bereits, dass es sich um das Christentum handelt. Bei weiter Begriffsauslegung (Kirchensteuer als Steuer zugunsten von Religionsgemeinschaften) ist der Satz falsch - denn wie es im weiteren Text richtig heißt, gilt die Kirchensteuer in Deutschland analog auch für bestimmte jüdische Gemeinden. --88.68.62.217 19:30, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe es rausgenommen. --Grip99 00:46, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Situation in Brasilien[Quelltext bearbeiten]

Zur Situation in Brasilien (und zu den dort geäußerten Behauptungen) ist keine Quelle angegeben. 2001:4CA0:0:F242:40FE:1158:641A:7520 11:30, 24. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Da hast du recht; ich habe den Abschnitt mal mit einem entsprechenden Hinweisbaustein versehen. Gestumblindi 21:12, 24. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Situation in Norwegen[Quelltext bearbeiten]

Zu Norwegen steht im Artikel momentan:

Die Norwegische Kirche wird als Staatskirche durch die Staatskasse finanziert.

Seit 1. Januar 2017 ist die Norwegische Kirche keine Staatskirche mehr (siehe Vermerk im entsprechenden Artikel). Die Kirche finanziert sich jedoch weiterhin durch staatliche Zuweisungen.

Verschieben nach Kirchensteuer[Quelltext bearbeiten]

Diskussionshinweis: Diskussion:Kirchensteuer. Werde ich umsetzen wenn kein Einspruch kommt. --mfb (Diskussion) 16:12, 20. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

gefährdete Neutralität des Artikels durch wertende Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eben den Artikel eben komplett überarbeitet und die bewertenden Stellen versucht, neutral umzuschreiben, wo es mir möglich war. Mir scheint, der Artikel wurde von entschiedenen Gegnern des Konzepts der Kirchensteuer sukzessiv derer Art umgeschrieben, sodass eine Abschaffung derselben objektiv als längst überfällig scheint. (Hier bin ich wohl selbst nicht ganz neutral; die Überarbeitung des Artikels ist auch noch nicht sooo lang her…) Ich habe in diesem Zuge auch alle Absätze ohne Quelle rausgenommen bzw. auskommentiert.

Ein schönes Beispiel der Irreführung ist der folgende Satz: „In Griechenland werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.“.
Welche sind hier gemeint: die politischen oder die religiösen Gemeinden? Das macht nämlich einen fundamentalen Unterschied. So ist hier – wie übrigens im gesamten Artikel – die Neutralität des Geschriebenen gefährdet, da mitunter Sachverhalte suggeriert werden, die weder formal genannt werden noch vorherrschen, jedoch die Sätze stimmen, wenn man sie wortweise betrachtet, allerdings nicht, was sie kommunizieren…--Nepumuk-fs (Diskussion) 13:10, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Italien[Quelltext bearbeiten]

"In Italien wird automatisch von jedem eine Abgabe in Höhe von 8 ‰ auf die Einkommensteuer erhoben und für den „8 per mille“-Zweck verwendet.[1] Es ist möglich, das Ziel der Geldverwendung aus einer Liste von Optionen auszuwählen. Die Liste enthielt ursprünglich nur Religionsgemeinschaften, aber seit 2014 besteht auch die Möglichkeit, das Geld für soziale Zwecke an den Staat zu spenden.[2]"

Im Beleg steht nichts von 2014.

hier (faz.net von heute) steht aber Während 2004 noch rund 90 Prozent der Italiener, die eine solche Wahl trafen, sich für die katholische Kirche entschieden, waren es nach den jüngsten Angaben 2019 nur noch 72 Prozent. Sechzig Prozent der Steuerpflichtigen machten von ihrer Wahlmöglichkeit gar keinen Gebrauch; ihr Geld wird gemäß dem Schlüssel verteilt, der durch die Festlegungen der anderen vierzig Prozent definiert wird. Damit hat sich nur etwa ein Drittel der steuerpflichtigen Italiener bewusst dafür entschieden, der katholischen Kirche diese Steuer zukommen zu lassen.

it:Otto per mille , Übersetzung hier

--62.143.123.235 12:23, 16. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Als Beleg dafür, dass ab 2014 nicht nur Religionsgemeinschaften, sondern auch andere Zwecke als Spendenziel der 8 Promille angegeben werden können, wird ein Gesetz aus dem Jahr 2014 zitiert (Legge di stabilità 2014, vom 27.12.2013, steht im Beleg so drin). Dass das Gesetz selber diese Jahreszahl nicht enthält, ist doch unwichtig.
Dass 2004, also 10 Jahre vor Einführung dieses Gesetzes über 90% die rkk als Ziel angaben, und 2019, also 5 Jahre nach Einführung der Option, auch an weltliche soziale Einrichtungen o.ä. zu spenden, nur noch 72%, ist jetzt auch nicht spannend.
--Helmut w.k. (Diskussion) 15:50, 16. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
  1. 8 per mille. In: agenziaentrate.gov.it. Abgerufen am 23. März 2023 (italienisch).
  2. Legge di stabilità 2014. In: Gazzetta ufficiale. Abgerufen am 23. März 2023 (italienisch).