Diskussion:Kleinfahrzeug

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von DeltaIndiaRomeoKilo--
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Der 2. Satz ist m.E. irreführend. Der Sportbootführerschein Binnen gilt nur für Sportfahrzeuge bis 15 m. Für gewerblich eingesetzte Kleinfahrzeuge und für Kleinfahrzeuge über 15 m gilt er nicht als Befähigungsnachweis! -- 213.68.164.138 16:18, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ein Kleinfahrzeug ist ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen, ein Fahrzeug, das gebaut oder eingerichtet ist, um andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist, eine Fähre, ein Schubleichter sowie ein schwimmendes Gerät.

Quelle: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


Der Sportbootführerschein Binnen ist erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Diese Neuregelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 5 PS / 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. (nicht signierter Beitrag von 91.0.81.109 (Diskussion) 11:17, 1. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Quelle: Sportbootführerscheinverordnung - Binnen - §1 Begriffsbestimmungen


Nicht nur die BinSchStrO, auch CEVNI - European Code for Inland Waterways kennt den Begriff small craft: https://wiki.unece.org/display/TransportSustainableCEVNIv5/I.+Types+of+vessels --DeltaIndiaRomeoKilo-- (Diskussion) 08:37, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten