Diskussion:Klaus Weber (Jurist, 1957)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mailtosap in Abschnitt Werk doppelt
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Werk doppelt[Quelltext bearbeiten]

Ich meine, das Werk des Herrn einmal aufzuführen – entweder im Fließtext oder als Liste – müsste doch wohl reichen. Zweimal hintereinander scheint mir ein wenig viel des Guten. Bitte entscheidet Euch. --Anna (Diskussion) 18:09, 27. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Richtig, sehe ich auch so. Habe die Sache nun bereinigt. Gruß --Mailtosap (Diskussion) 22:26, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten