Diskussion:Klaus Schulze Welberg

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gelli63 in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Nach deutschem Namensrecht ist es bei Doppelnamen zwingend, diese durch Bindestrich zu verbinden. So steht es in diesem Fall bei discogs richtig. Daher werde ich das Lemma entsprechend angleichen.--Lutheraner (Diskussion) 12:31, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ja, bei discogs steht er mit Bindestrich. In der Dülmener Zeitung und in der Allgemeinen Zeitung steht er aber ohne Bindestrich, den hast du erst in den Einzelnachweisen eingefügt. Ist das okay, den Titel eines Zeitungsartikels zu ändern? Und wer sagt dir, dass Schulze-Welber ein Doppelname ist, auf den das deutsche Namensrecht anzuwenden ist? Gibt es dafür einen Beleg? Kann "Schulze" nicht auch ein zweiter Vorname sein, wenn auch ein ungewöhnlicher? Das erinnert mich an Walther Leisler Kiep, der den Nachnamen eines Vorfahren als zweiten Vornamen hatte, und der oft mit einem Zweiwort-Nachname([1][2][3]) bezeichnet wurde, auch wenn es nicht richtig war. Laut Namenskonventionen sollen wir den amtlichen Namen nehmen oder alternativ den gebräuchlichen. Bei Klaus Schulze Welberg scheint mir die Variante ohne Bindestrich häufiger vorzukommen als die mit. Bist Du Dir sicher, dass die Bindestrich-Version amtlich ist? --Asdert (Diskussion) 14:22, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ganz glücklich bin ich mit der Verschiebung auch nicht. Die Zeitungen schreiben ihn alle ohne Bindestrich. Auch die Eingeschreibweise ist ohne Bindestrich[4]. Gleiches gilt für die offizielle Schweizer Hitparade; gleiches für die offiziellen deutschen Charts. Auch Verlag verlegt Noten ohne Bindstrich. Auch Discogs ist sich selber nicht einig. Ich bin für Rückverschiebung.--Gelli63 (Diskussion) 17:30, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
@Lutheraner: - was hällst du von dem Vorschlag?--Gelli63 (Diskussion) 17:49, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Das ist ein schwieriger Fall. Es könnte sein, dass es sich um eine Eigenschreibweise als Künstler handelt.--Nadi (Diskussion) 18:01, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Das wäre aber nicht maßgebend - denn im Gegensatz zu einer Firma, die sich schreiben kann, wie sie will, sind natürliche Personen an das Namensrecht gebunden.--Lutheraner (Diskussion) 18:03, 20. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
@Lutheraner:: Aber dann sollten wir das Lemma auf den gebräuchlichen Namen setzen. Und es ist ja wie schon gesat nicht geklärt ob "Schulze" nicht auch ein zweiter Vorname sein kann wie bei Walther Leisler Kiep. Das dem nicht so ist ist deine Vermutung. Laut Wikipedia:Namenskonventionen#Personen soll Wenn für eine Person unterschiedliche Namen bzw. verschiedene Namensvarianten kursieren, sollte im Artikeltitel in der Regel ein amtlich registrierter Name verwendet werden. (dieser existert aber belegt nicht) Ein alternativer Name kann verwendet werden, wenn die Person überwiegend unter diesem Namen bekannt ist oder dieser Name überwiegend in Gebrauch ist oder ein amtlicher Name nicht verfügbar ist. Hier greift beides. Der Name ohe Bindestrich ist wesentlich weter verbreitet und für "deinen" amtlichen Name gibt es keinerlei Beweise.--Gelli63 (Diskussion) 10:08, 21. Sep. 2020 (CEST)Beantworten