Diskussion:Klaus-Peter Schulz

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 84.142.143.75
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Das berichtete erstinstanzliche Urteil gegen Schulz wegen Kindesmisshandlung wurde, wie auch dem zitierten Spiegel-Artikel entnommen werden kann, nicht rechtskräftig. Denn Schulz ging dagegen in die Berufung. Eine Aussage zum Ausgang dieses Berufungsverfahrens fehlt. --84.142.143.75 13:25, 12. Okt. 2010 (CEST)Beantworten